Urheberrecht bei YouTube, Claims, Strikes, Artikel 17

  • Hab jetzt noch mal nachgeschaut, hab aber nicht mehr gefunden, als schon geschrieben. OK, das macht nicht Youtube, sondern der Rechteinhaber, verstanden.


    Aber bei pond5 konnte ich ja schon einen Content ID Anspruch abwehren, auch ohne einen bestimmten Code. Bei lizenzierten Fotos z.B. von istockphoto.com bekomme ich gar keine zusätzlichen Dokumente. Ich kaufe die Bilder, lade sie runter und fertig. Bleibt wohl nur zu hoffen, dass die eine gut gesicherte Datenbank haben, in der drin steht, wer was gekauft hat.

  • Mir lässt das Thema, nachdem ich reagiert habe, ja nach wie vor keine Ruhe, und ich komme, ZapZockt, auf eine Aussage von Dir an anderer Stelle zurück:


    Zitat von ZapZockt

    (..) Gute Anwälte oder Medien-Manager, die frühzeitig alle Urheber ausfindig machen und entsprechende Lizenzen im Vorfeld beantragen. Oft gibt es da zum Beispiel bei MCNs Pools von bestimmten Content-Sorten, wo dieser MCN und seine Kunden dann Lizenzen für die Nutzung bekommen. (..)


    Gibt es für Otto-Normal-Creator wie z. B. mich überhaupt Möglichkeiten, (einfacher) an eine Genehmigung (oder auch Lizenz) für die Content-Nutzung, z. B. in meinem Fall Titel von Within Temptation, zu kommen?


    Ich weiß, dass die Verwertungs-Gesellschaft (oder was auch immer das sein könnte) der Band WTOfficial heißt (wurde zumindest als Content-Inhaber und Youtube Lizenzgeber bei meinen Musik-Uploads so angezeigt), ist auch gleichzeitig deren Domaine-Name.


    Bringt es etwas, dort direkt nachzufragen (oder "Männchen zu machen")? Hat hier schonmal jemand so etwas erfolgreich gemacht?

    Wer will, findet Wege, wer nicht will, sucht Gründe...und der Mensch ist Weltmeister im Erfinden von Gründen :D

    Wenn die Klügeren immer nachgeben, haben am Ende die Dummen das Sagen ;)

  • Bringt es etwas, dort direkt nachzufragen (oder "Männchen zu machen")? Hat hier schonmal jemand so etwas erfolgreich gemacht?


    Natürlich bringt es was direkt anzufragen, in den meisten Fällen dann die Liste mit den Preisen für Lizensierungen. Wie man in der Regel die Rechteinhaber/Verwalter findet ...


    "xxinsertartistherexx copyright license" bei der beliebigen Suchmaschine eingeben


    bei WT findet man so heraus das Universal, da dies anbietet.


    Ansonsten empfiehlt sich eben kleinere Artist aufzusuchen und dem empfohlenen Vorgehen aus diesem Thread zu folgen: Musik für Youtube Videos finden - Was darf ich? Wo bekomme ich Musik her?

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

  • Ich danke Dir, das ist doch schon was :) Ich geh das aber auch entspannt an, mal schauen :)

    Wer will, findet Wege, wer nicht will, sucht Gründe...und der Mensch ist Weltmeister im Erfinden von Gründen :D

    Wenn die Klügeren immer nachgeben, haben am Ende die Dummen das Sagen ;)

  • Übrigens kann man auch mit Services wie "Artlist.io" (und wahrscheinlich auch anderen Diensten) mächtig auf die Nase fallen. Ich habe mich neulich mit einem befreundeten TV-Redakteur unterhalten. Der erzählte mir Folgendes: Nach der Prüfung von Artlist.io durch die Rechtsabteilung in dem TV-Sender, in dem er arbeitet, hat sich die Rechtsabteilung dazu entschlossen, den Redaktionen davon abzuraten. Daher gehen die Redaktionen jetzt nach und nach wieder davon weg. Und zwar deswegen: Niemand kann dir garantieren, dass ein Künstler, der bei Artlist veröffentlicht hat, nicht irgendwann doch zu einer Verwertungsgesellschaft z.B. wie der GEMA wechselt. Im Falle der GEMA sind dann automatisch alle Werke des Künstlers Gema-pflichtig. Der Künstler kann sich das nicht pro Song aussuchen. Natürlich wirft Artlist ihn dann raus. Wenn du jedoch Songs von diesem Künstler vorher schon verwendet hast, bist du am Ars*** und könntest dir jede Menge Probleme wegen der bereits existierenden Videos einhandeln - evntl. auch einen Copyright-Strike. Das soll zwar selten passieren, aber ist wohl schon vorgekommen.


