Urheberrechtsbeschwerde bei Musik

  • Hallo User,


    ich hab meinen Kanal seit vielen Jahren und lade vor allem ganze Alben bzw. Platten hoch. Manchmal kommt da daß das Video gesperrt wird oder in einzelnen Ländern gesperrt wird aber was ist generell wenn da Urheberrechtsbeschwerde in Youtube Studio steht? das sind bei mir viele viele Videos. Es handelt sich vor allem um unbekanntere Musik aus den Achtzigern..

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  • Hi, welcome here ;)


    Ausgehend von dem, was Du geschrieben hast, ist es eigentlich ein Wunder, dass Du überhaupt noch etwas hochladen kannst, sprich, dass es Deinen Kanal überhaupt noch gibt...holst Du Dir tatsächlich keine Genehmigungen von der Urhebern? Für jedes einzelne Musik-Stück, wohlgemerkt!


    Wenn zutreffend, erntest Du nicht nur Sperrungen, Strikes, sondern in der Tat Löschung Deines Kanals, und das ist noch das harmloseste...wenn Du wirklich ohne explizite Genehmigung der Urheber hochlädst, darfst Du durchaus mit Zivil-Klagen rechnen, das kann und wird teuer werden, und es ist egal, wie bekannt oder unbekannt die Musik bzw. die Interpreten sind.

    Wer will, findet Wege, wer nicht will, sucht Gründe...und der Mensch ist Weltmeister im Erfinden von Gründen :D

    Wenn die Klügeren immer nachgeben, haben am Ende die Dummen das Sagen ;)

  • Youtube sagt Dir nur, dass eine Urheberrechtsbeschwerde vorliegt, und die liegt vor, wenn nicht eigenes, also fremdes Content benutzt wird, mehr macht Youtube von sich aus nicht...über die Bemerkung in der Meldung "keine Auswirkung auf Video/Kanal" ist zumindest hier kaum jemand so richtig glücklich, weil das nur allzugerne zu Missverständnissen führt dergestalt, dass viele Leute denken "Ach, dann ist das ja erlaubt", dabei bedeutet das nur, dass Youtube von sich aus nichts weiter unternimmt.


    Aber die Urheber können machen, und oft tun sie es auch. Die Anzahl der Abonnenten spielt nur insofern eine Rolle, dass ein kleiner Kanal nicht so schnell auffällt, schon garnicht, wenn da (noch) nicht monetarisiert wird.


    Das bedeutet aber nicht, dass das Ganze irgendwie "harmlos" ist...ganz einfach faktisch: Du benutzt für Deine Videos Inhalte, Content, welches nicht Deines ist, und der Gesetzgeber - und genau das setzt Youtube auch um - hat da klare Regelungen, Vorgaben gesetzt.


    Passiert ist Dir bzw. Deinem Kanal bislang nur deswegen nichts, weil es sich um Antragsdelikte handelt, d. h. hier, der Urheber muss aktiv werden, damit etwas ins Rollen kommt, und Du solltest Dich besser nicht (mehr) darauf verlassen, dass Du weiterhin so viel Glück hast und/oder Dein Kanal wg. zu geringer Abonnenten-Anzahl nicht auffällt ;)


    Glaub's mir, ich hab's schon durch und riesiges Glück gehabt, dass ich wg. ähnlichem hier im Forum um Rat gefragt habe und nach den entsprechenden deutlichen Tips/Hinweisen (womöglich gerade noch rechtzeitig) die Reißleine gezogen habe ;)

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  • Es gibt Strikes, wenn ein Löschantrag gestellt wird. Und diese Strikes haben 90 Tage Verfallszeit. Bekommt man drei Strikes in Folge, ohne dass diese Verfallszeit abgelaufen ist, wird der Channel gelöscht.


    Ansonsten kann ich Dir nur raten, Dich ganz dringend in das Thema Urheberrecht einzuarbeiten, eventuell auch mit Unterstützung eines Anwalts, denn wir dürfen hier keine Rechtsberatung geben, das dürfen nur Anwälte. Neben Claims, Strikes und Kanallöschung, besteht auch das Risiko einer oder mehrerer Privatklagen, wegen Urheberrechtsverstößen und Entschädigungsforderungen sind auch abseits von YouTube möglich.


    Für YouTube ist das meistens okay, weil sie das im Endeffekt einfach an die Inhaber der Urheberrechte weiterleiten und dann denen die Mittel zur Verfügung stellen, darauf zu reagieren. Und wie das ausgeht, ist völlige Ermessungssache der jeweiligen Rechte-Inhaber, die können das tolerieren, claimen, löschen lassen und/oder abseits von YT gegen Dich vorgehen. Und wenn etwas heute toleriert wird, kann daraus auch in Zukunft jederzeit etwas anderes werden.


    Meine persönliche Einschätzung: Lass es lieber einfach sein. Eine Monetarisierung bekommst Du damit mit extrem hoher Chance eh nicht, weil so etwas zwar von YouTube oft geduldet wird, wenn die Urheber nichts unternehmen, aber Adsense, die Firma hinter der Werbung bei YT hat dazu nochmal ganz andere Regeln, und die besagen, dass derlei Inhalte nicht monetarisiert werden können. Und die Gefahr, dass Du den Kanal verlierst oder gar SChadensersatzklagen in hoher tausender Summe gegen Dich bekommst, ist nicht gering.

  • Nochmal die wichtige Frage, reicht es aus diese Videos auf privat zu setzen, dann sieht sie niemand?

