Urheberrecht bei YouTube, Claims, Strikes, Artikel 17

  • Moderationshinweis (Zap):


    Die folgenden Beiträge wurden aus einem anderen Thema herausgetrennt, da sie dort eher OffTopic waren. Da es sich aber trotzdem um eine wichtige und sinnvolle Diskussion handelt, geht es also hier nun weiter.


    Der Einstieg ist etwas aus dem Zusammenhang gerissen, aber grundlegend geht es darum, dass man mit Urheberrechtsverstößen bei YouTube nicht nur seinen Kanal riskiert, sondern eventuell auch abseits von YouTube rechtliche Schritte gegen sich befürchten muss und wo die Grenzen liegen, was alles passieren kann und was sonst noch so zum Thema gehört.




    Und wenn ein Strike erstmal verteilt wurde, hilft dann auch nicht mal mehr Löschen etwas.

    OK <seufz> , dann mache ich das lieber konsequent und vollständig, BEVOR etwas passiert...da gehen mir zwar ca. 7000 Aufrufe verloren, aber immer noch weniger schlimm als Strike oder gar Löschung des Kanals :(

    Wer will, findet Wege, wer nicht will, sucht Gründe...und der Mensch ist Weltmeister im Erfinden von Gründen :D

    Wenn die Klügeren immer nachgeben, haben am Ende die Dummen das Sagen ;)

    Einmal editiert, zuletzt von ZapZockt () aus folgendem Grund: Moderationshinweis hinzugefügt

  • Und gerade jetzt war da was auf Youtube im Rahmen meines Accounts - sprich ich war angemeldet -, was mich irgendwie an diesen Thread und auch meine o. a. und mittlerweile durchgezogenen Konsequenzen (Musik-Videos und entsprechende Playlist gelöscht) erinnert hat...ich hoffe, das passt noch hierher.


    Ich habe natürlich u. a. den Kanal "Tomb Raider" abonniert und wollte mir ein Video anschauen, und bei dem Versuch, das zu öffnen, hat Youtube von mir plötzlich eine Bestätigung meines Alters gefordert...nicht, dass das nicht möglich wäre, hab ich inzwischen gemacht (P-Ausweis-Kopie), aber so etwas hatte ich bei Youtube vorher noch nie! (Steam macht das bei Game-Vorschauen mit entsprechenden Inhalten ab und an mal, wenn auch etwas simpler).


    Kann es da einen Zusammenhang mit obigem geben oder höre ich da plötzlich das Gras wachsen und die Flöhe husten in einem? Ich glaube eigentlich eher NICHT an Zufälle!

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  • Kann es da einen Zusammenhang mit obigem geben oder höre ich da plötzlich das Gras wachsen und die Flöhe husten in einem?

    nope, kein Zusammenhang ... https://support.google.com/you…A4nkung-auf-youtube?hl=de


    Ist schon seit September'20 im Durchlauf, die Aktualisierung der Altersbeschränkung

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  • Na, da bin ich ja beruhigt, ich sollte wohl die Benachrichtigungen über irgendwelche derartigen Änderungen von AGB & Co mal öfter und vor allem sorgfältiger lesen...der Zeitpunkt war halt so verdächtig.


    Ein gutes hat das Ganze ja (Kanal-Löschung, Content-Inhalte, Urheberrechte): Es hat mich, zusammen mit einem von Dir, Steve, an anderer Stelle genannten Begriff "Edutainment", auf eine Idee für meinen Kanal gebracht, die ich ja, wenn auch unbewusst - erst Deine entsprechende Bemerkung hatte mir das etwas klar gemacht -, schon verfolge, und die mich kaum in solch (rechtliche) Bredouille bringen sollte...mal schauen :)

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  • Ok, sorry.


    Tatsächlich würde es mich mal interessieren, was bei so einer Löschung eines Kanals mit den Inhalten, i. d. R. ja Videos, passiert.

