Jetzt muss ich mich doch auch noch zum Thema melden.
Habe bisher nur mitgelesen, und gedacht: "Mhmmmm ein zweischneidiges Schwert dieses Thema, mit vielen Fettnäpfchen und Götz (Themenstarter) hat manchmal eine, sagen wir mal, "seltsame Verhaltensweise" ....
Aber hier sollte man sich besser in ihn hineinversetzen.
Denn:
Um Probleme zu vermeiden, müssen eben alle Inhalte selbst erstellt sein.
ist unmöglich, wenn man die betreffenden Videos als
.... Journalismus und freie Berichterstattung .....
wie dsk es bereits angedeutet hat, anerkennt.
Tut man dies nicht, so ist man auch gegen IRL- Vlogs, oder zum Beispiel gegen die (im Forum ebenfalls behandeltes Thema, mit einem ganz anderen Tenor als hier) "Kirmes-Vlogs".
Das einzige, was man der Berichterstattung über "Misters of Filipinas, Talisay 2023"
von GoetzSaCbebu ankreiden kann, ist das "Fehlen von individuellem Mehrwert"!
Götz hat hier eine öffentliche Veranstaltung aufgenommen (womöglich mit dem Einverständnis des Veranstalters GoetzSaCbebu ?) und hierfür sollte es im Urheberrecht einfach Ausnahmen geben, finde ich.
Die Atmosphäre, oder das Ambiente solcher Veranstaltungen beinhaltet halt auch die Hintergrundmusik.
(Wobei man eher den Veranstalter von "Misters of Filipinas" ins Visier nehmen müsste, denn es darf bezweifelt werden, dass dieser die Erlaubnis hatte "Rihanna"-Songs abzuspielen.)
Dann sind also Aufnahmen solcher Art, grundsätzlich auf YouTube verboten?
(Ich glaube nicht!)
Die eigentliche Frage, die Götz stellt, ist es gerecht ein 17-minütiges Video wegen 2 Minuten beanstandetem Material zu demonitarisieren?
Von mir ein klares NEIN!
Ich bin einer Meinung mit GoetzSaCbebu, YouTube sollte in der Lage sein, die Einnahmen anteilig zu verteilen. (Auch bei hochgeladenen 500 Stunden Videos pro Minute)
Es wäre doch für uns alle um ein Vielfaches einfacher, wenn der betreffende Rechteinhaber automatisch seinen Anteil für seine Werke bekommt, wenn die YouTube-KI seine Werke findet!
Und zwar anteilig!
Warum sollte ein Rechteinhaber für mein Werk (mit absoluten individuellem Mehrwert für den Betrachter) bezahlt werden, obwohl sein Werk nur kurz vorkommt?
Dass er beteiligt wird, ist absolut OK, aber eben nur anteilig.
Wie es aussieht, wenn zum Beispiel das ganze Video hindurch urheberrechtliches Material zu hören ist, weil auf einer Veranstaltung Radio-Musik zu hören ist, sollte das über die Vergütung durch die GEMA bereits abgegolten sein. (Die Musik wird während der Veranstaltung einmalig abgespielt, warum sollte dann durch die mehrfache Berichterstattung von untereinander unabhängigen Berichterstattern, die Musik doppelt und dreifach vergütet werden?)
Solche Beispiele:
Das Ganze hat noch viel mehr Reichweite, als sich einige vorstellen können: Vor einigen Jahren hat hier ein Geschäftsinhaber Ärger mit der GEMA bekommen, weil die Musik, die er in seinem Laden gespielt hat und es innerhalb des Geschäfts auch durfte, bei geöffneter Tür auf dem Gehweg davor zu hören war.
macht das Ganze doch absurd!
Eine freie Berichterstattung darf nicht durch so etwas, praktisch durch die Hintertür, verboten werden.
Wenn ein eingetragener Journalist, oder der (YouTube)-Kanal einer Zeitung oder eines Fernsehsenders, dasselbe tun, ist es aber legal?
Das stinkt doch!
Soooo, und bevor ich mich in Rage rede (tippe) beende ich diesen Beitrag nun!
Ich sage ja, ein schwieriges Thema,
Aber dafür ist - zumindest in meinen Augen - ein Forum eben auch da. Mal larifari schreiben und sich auskotzen, solange es in Sachen Ton im Rahmen bleibt.