    Nein, definitiv nicht, so ein Video muss wirklich gelöscht werden...ich hab das seinerzeit mit der gesamten entsprechenden Playlist gemacht.

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  • Nochmal die wichtige Frage, reicht es aus diese Videos auf privat zu setzen, dann sieht sie niemand?

    Rein technisch nicht, denn die Urheber kommen eine Mitteilung dazu, wenn Inhalte erkannt werden, zu denen sie die Urheberrechte besitzen, völlig unabhängig vom Status des Videos. Und sie können darauf auch genauso reagieren, als wenn der Inhalt öffentlich online stehen würde.


    Und meines Wissens nach, ist auch das Kopieren der Inhalte ins Internet allein bereits ein Urheberrechtsverstoß, selbst wenn niemals jemand das zu sehen bekommen sollte. Aber wie gesagt, bin kein Anwalt, darf Dich da nicht beraten, informiere Dich am besten bei einem Anwalt, im Idealfall einem mit Spezialisierung auf Urheberrecht.

  • kopieren der Inhalte? Wie meinst Du das?

    Wenn Du eine Schallplatte/CD oder ein Musikvideo von irgendeiner Quelle nimmst, und das ins Internet hochlädst, sprich zu YouTube, erstellst Du damit eine Kopie. Und wenn man nicht die Urheberrechte dazu besitz, ist das in den meisten Fällen ein Urheberrechtsverstoß.


    Es ist etwas passiert, Du hast Rechtsvergehen begangen (vermutlich mehrere) und fragst nun hier um Rat. Aber wir dürfen Dich nicht beraten, weil es dazu ebenfalls Gesetze gibt, dass eine Rechtsberatung nur durch zugelassene Anwälte erfolgen darf. Es gibt dazu allerlei Prozesse, Klagen und Vorgänge mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen, wo Anwälte dagegen vorgehen, dass nicht-Anwälte Rechtsberatungen durchgeführt haben. Daher dieser Hinweis. Was Du daraus machst, ist dann Deine Sache. Alles, was wir sagen, ist also weder verlässlich noch rechtlich bindend, noch gibt es eine Garantie für Dich, dass Du ungeschoren davon kommst, nur weil hier jemand sagen würde "ist schon okay".


    Aber das tut hier wohl niemand, denn die meisten hier haben ähnliche Probleme in der Vergangenheit gehabt, oder kennen jemand, der damit in Konflikt geraten ist. Und xmal im Jahr bekommen wir hier Anfragen dazu, und dauernd kommen Leute, die jammern, weil Ihr YouTube Channel "ganz plötzlich und ohne Grund" gelöscht wurde, und wenn man nachfragt, sind es solche Fälle wie Deiner oder vergleichbar.

  • Also, ich hab besagte Löschung vor ca. 1 1/2 Jahren vorgenommen, nachdem das erste Video mit Fremd-Content deutlich länger als ein halbes Jahr online war...bis Heute ist nichts passiert.


    Ob und wie lange vielleicht etwas passieren kann, kann Dir aber auch nur ein Rechtsanwalt sagen.

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    • Hilfreichste Antwort

    könnte denn noch was passieren wenn ich sie jetzt lösche?

    kurz und knapp, JA, da diese Vergehen sowohl wie ZapZockt schon anmerkte, beim eigtl. Rechteinhabern im System sind und natürlich auch bei YouTube.


    Ergänzend einfach mal noch folgendes Video, wo eigtl. alles erklärt wird

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    Und hier noch ein Informationsthread

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

  • es gibt doch bei YT so viele die irgendwelche Platten abspielen und das Video aufnehmen?

    Das ist wohl wahr, das bedeutet aber nicht automatisch, dass die das auch dürfen.


    Das aus meiner Sicht blöde ist, dass man dem Video bzw. der Beschreibung o. ä. i. d. R. nicht entnehmen kann, dass es sich dabei um etwas Genehmigtes handelt, wäre aus meiner Sicht hilfreich dergestalt, dass vielleicht weniger Leute auf die Idee kommen "Was der darf, darf ich auch", gerade erst jetzt hatten/haben wir an anderer Stelle einen Austausch darüber, hier RE: Welche Youtube-Funktionen wünscht ihr euch dringend? , 2. Seite, etwa ab Montag morgen ;)

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    Einmal editiert, zuletzt von Nordmann2021 ()

  • Vielleicht in kurz, noch einmal ....


    Zu "Andere können, dürfen":

    Man weiß nie, ob da Verträge, Abmachungen ect. mit den Rechteinhabern bestehen.


    Zu Video auf "Privat" stellen:

    Das reicht definitiv nicht, da für YouTube das Video online ist, egal ob öffentlich oder privat.

    Steht das Video auf "privat", kann man den Link zum Video trotzdem verteilen. Jeder der den Direktlink zum Video kennt, kann das Video auch sehen.


    Zu "Keine Auswirkung auf dein Video":

    Das stimmt nicht ganz, denn dein Kanal ist bei YouTube "vorgemerkt", was bedeutet, sollte in Zukunft noch etwas vorkommen, wird in der Vergangenheit geschaut, was denn früher schon war.


    Zu "noch nie etwas passiert":

    Bei jeder Nachricht, die du zu Urheberrecht bekommst, bekommt diese auch der Rechteinhaber.

    Und diesem wird das Recht eingeräumt, jederzeit zu reagieren. Egal wann, gleich oder in 15 Jahren.

    Zudem kann der Rechteinhaber auch wechseln, und der "Neue" greift dann hart durch ...

    Liebe Grüße, Thomas!

    ____________________________

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