    Ich meine, denken kann ich mir das schon beinahe, aber trotzdem: Erhält der Delinquent noch ne Möglichkeit, seine Videos herunterzuladen, auch wenn man vorraussetzen darf/sollte, dass die Quellen lokal vorhanden/gespeichert/gesichert sind?

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  • ZapZockt Aber dann dürften doch die Kanäle, die Fremdcontent ohne Lizenz veröffentlicht haben, mit Artikel 17 ziemlich auf die Schnauze fliegen, oder?

    Der Einwurf wirkt jetzt wahrscheinlich ziemlich zusammenhanglos, aber irgendwie will die Zitat-Funktion gerade nicht so wie ich.

    Und ich beziehe die Frage nicht auf mich selbst, sondern auf die Upload-Filter, die eigentlich ziemlich scharfgestellt wirken.

  • Tatsächlich würde es mich mal interessieren, was bei so einer Löschung eines Kanals mit den Inhalten, i. d. R. ja Videos, passiert?

    gelöscht


    Aber dann dürften doch die Kanäle, die Fremdcontent ohne Lizenz veröffentlicht haben, mit Artikel 17 ziemlich auf die Schnauze fliegen, oder?

    Oh Mann...muss man da jetzt echt Angst haben, wenn man einen Song in einen Video verwendet, bei dem YT nur einen Content ID Anspruch erhebt? Kann sich das dann in Zukunft einen Copyright Claim umwandeln?

    ... Das ist jetzt schon so! Das Urheberrecht Gesetz wurde nicht erst 2019 erfunden dieses gibt schon so seit 1710 (in grundlegenden Zügen) und in seiner aktuellen Form seit 2003 welche sich August bei uns in 2019 Reformierte Version ändert. Welche entgegen der öffentlichen Panikmache seitens diverser Verschwörungstheoretiker*innen, viel mehr erlaubt erstmal als zuvor (z.B. Meme sind aktl. ein Straftat, ebenso sind zukünftig geringfügige Nutzungen sogar definiert).


    Hier mal 2 Videos, wo ganz und gar Legal (egal ob Art 17 etc.) auf eben so einen Panikschwurbler reagiert wird, und aufgeklärt wird.


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    btw. erstes Video wurde erstmal gesperrt von dem, für die Meinungsfreiheit kämpfenden, Herrn.



    Allgemein zu Thema Urheberrecht, gibt e hier im Board einen richtig geilen Thread von Semu von 2015

    tl;dr Version: Verwende nichts woran du kann Rechte hat


    eben so gibt es einen Thread mit bekannten Folgen von Content Diebstahl:



    Explizit zur Content Claim Mail:

    kurz und knapp diese ist kacke formuliert, es steht ja drin


    "dies hat für deinen Kanal keine weiteren Konsequenzen."


    doch müsste es eigtl. heißen ...


    "dies hat zwar für deinen Kanal keine weiteren Konsequenzen, aber die Rechteinhaber können dich mit allen rechtlichen Mitteln strafverfolgen und so unter anderen Anwälte einschalten und dich zu Strafzahlung bis in den 5 stelligen Bereich auffordern."



    Sry, für den weiteren OT ZapZockt evtl. einfach einen neuen Thread eröffnen ab dem post von nordmann

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  • Kann sich das dann in Zukunft in einen Copyright Claim umwandeln?

    Ich setze in etwa das bei den Beschwerden über Urheberrechtsverletzungen, z. B. bei meinen ehemaligen 10 Musik-Videos, voraus (schon allein durch die Aussage der Meldung "kann nicht monetarisiert werden")...wobei, wenn ich das hier in diesem Thread alles korrekt verstanden habe, trotzdem noch und weiterhin das Damokles-Schwert "Video-Sperrung, Video-Löschung, Strike, bei 3 Strikes Kanal dicht" über einem schwebt, auch wenn das Video erstmal veröffentlich werden darf :/


    Vom Prinzip her kann ich das vollkommen verstehen...Diebstahl ist Diebstahl, ob nun materieller oder inmaterieller, und wenn ich ein Video mit Inhalten hochlade, die nicht mein sind, auf meinen Youtube-Kanal, mit meinem Youtube-Namen/Brand, meiner ID, ohne vorher um Erlaubnis gefragt zu haben, dann ist das erstmal nichts wirklich seriöses.