    Da frage ich mich: An was soll man sich überhaupt noch halten? :/ Meine eigene Musik taugt jetzt nicht so viel, außer vielleicht als Hintergrundmusik dann und wann. Und nicht jeder kann selber Musik machen.


    Übrigens wirbt Artlist mit "The License covers everything". Das stimmt übrigens wohl nicht. Der TV-Sender musste einen Special Deal machen, da Broadcastrechte eben doch nicht mit abgedeckt sind. "Everything" bezieht sich nur aufs Internet.

  • Natürlich bringt es was direkt anzufragen, in den meisten Fällen dann die Liste mit den Preisen für Lizensierungen. Wie man in der Regel die Rechteinhaber/Verwalter findet ...


    "xxinsertartistherexx copyright license" bei der beliebigen Suchmaschine eingeben


    bei WT findet man so heraus das Universal, da dies anbietet.

    Ich melde mich nochmal auf obiges.


    Ich habe in der Zwischenzeit die Deutschen Ansprechpartner von Universal angemailt, und von dort habe ich sehr schnell eine Antwort erhalten, allerdings nur mit der Nennung des maßgeblich tatsächlichen Ansprechpartners bzw. Firma, nämlich YouTubeClaimingDE@sonymusic.com.


    Dorthin habe ich gemailt, allerdings bereits am 02. August, bis Heute, also 3 Wochen, noch keine Antwort erhalten.

    Ist es normal, dass das so lange dauert? Oder muss ich dieses seit längerem aus meiner Sicht ausgesprochen unhöfliche Verhalten "keine Antwort ist auch eine Antwort" voraussetzen, welches hier dann wohl eher "Nein" heißen würde?


    Ich habe mit so etwas leider kaum Erfahrung, d. h. ich weiß auch nicht, ob ich meine Email dorthin (die ich hier jetzt nicht poste) korrekt formuliert habe.

    Hat damit jemand schon mehr Erfahrung?


    Und noch ne Frage nachgeschoben, nur der Vollständigkeit halber:

    Sämtliche Titel, die ich in den inzwischen aus Youtube gelöschten Videos genutzt habe, besitze ich natürlich, entweder als Musik-Download (Amazon-Kauf) oder in gekaufter CD-Form...ist das für die Nutzung in einem Youtube-Video trotzdem ohne Bedeutung oder ändert das etwas an der Nutzungsrechtlage dergestalt, dass ich da doch etwas darf? Ich habe speziell dazu hier im Forum nichts konkretes gefunden.

    Wer will, findet Wege, wer nicht will, sucht Gründe...und der Mensch ist Weltmeister im Erfinden von Gründen :D

    Wenn die Klügeren immer nachgeben, haben am Ende die Dummen das Sagen ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Nordmann2021 ()

  • Und noch ne Frage nachgeschoben, nur der Vollständigkeit halber:

    Sämtliche Titel, die ich in den inzwischen aus Youtube gelöschten Videos genutzt habe, besitze ich natürlich, entweder als Musik-Download (Amazon-Kauf) oder in gekaufter CD-Form...ist das für die Nutzung in einem Youtube-Video trotzdem ohne Bedeutung oder ändert das etwas an der Nutzungsrechtlage dergestalt, dass ich da doch etwas darf? Ich habe speziell dazu hier im Forum nichts konkretes gefunden.

    Musik zu kaufen als Konsument ist kein Kauf einer Lizenz, also besitzt du keinerlei Rechte, es weiterzuverbreiten. Auf CDs ist dieser Vermerk auch standardisiert angegeben, gilt aber natürlich auch für digitale Käufe.


    Nutzungsrechte kosten erheblich mehr als beispielsweise 3€ für einen gekauften Song. Dabei variieren die Preise natürlich auch gerne von den Anbietern. Das höchste, was ich auch mit der Option der Stems für einen Titel bezahlt habe, waren 80€.

  • Musik zu kaufen als Konsument ist kein Kauf einer Lizenz, also besitzt du keinerlei Rechte, es weiterzuverbreiten.

