Urheberrechtsbeschwerde bei Musik

  • "privat " kann nicht derjenige sehen der den Link hat

    bei "nicht gelistet" kann er es?!

    "privat" heißt, das Video ist auf Youtube, aber nur diejenigen, die selber einen Google-Mail-Account haben, ergo auch auf Youtube angemeldet und eingeloggt sind, können das Video sehen, wenn die den Link haben.


    "nicht gelistet" bedeutet eigentlich nur, dass das Video z. B. nirgends vorgeschlagen wird, aber durchaus für jeden sichtbar ist, die/der den Link hat.


    Das tückische ist halt, dass besagter Link selbstverständlich weitergegeben werden kann, wenn Du den erstmal an wen auch immer verschickt hast, daraus folgt: Ein Video, welches sich auf (noch) Youtube befindet, kann jederzeit vom Urheber (also bei nicht genehmigter Fremd-Content-Nutzung) beanstandet und sanktioniert werden.

    Wer will, findet Wege, wer nicht will, sucht Gründe...und der Mensch ist Weltmeister im Erfinden von Gründen :D

    Wenn die Klügeren immer nachgeben, haben am Ende die Dummen das Sagen ;)

  • stimmt nicht ganz

    hab es eben getestet. mich mit dem Google Konto meines Sohnes angemeldet und einen meiner privaten Videos direkt mit URL eingegeben und dann kam das:

    siehe Bild






    "privat" heißt, das Video ist auf Youtube, aber nur diejenigen, die selber einen Google-Mail-Account haben, ergo auch auf Youtube angemeldet und eingeloggt sind, können das Video sehen, wenn die den Link haben.


    "nicht gelistet" bedeutet eigentlich nur, dass das Video z. B. nirgends vorgeschlagen wird, aber durchaus für jeden sichtbar ist, die/der den Link hat.


    Das tückische ist halt, dass besagter Link selbstverständlich weitergegeben werden kann, wenn Du den erstmal an wen auch immer verschickt hast, daraus folgt: Ein Video, welches sich auf (noch) Youtube befindet, kann jederzeit vom Urheber (also bei nicht genehmigter Fremd-Content-Nutzung) beanstandet und sanktioniert werden.

  • Ok, da war ich etwas ungenau: Du musst in der Video-Bearbeitung rechts unter "Speichern oder veröffentlichen" den Punkt "privat" auswählen und dort bei Bedarf unter "PRIVAT TEILEN" die Google-E-Mail-Adresse des- oder derjenigen angeben, die sich das Video anschauen dürfen, und die benötigen dann auch den Link des Videos.

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  • und das möchte ich ja gerade nicht, es soll ja erstmal versteckt bleiben wegen der Sache mit dem Copyright. Auch wenn es schon gemeldet ist.. Gibt das einen Sinn?

    Nö!


    Wie bereits erwähnt, für YT ist das, was bei YT hochgeladen ist, online!


    Die machen da keine Unterschiede.


    Bei so vielen Hinweisen auf Urheberrechtsverstöße seitens YouTube hätte ich an deiner Stelle den Kanal schon lange gelöscht.

    Ich würde sogar deswegen schlecht schlafen, und hätte Angst vor Zivilrechtsklagen und Schadenersatzforderungen.


    Was erwartest du von dieser temporären Stilllegung des Kanals?

    Das Gras über die Sache wächst?

    Sobald du den Kanal wieder aktivierst, stehst du wieder vor demselben Problem!


    Ich bin dann hier mal raus ....

    Liebe Grüße, Thomas!

    ____________________________

    Sladdis Discord Sladdis Twitch

    Einmal editiert, zuletzt von Sladdi () aus folgendem Grund: 1. Ergänzung

  • Ich würde sogar deswegen schlecht schlafen, und hätte Angst vor Zivilrechtsklagen und Schadenersatzforderungen.

    Genau das hat mich seinerzeit (Mai 2021) umgetrieben, als ich hier die eindeutigen Hinweise/Tips gelesen und zeitnah die gesamte Playlist gelöscht habe, recht schnell ist dann aber auch die Einsicht gekommen, dass ungenehmigte Nutzung von Fremd-Content im harmlosesten Fall unfair ist.

    Auch wenn Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, es bestätigt mich allerdings auch in meiner Ansicht an anderer Stelle, dass Youtube ein wenig mehr tun könnte, damit auf den ersten Blick erkenntlich ist, wer genehmigtes Fremd-Conten nutzt, und diese dümmlichen Ausreden "aber der darf das doch auch" vollständig ihre Grundlage verlieren.


    telex , glaub's mir, ich hatte in die entsprechenden Videos ne Menge Arbeit gesteckt, 2 - 3 Tage pro Video, ich persönlich empfand die als gut gemacht - tu ich auch jetzt noch, auch wenn ich die nur noch lediglich auf meinem lokalen System genießen kann -, und ich war auch etwas traurig, aber das vergeht...eine Zivil-Urheberrechtsklage und vor allem deren Konsequenzen vergeht nicht.


    Ich meine, Du hast nun genügend Infos hier erhalten, willst Du denn wirklich zivilrechtliche Folgen - ergo deftige finanzielle Belastungen - in Kauf nehmen, von der Löschung Deines Kanal's mal abgesehen? Es droht ja von Seiten Google/Youtube noch mehr: In letzter Konsequenz kann/können durchaus auch Dein/e Google Email-Konto/Konten gelöscht werden - ist alles schon passiert - mit der Folge, dass Du als Mitglied auf Google und Youtube keine Chance mehr hättest.


    Willst Du das wirklich alles riskieren in dem Wissen, dass Du nach Deinen ureigenen Angaben schon seit vielen Jahren rein rechtlich quasi Bockmist baust?

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  • Sicher, aber verlass Dich nicht allein auf den Vermerk, am besten alles an Videos weg, in denen Du fremdes Content verwendest.


    Für gewöhnlich deckt sich das mit den vonseiten Youtube angemerkten Videos, aber wie geschrieben verlass Dich nicht darauf.


    Leicht fällt das bestimmt nicht, kann ich aus eigener Erfahrung gut nachfühlen, aber wie schon angemerkt lässt es sich danach ruhiger einschlafen ;)

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  • also verjährt es irgendwann, zum, Beispiel Videos von 2007?

    Du klammerst Dich an jeden Strohhalm, nicht wahr? ;)


    Das Urheberrecht gilt ab Beginn fortlaufend, Ausnahme: Der Urheber verstirbt und Du wartest 70 Jahre :D ...mit anderen Worten, nix mit Verjährung, einfachste Antwort auf Deine Fragen: Schau Dir einfach das Video hinter dem Link an, den Steve am Freitag Abend gepostet hat, spätestens dort hätten alle Deine Fragen eigentlich beantwortet sein müssen.


    Sei versichert, Du kriegst hier keine Absolution zu Deinem Thema, von niemandem ;)

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