    Nur leider wird aus meiner persönlichen Sicht mit der diskutierten Urheberrechtsnovelle und deren Umgang/Umsetzung z. B. bei Youtube nicht selten das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.


    In diesen vieldiskutierten Filtern bleibt aus meiner Sicht viel zu viel hängen, was letztlich absolut unauffällig, gar erlaubt wäre. Institutionen wie Youtube könnten das besser regeln, theoretisch!


    Das würde aber Personal erfordern, und zwar nicht zu knapp, kostet also Geld, mehr muss man garnicht wissen.

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  • ZapZockt Aber dann dürften doch die Kanäle, die Fremdcontent ohne Lizenz veröffentlicht haben, mit Artikel 17 ziemlich auf die Schnauze fliegen, oder?

    Der Einwurf wirkt jetzt wahrscheinlich ziemlich zusammenhanglos, aber irgendwie will die Zitat-Funktion gerade nicht so wie ich.

    Und ich beziehe die Frage nicht auf mich selbst, sondern auf die Upload-Filter, die eigentlich ziemlich scharfgestellt wirken.

    Zumindest besteht die Gefahr, aber die bestand vorher halt auch schon ganz genauso. Es hat sich in vielen Bereichen, und bei YouTube im Besonderen, gar nicht so viel geändert. Oft wurden schwammige Regeln aus der Vor-Internet-Zeit halt nur exakter formuliert. Und gerade YouTube hat bereits seit vielen Jahren Upload-Filter und auch nachträgliche Content-Filterung, völlig unabhängig von den Gesetzesänderungen durch Artikel 15-17.

    Ob und in welcher Form Urheberrechtsverstöße geahndet werden, bestimmen in den meisten Fällen die Inhaber der Urheberrechte. Wenn sie Kenntnis davon bekommen, ist es ihre Entscheidung, ob und wenn ja in welchem Schweregrad sie reagieren. Neben Claims und Strikes haben sie halt immer auch den Weg über Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, oder bis vors Gericht und dann folgend Schadensersatzzahlungen, etc. für sich offen. Andererseits können sie auch sagen, ach, den kleinen Hansel ignorieren wir oder eigentlich ist es ja auch ein wenig schmeichelhaft für uns und vielleicht sogar Werbung. Die Entscheidung liegt aber allein beim Inhaber der Rechte.


    Und es gibt auch eine Grenze, wo das ganze Strafrechtlich relevant wird, sprich dann wird plötzlich aus der privatrechtlichen Sache, die nur auf Anzeige hin verfolgt wird, eventuell eine Straftat, die sogar ohne Anzeige vom Geschädigten von der Polizei oder anderen Behörden verfolgt und geahndet werden kann. Als Stichwort sollte man hier mal an die Strafverfolgung von Raubkopierern und Filesharing denken.


    In besonders schweren Fällen ist es vorgekommen, dass YouTube von sich aus Videos oder ganze Kanäle gesperrt oder gelöscht hat. Aber das ist nicht die große Menge. In den meisten Fällen bekommen die Inhaber der Urheberrechte von YouTube eine Benachrichtigung, oder aber, sie bemerken es selbst und melden sich dann bei YouTube als Urheber eines Teils des Contents und Bitten um Löschung.