    Jepp, ich dachte mir das schon fast genauso, aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt...und bei mir so gut wie nie :)


    Nun gut, ich warte ja immer noch auf eine mögliche Antwort der o. g. Firma...ich frage mich auch, ob es Sinn macht, da mal zu erinnern :/

    Wer will, findet Wege, wer nicht will, sucht Gründe...und der Mensch ist Weltmeister im Erfinden von Gründen :D

    Wenn die Klügeren immer nachgeben, haben am Ende die Dummen das Sagen ;)

  • Na ja, so genau weiß man das ja nicht, erfährt es wohl auch nicht, weil die maßgeblichen Ansprechpartner es augenscheinlich nicht nötig haben zu antworten...ob und was ich evtl. bereit wäre, für so eine Genehmigung zu bezahlen, weiß ich jetzt garnicht, darüber mache ich mir wohl erst nen Kopf, wenn ich denn mal eine konkrete Antwort erhalten habe.


    Ich habe bisher insgesamt 3 Male angefragt, ob ich Filmszenen/Musik in Videos ntuzen darf. Eine wirklich abschließende Antwort habe ich schlussendlich nur von Warner Bros erhalten auf meine Anfrage, ob ich für mein Tomb Raider Retrospektive Video Filmszenen aus einem oder beiden der Tomb Raider Filme mit Angelina Jolie nutzen darf, da kam recht schnell (dieser Vorgang war innerhalb von 2 Werktagen erledigt) ein deutliches "Nein"...nun gut, nicht schön, aber da wusste ich wenigstens, woran ich war.


    Auf meine Frage für dasselbe Video bezügl. "Tomb Raider 2018" mit Alicia Vikander gab's zwar einiges Hin- und Her, mit recht differenzierten Fragen zum Inhalt, Art der Nutzung usw. usf., aber auch hier blieb die letzte entscheidende Email ohne Antwort.


    Und ich warte halt seit 2. August auch auf eine Antwort des im Posting von Montag Abend genannten Empfängers...ich finde so etwas, sehr sehr moderat ausgedrückt, schade.


    Und nachdem ich auf die dazugehörige Frage in jenem Posting noch keine Antwort bekommen habe, nehme ich mal an, dass das Gros solcher Anfragen an Content-Inhaber entweder unbeantwortet bleibt oder niemand Erfahrung damit hat.

    Wer will, findet Wege, wer nicht will, sucht Gründe...und der Mensch ist Weltmeister im Erfinden von Gründen :D

    Wenn die Klügeren immer nachgeben, haben am Ende die Dummen das Sagen ;)

  • Dorthin habe ich gemailt, allerdings bereits am 02. August, bis Heute, also 3 Wochen, noch keine Antwort erhalten.

    Ist es normal, dass das so lange dauert? Oder muss ich dieses seit längerem aus meiner Sicht ausgesprochen unhöfliche Verhalten "keine Antwort ist auch eine Antwort" voraussetzen, welches hier dann wohl eher "Nein" heißen würde?

    keine Antwort inhlb. 24std. ist mit einem "Nein" gleichzusetzen in der Medienbranche ... idR kommen Antworten zur Wekrzeit inhlb. von 4std.

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

  • keine Antwort inhlb. 24std. ist mit einem "Nein" gleichzusetzen in der Medienbranche

    Dachte ich mir schon fast, aber schon aus reiner Vorsicht hätte und hab ich das auch so gewertet, wollte nur mal ne (weitere) kompetente Ansicht dazu hören/lesen

    Unhöflich ist und bleibt es trotzdem, wobei ich dieses Verhalten "keine Antwort ist auch ne Antwort" ohnehin nicht mag, überhaupt nicht...wer in meinem privaten Umfeld so mit mir - und auch anderen - umgeht, braucht bei mir nicht mehr anzuklopfen, egal mit was.

    Wer will, findet Wege, wer nicht will, sucht Gründe...und der Mensch ist Weltmeister im Erfinden von Gründen :D

    Wenn die Klügeren immer nachgeben, haben am Ende die Dummen das Sagen ;)

  • Unhöflich ist und bleibt es trotzdem, wobei ich dieses Verhalten "keine Antwort ist auch ne Antwort" ohnehin nicht mag, überhaupt nicht...

    Ich hab keine Ahnung, wie das in der Musik oder Film Branche aussieht. Aber bei Gaming Firmen sitzen dort teilweise 2-3 Leute, die neben vielen anderen Tätigkeiten hunderte eMail-Anfragen pro Tag bekommen. Da ist keine Zeit, alle zu beantworten. Dort wird dann eher kurz durchgescannt, ob irgendwas Wichtiges dabei ist und die antworten dann 20-30 Leuten, und die anderen werden in die Kategorie "nicht wichtig genug, um Zeit darauf zu verwenden" eingestuft. Zumal diese Arbeit oft nur ein kleiner Teil der Aufgaben dieser Personen ist.


