Habe noch mal geschaut. Youtube hat die Hintergrundmusik als Covermusik eingeordnet. Und das war dann auch die Aussage, ich könne die Umsätze teilen und alles ist fein!
Ich denke, war richtig, das Video gleich zu löschen. Nun werde ich wohl das Interview nochmal machen.
Grundsätzlich ist mir schon bewusst, wenn irgendwo im Hintergrund "Gema-Musik" läuft kann diese nicht online genutzt werden. Muss beim nächste Mal genauer darauf achten!
Tja, die Tücke steckt echt im Detail.
Jetzt sehe ich in meinem Youtube-Studio auch nichts mehr, auch nicht im Archiv.
Damit sollte das Ding "gegessen" sein, oder?
Zulässige Covervideos monetarisieren
Wenn du am YouTube-Partnerprogramm teilnimmst, kannst du als Creator an den Umsätzen aus zulässigen Covervideos auf YouTube beteiligt werden, sobald die Musikverleger, die die Rechte am Original besitzen, Anspruch auf die Videos erhoben haben. Bei diesen Videos wirst du anteilsmäßig am Umsatz beteiligt.