    Das automatische Erkennen von Urheberrechtlich geschütztem Material funktioniert je nach Art des Materials unterschiedlich gut momentan. Musik wird fast 100%ig erkannt, Kopien von Bildmaterial, das bereits in anderen Videos enthalten ist, die es auf YouTube schon gibt, funktioniert ebenfalls gut. Fotos, Videomaterial von anderen Plattformen, stark verfremdetes Material, etc. hat eine schlechtere Erkennungsquote derzeit noch, schon allein, weil YouTube nicht von sich aus, jede Sekunde Video gegen das komplette Internet und auch alle Offline Quellen abgleichen kann. Aber spätestens nach der Meldung durch die Urheber wird das Material in die Datenbank aufgenommen und zukünftig erkannt werden.


    Und hinter der automatischen Erkennung stecken lernende KI Systeme, deren Erkennungsrate mit steigender Grunddatenmenge und längerer Laufzeit erfahrungsgemäß stetig steigt. Und diese kontrollieren nicht nur neuen Content, sondern auch alter Content, indem bisher nichts gefunden wurde, wird immer wieder mal sporadisch mit den neuen Methoden geprüft. Dadurch ist Content, der bisher durchs Raster gefallen ist, jederzeit in Gefahr, plötzlich doch noch erkannt zu werden und manchmal geraten so auch Videos, die Monate oder Jahre unentdeckt mit geschütztem Material online waren, am Ende doch noch in den Fokus dieser Systeme.


    Andererseits eröffnet Artikel 17 auch ein paar neue Möglichkeiten und gibt in bisher unklaren Bereichen zukünftig Rechtssicherheit. Da weiß man dann wenigstens, woran man ist und wo die Grenzen liegen. Zumindest, wenn sich beide Parteien in der Zuständigkeit der DE/EU Gesetze befinden. So wird halt das bisher total schwammige Zitate-Recht exakt definiert, auf genaue Mengenangaben und Vorgaben, ob und wie man Text, Musik, Film, Bild und andere Zitate ausführen darf und wie man sie zu kennzeichnen hat. Damit werden, manche Kurzzitate, die momentan manchmal geahndet werden, plötzlich legalisiert. Aber immer bedenken, das ist lokales, nationales Recht. Bei Filmzitaten aus US-Filmen oder aus Indischen Quellen, gelten völlig andere rechtliche Grundlagen. Und YouTube ist halt international, damit kommt es immer auch darauf an, wo stammte das Material her, in welchem Land haben Urheber, Rechte-Inhaber und Rechte-Missachter ihren Sitz, und wo sitzen die Zuschauer, denen man dieses Material vorführt.

  • Wie ist das dann, wenn mir ein Musiker oder Publisher eine Lizenz/Erlaubnis gibt? Nehmen wir an schriftlich per Mail oder sogar PDF. Das Youtube Copyright System wird ja trotzdem anschlagen. D.h. der Musiker/Publisher muss auch die Rücknahme des Claims unterstützen? Oder reicht es, wenn ich bei einem Claim sage: Ich habe eine Lizenz und kann sie nachweisen? Einmal hatte ich den Fall eines Content ID Anspruches schon. Und das bei lizenziertem Material. Hat ein paar Tage gedauert, dann war der Content ID Anspruch weg. Aber das hat auch pond5 geregelt, bei denen ich die Musik gekauft hatte. Youtube selbst hätte den Claim noch ein paar Tage später aufgehoben. (Ich hatte in meiner Panik einfach beide Wege eingeschlagen) Wenn ich mich richtig erinnere, konnte ich aber auch gar kein Dokument oder so bei YT hochladen nach dem Claim. Man konnte nur angeben: Ich habe eine Lizenz...