    Tut vielleicht im ersten Moment weh, wenn man als "nicht wichtig" eingestuft wird, aber um über diese Grenze drüber zu kommen, muss man je nach Firma, erstmal auf 20-100k Abonnenten und eine aktive Community, Nachweise von garantiertem Einfluss auf Verkaufsaktionen, etc. kommen.


    Geht mir selbst auch andauernd so, dass ich sogenannte Pitch eMails an Firmen rausschicke, und im Endeffekt werden von 20 Mails vielleicht 1-2 beantwortet. Es gibt aber Firmen, die dann irgendwann, nach dem 3. Pitch oder später, doch noch antworten, weil man vielleicht ein wenig weiter gewachsen ist. Und irgendwann fangen dann die Firmen und deren Werbeagenturen an, ihrerseits eMail-Anfragen rauszuschicken.

  • Hmmm...also auf alle Fälle erstmal Danke Dir und auch Steve für Eure Antworten, Einschätzungen.


    Aber wie ich weiter oben schon schrieb, bei mir stirbt die Hoffnung fast nie (auch wenn ich durchaus auf dem Boden bleibe).


    Wobei ich mir beispielsweise hinsichtlich Square Enix (also Gaming) überhaupt keine Sorgen mache, die befürworten es gar, dass man zu deren Games Videos hochlädt, online stellt. Es gibt da ein paar Regeln, wobei eine davon ist, dass man das erst dann tun darf, wenn dieses Game veröffentlicht ist vor dem Hintergrund, dass Webmaster, Betreiber offizieller Fansites die Freigabe stets ein paar Tage vor dem offiziellem Release-Zeitpunkt erhalten.


    Ich hatte besagte Email zweisprachig, also Deutsch und Englisch geschrieben und eher allgemein gehalten, keine konkreten Titel genannt.


    Ob diese geringen Chancen, eine Antwort zu erhalten, vielleicht steigen würden, wenn ich diese Email ein wenig knapper halten und vor allem konkrete Titel nennen würde?


    Wie gesagt, solange ich gefühlt noch nicht alles ausgeschöpft habe, gebe ich nicht auf :)


    Nachtrag


    sogenannte Pitch eMails

    Ich habe grad mal nach "Pitch eMails" gegooglet...vielleicht liegt da ja einer meiner Hasen im Pfeffer, ich neige leider dazu, mich ein wenig in Worten zu verlieren :/

    Wer will, findet Wege, wer nicht will, sucht Gründe...und der Mensch ist Weltmeister im Erfinden von Gründen :D

    Wenn die Klügeren immer nachgeben, haben am Ende die Dummen das Sagen ;)

    3 Mal editiert, zuletzt von Nordmann2021 ()

  • Hatte erstmalig einen Einspruch (Kann mich an den genauen Wortlaut nicht erinnern) eines Rechteinhabers.

    Allerdings mit der klaren Ansage seitens Youtube, dass es keine Konsequenzen für den Kanal hat und auch kein Strike. Die Lösung war, dass meine Umsätze mit dem Rechteinhaber geteilt werden. Kennt ihr das?


    Ich habe das Video aber dennoch erstmal gelöscht. Hintergrund: War ein Event und SEHR leise im Hintergrund lief Musik. Das Video war ein Interview mit einem Experten.


    Hätte ich es on lassen können, ohne Bedenken? Mir war es erstmal sicher, es zu löschen!

    Das Video war übrigens nicht online, sondern geplant für 3 Tage später.

  • Allerdings mit der klaren Ansage seitens Youtube, dass es keine Konsequenzen für den Kanal hat und auch kein Strike

    Auf alle meiner Musik-Videos hatte ich exakt diesen Youtube-Wortlaut, da hatte mich erstmal in relativer Sicherheit geglaubt. Aber die Bemerkungen dazu vor allem von ZapZockt hatten mich dann ernsthaft nachdenklich gemacht, von wegen sehr kleiner Kanal und daher noch kaum Aufmerksamkeit, was sich aber jederzeit ändern könnte.

    Ich habe das Video aber dennoch erstmal gelöscht.(..)

    Hätte ich es on lassen können, ohne Bedenken? Mir war es erstmal sicher, es zu löschen!

    Ausgehend von dem, was ich hier erfahren habe, die richtige Reaktion.


    Ich versuche gerade, evtl. doch noch eine wie auch immer geartete Genehmigung der Content-Inhaber zu erhalten...eine Möglichkeit sehe ich noch, Stichwort Pitch eMails.

    Wer will, findet Wege, wer nicht will, sucht Gründe...und der Mensch ist Weltmeister im Erfinden von Gründen :D

    Wenn die Klügeren immer nachgeben, haben am Ende die Dummen das Sagen ;)

  • Hatte erstmalig einen Einspruch (Kann mich an den genauen Wortlaut nicht erinnern) eines Rechteinhabers.

    Allerdings mit der klaren Ansage seitens Youtube, dass es keine Konsequenzen für den Kanal hat und auch kein Strike. Die Lösung war, dass meine Umsätze mit dem Rechteinhaber geteilt werden. Kennt ihr das?


    Ich habe das Video aber dennoch erstmal gelöscht. Hintergrund: War ein Event und SEHR leise im Hintergrund lief Musik. Das Video war ein Interview mit einem Experten.


    Hätte ich es on lassen können, ohne Bedenken? Mir war es erstmal sicher, es zu löschen!

    Richtig gehandelt!


    Kleine Anmerkung dazu, sende YouTube bitte auch mal ein Feedback dazu, zur Mail, weil der Text "dies hat keine weiteren Folgen für deinen Kanal" oder wies mittlerweile formuliert wird, ist A) Falsch, da Rechte Inhaber im Nachhinein sich noch immer anders entscheiden können ... siehe dazu einmal die ganzen Vorfälle die letzten Jahre, mit diesen so genannten "No-Copyright Musik Kanälen" und zum anderen Rechte Inhaber, haben eben das Recht dazu, solang kein bindender Vertrag zu der Nutzung vorliegt. Und B) Es den Leuten ein total verdrehtes Rechtbild impliziert und eine Scheinsicherheit weckt, die es nicht gibt ... denn den Rechtsweg mit Unterlassungsklagen können die Rechte Inhaber noch immer gehen!

    Das Video war übrigens nicht online, sondern geplant für 3 Tage später.

    Ob Privat, Nicht gelistet oder öffentlich, tut dabei nichts zur Sache. Der Upload von Material woran man keine Rechte hat ist Strafrechtlich relevant (allen voran da YT Funktionen zum Privaten Sharen anbietet).


    Dein Fall fällt dabei unter die "Arschkarte gezogen" Kategorie, wo am Ende nur ein Richter entscheiden könnte, da es hier halt nicht bewusst als Teil des Werks genutzt wurde und auch nicht (lt. Beschreibung) als Haupt bzw. gar Nebenbestandteil zählen dürfte. Daher für Interviews auf Events am Besten immer abgelegene Locations nutzen und mit Richtmikrofon & Co arbeiten, damit solche Probleme nicht auftauchen.


    Disclaimer: Ich bin kein Rechtsanwalt! Für eine rechtsgültige Rechtsberatung bitte einen Rechtsanwalt aufsuchen der sich mit Medie & Urheberrecht beschäftigt

    Interessant fand ich halt dieses "Konstrukt": Die Lösung war, dass meine Umsätze mit dem Rechteinhaber geteilt werden. Kennt ihr das?

    Dabei handelt es sich um das Content ID System & Claims

    https://support.google.com/you…aben-urheberrechtsinhaber

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

  • Habe noch mal geschaut. Youtube hat die Hintergrundmusik als Covermusik eingeordnet. Und das war dann auch die Aussage, ich könne die Umsätze teilen und alles ist fein!


    Ich denke, war richtig, das Video gleich zu löschen. Nun werde ich wohl das Interview nochmal machen.

    Grundsätzlich ist mir schon bewusst, wenn irgendwo im Hintergrund "Gema-Musik" läuft kann diese nicht online genutzt werden. Muss beim nächste Mal genauer darauf achten!


    Tja, die Tücke steckt echt im Detail.

    Jetzt sehe ich in meinem Youtube-Studio auch nichts mehr, auch nicht im Archiv.

    Damit sollte das Ding "gegessen" sein, oder?


    Zulässige Covervideos monetarisieren

    Wenn du am YouTube-Partnerprogramm teilnimmst, kannst du als Creator an den Umsätzen aus zulässigen Covervideos auf YouTube beteiligt werden, sobald die Musikverleger, die die Rechte am Original besitzen, Anspruch auf die Videos erhoben haben. Bei diesen Videos wirst du anteilsmäßig am Umsatz beteiligt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite?
Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!