    Wenn ich jetzt aber irgend einen Publisher anhaue und der gibt mir eine Lizenz, wird der wahrscheinlich keine Ahnung davon haben, wie er reagieren sollte, wenn ich ihn darum bitte, den Claim bei Youtube zu klären. Oder er sagt sich: Ich hab dem Typ eine Lizenz gegeben, mehr mache ich jetzt nicht. Dann muss ich darauf vertrauen, dass sich YT mit meiner Aussage und/oder dem Lizenzdokument zufrieden gibt. Und es schützt eventuell auch nicht davor, dass irgendwann später doch noch einer von dem Publisher ankommt und mich deswegen dran kriegen will, weil die nicht zentral gespeichert haben, wem sie bereits eine Lizenz gegeben haben.


    Sehe ich das richtig?

  • Wenn Du eine schriftliche Erlaubnis hast (Lizenz), sollte der Urheber ja, in dem Moment wo die Meldung zur Erkennung der Verwendung seiner Inhalte bei ihm ankommt, auch klar erkennen, dass Du ein zahlender Kunde bist und entsprechend halt gar nicht erst claimen, oder falls der Claim automatisch erteilt wurde, diesen widerrufen. Sollte das nicht eh passieren, kannst Du eine Kopie einsenden und dann sollte sich das ja klären lassen.


    Wichtig ist, dass Du diese Erlaubnis/Lizenz aufbewahrst, für eventuelle spätere Nachfragen. Denn diese Lizenzen haben oft auch nur begrenzte Laufzeiten. Da sollte man unbedingt im Kleingedruckten auch mal nachlesen, wie das genau geregelt ist. Denn aus meiner Praxis weiß ich, dass solche Lizenzen irgendwann auslaufen, besonders wenn der momentane Rechte-Inhaber oder seinerseits Lizenznehmer nicht der tatsächliche Urheber ist. Und dann werden nach 5 oder 10 Jahren diese Lizenzen erneut weiterverkauft, und plötzlich ist der Inhaber dann jemand, der keinen Vertrag mit Dir hatte. Und schon kommen neue Claims oder gar Strikes rein, die sich dann ein Ei darauf pellen, dass Du irgendwann mal einen Nutzungsvertrag mit einem Vorbesitzer der Rechte hattest.


    Gefahren bestehen auch bei diesen "Copyright Free Music" Kanälen, von denen es ja einige gibt. Die preisen dann ihre Musik, oder die, die sie ihrerseits von Künstlern lizenziert haben als kostenlose Musik an, die jeder nutzen dürfe. Und nach ein paar Jahren verkaufen manche dann plötzlich ihren ganzen Bestand an Verwertungsfirmen und dann hagelt es reichlich Claims. Vermutlich ist das ein Geschäftsmodell, wenn man Musik verkaufen möchte. Erst hunderten YouTubern anbieten, alles umsonst nutzen zu dürfen, die machen dann tausende Videos damit, und dann weiterverkaufen mit dem Hinweis "1000 YouTuber sofort claimbar, also sichere Investition mit Geld-zurück Garantie".

  • Da fällt mir etwas ähnliches ein, was mir hier mal passiert ist, seinerzeit völlig unvorbereitet.


    Nach hochladen eines meiner Let's Show Videos zu Tomb Raider Legend hatte ich plötzlich eine Nachricht von Youtube, dass da jemand (fing mit AD an, der Name des angeblichen Contend-ID Inhaber's) einen solchen Anspruch erhebt.

    Dafür war - aus meiner Wahrnehmung heraus - ganz willkürlich irgend ein 3 oder 4 Sekunden langer Teil der musikalischen Begleitung des Games markiert.

    Youtube stellt(e) ein Antwort-Formular bereit, in welchem ich dem Anspruchsteller erklärt hatte, wer die wirklichen Urheberrechte hat - nämlich Square Enix - und er sich mit seinen Ansprüchen doch bitte dorthin wenden möge. Tatsächlich wurde dieser maßgebliche Anspruch kurze Zeit später zurückgezogen.


    Und dazu auch meine Frage: Kann man eigentlich unterscheiden - und wenn ja, wie -, ob sich da ein tatsächlicher Content-Inhaber meldet oder einer jener AD-Banditen (die, so wie ich das mitbekomme, sich ähnlich sintflutartig vermehren wie die Schwärme sogenannter Abmahn-Anwälte) versucht bzw. mal schaut, ob's gut geht?

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  • Man konnte nur angeben: Ich habe eine Lizenz...

    Hast du in deiner Lizenz mal nach einem Code geguckt? Den kannst du da eingeben.



    Youtube selbst hätte den Claim noch ein paar Tage später aufgehoben.

    Nee, Youtube macht da gar nichts, das macht der Claimer. Und die lassen sich gerne mal Zeit, zumindest war das bei mir so, denn Youtube ist ja wirklich nett, eine Frist von 30 Tagen zu setzen, in dem der Claimer auf den Einspruch reagieren kann...


    30 Tage sind lang, da ist dir dein Einkommen schon weggelaufen und der Claimer freut sich. Das kann doch irgendwie nicht richtig sein.

  • Welche entgegen der öffentlichen Panikmache seitens diverser Verschwörungstheoretiker*innen, viel mehr erlaubt erstmal als zuvor

    Danke, ich habe mir in einem anderen Forum die Finger wund geschrieben und keiner wollte verstehen, dass Memes nun (im gewissen Rahmen) erlaubt sind. Tatsächlich hat die deutsche Politik im Sinne der Nutzer Änderungen vorgenommen. Die "Nutzer" aber: "Die Politiker wollen die Meinungsfreiheit nehmen!!1!".

  • Die "Nutzer" aber: "Die Politiker wollen die Meinungsfreiheit nehmen!!1!".

    Das ist bedauerlicherweise derzeit ein wohl ganz allgemeiner Mainstream, gehört zum vielzitierten "guten Ton": Alles, was "von oben" kommt, ist erstmal Einschränkung irgendwelcher Grundrechte...wobei ich mich auch frage, was hochladen nicht-eigener Contents mit "Meinungsfreiheit" zutun hat.


    Ich würde mir zu solchen Themen vor allem in der Öffentlichkeit, bevorzugt von Leuten, die etwas davon verstehen und gleichzeitig die Sprache ganz normaler Leute sprechen, etwas mehr sachliche Aufklärung wünschen...hier im Forum geht das doch auch :)

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  • Hast du in deiner Lizenz mal nach einem Code geguckt? Den kannst du da eingeben.

    Bei filmmusic.io gibt es eine Song License Document Nummer, die mit "FML..." anfängt. Bei Pond5 gibt es ein Kaufnahchweis-PDF und ein Invoice-PDF mit allen möglichen Nummern. Artikelnummer, Transaktions-ID, VAT ID. Glaube kaum, dass es da eine einheitliche Nummer für alle Publisher gibt, die mit Youtube abgestimmt ist. Wäre natürlich wünschenswert.

  • Bei filmmusic.io gibt es eine Song License Document Nummer, die mit "FML..." anfängt. Bei Pond5 gibt es ein Kaufnahchweis-PDF und ein Invoice-PDF mit allen möglichen Nummern. Artikelnummer, Transaktions-ID, VAT ID. Glaube kaum, dass es da eine einheitliche Nummer für alle Publisher gibt, die mit Youtube abgestimmt ist. Wäre natürlich wünschenswert.

    Nein, der, bei dem du die Lizenz kaufst, gibt dir einen Code mit, in meinem Fall begann der Code mit EXMGEAUTH0000,

    die letzten Ziffern sind jetzt einfach mal Platzhalter. EXMGE ist das Netzwerk, in dem die Künstler sind.


    Der Code hat auch nichts mit Youtube zu tun, da muss also nichts abgestimmt werden. Im Einspruchsverfahren ist Youtube auch gar nicht involviert, die haben da keine Hände im Spiel. Da entscheiden allein die Rechteinhaber und die werden definitiv irgendeine Kennung in ihren Lizenzen haben, die deine Lizenz nachweisen können.

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