Werbung oder Nichtwerbung?

  • Hi,


    vorweg: Damit ihr meine Frage nachvollziehen könnt, muss ich ein bisschen ausholen.

    Ich habe vor einer Weile ein Video zu "Rockmysleep" gedreht. Ein Startup, dessen Idee mir sehr gut gefallen hat, weil es so etwas in dieser Form noch nie gegeben hat.

    Da die Rockies zu diesem Zeitpunkt "nur" reservierbar waren, habe ich Rockmysleep kontaktiert und nachgefragt, wann die "Spieluhren in cool" wieder lieferbar sein werden.

    Bei der Gelegenheit habe ich mich erkundigt, ob ich auf meinem Kanal eine kleine Videoserie zu den Rockies veröffentlichen darf.

    Long story short: Mir wurde angeboten, auf einen bestimmten Service des Startups 50% Rabatt zu bekommen. Dieser Rabatt bezieht sich jedoch nur auf mich und eben diese Videoserie.

    Meine Frage: Muss ich das Video darüber dann als Werbung kennzeichnen? Gibt es überhaupt eine Werbungseinstufungen für so etwas? Immerhin werde ich dafür nicht bezahlt. Buchen muss ich den Service schon selbst, nur eben mit 50% Rabatt.


    Mir ist klar, dass ihr mir keine Rechtsberatung geben dürft, aber vielleicht hattet ihr selbst schon einmal eine solche Ermäßigung und könnt mir erzählen, wie ihr das gehandhabt habt...?


    Liebe Grüße,


    Annalena.

  • Wie immer

    Disclaimer: Ich bin kein Anwalt, ich darf keine Rechtsberatung geben, höchstens meine Meinung und Erfahrung teilen. Für eine verlässliche Rechtsauskunft kontaktiere bitte einen Anwalt, in diesem Fall einen Fachanwalt für Marketing und/oder Medienrecht.


    Ein verminderter Kaufpreis bei einem Review-Sample ist wohl eine Zwischenstufe zwischen "selbst gekauft" und "Review-Exemplar vom Hersteller kostenlos erhalten". Beides ist aber noch nicht in der Kategorie, dass man es als Werbung kennzeichnen muss. Beim zweiten sollte man darauf hinweisen, dass man ein kostenloses Muster bekommen hat. In den USA ist dies mittlerweile auch akute Pflicht, durch Verordnungen der FTC (Federal Trade Commission) und Firmen können Ärger bekommen, wenn sie Influencern nicht vorschreiben, so etwas zu markieren.


    Soweit ich weiß, muss man derzeit nur Dinge als Werbung kennzeichnen, wenn man dafür bezahlt wird, positiv oder überhaupt darüber zu berichten. Dann sind Markierungen mit "Werbung" und oder "sponsored Content" dringend erforderlich, ansonsten kann man Abmahnungen und eventuell sogar Strafen dafür bekommen.


    Eine detaillierte Übersicht der Pflichten von Content Creatorn in Bezug auf Werbe-Markierungen kann man auch hier finden:

    Da sind dummerweise Bilder im Post, aber unten gibt es einen Link zu einem PDF. Ich hoffe, Dein Screenreader kann PDFs erfassen und vorlesen?

  • ZapZockt Vielen Dank, das hilft mir schon mal immens.

    PDFs sind eine schwierige Sache. Manchmal geht es, manchmal nicht. Also ist deine Erfahrung, dass es ausreicht, den verminderten Kaufpreis im Video oder in der Info zu erwähnen?

  • Vorab Disclaimer: Rechtsgültige Rechtsberatung erhält man nur beim Rechtsanwalt.


    kurz und knapp; Jope, kennzeichnen mit der Funktion von YouTube zur Werbekennzeichnung.


    Nur zur Info das PDF und die Bilder sind mittlerweile veraltet (optisch zumindest; inhaltlich glaub ich das gleiche): das aktl. ist hier zu finden https://www.die-medienanstalte…ichnung_Online-Medien.pdf die aktualisieren, das Regelmässi und alte Links führen, da zu einer 404er Seite.


    Die Betreffende Zeile für deinen @Die lunatische Eule Fall, würde folgendes aussagen:

    ========================================


    Beiträge über Produkte, Dienstleistungen, Marken, Unternehmen, Regionen, Events, Reisen, die gegen Bezahlung oder eine Gegenleistung veröffentlicht werden.

    ___________________________________________________

    Für Videos gilt:

    ___________________________________________________

    a) Produkt spielt Hauptrolle im Video oder in einer Sequenz: deutlich lesbare Einblendung „Werbevideo“ oder „Werbung“ während des gesamten Videos oder der Werbesequenz.


    b) Produkt spielt Nebenrolle: „Unterstützt durch Produktplatzierung“ oder „Unterstützt durch“ zu Beginn des Videos


    ========================================


    Oder ganz einfach erklärt: Erhält ein Content Creator egal in welcher Form (direkt Bezahlung, Produkte, Rabatte etc.) , eine Gegenleistung, muss dies als "Werbung" oder als "Unterstützt durch" gekennzeichnet werden.


    Aktuell rollt ein Fall durch die Medien, da diverse Damen vorm BGH (Bundesgerichtshof) stehen, wegen Instaposts mit Tap Tags, wo der Verband Sozialer Wettbewerb meint, dies muss auch gekennzeichnet werden (weil blablabla alles ist Werbung wenn man Reichweite hat). Wo nun mittlerweile auch diskutiert wird, ob eine Werbekennzeichnungspflicht besteht, wenn Produkte (selbst finanziert, ohne Kontakt zur Firma etc.) gezeigt/verlinkt werden, nur weil es sich positiv auf zukünftige Kooperationen auswirken könnte^^


    https://www.zdf.de/nachrichten…gram-werbung-bgh-100.html

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

  • Du hast da einen wichtigen Punkte übersehen, Steve. Ich denke nämlich dass der Nebensatz für Kategorie B, "wenn die Veröffentlichung an Vereinbarungen/Bedingungen geknüpft ist" ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist.


    Wenn ein Muster kostenlos überlassen wird, zum Beispiel für ein Review, ohne dass daran eine Bedingung geknüpft ist, zum Beispiel wie "das Review sollte positiv ausfallen" oder "Eine Mindestwertung von 80% soll drin sein", oder "nicht die Probleme X, Y und Z erwähnen", dann fällt es nicht in diesen Bereich B und muss nicht gekennzeichnet werden. Soweit ich das sehe, fällt es dann in die Kategorie C, "Beiträge über Produkte, Dienstleistungen, Marken, Unternehmen, Regionen, Events, Reisen, die aus eigener Motivation ohne kommerziellen Anreiz Dritter veröffentlicht werden". Kategorie C hat auch extra diesen Nebensatz "ohne kommerziellen Anreiz Dritter", so wie ich das sehe ist damit neben dem Produkt eine Bezahlung zu erhalten gemeint.


    Erst wenn ein sogenanntes Review-Sample mit Vorgabe und Anforderungen an die Art und Weise der Vorstellung und an eine positive Bewertung des Produkts gekoppelt ist, oder sogar explizit Geld gezahlt wird, für eine positive Darstellung, wird daraus eine "Werbung" oder "Werbesendung". Wenn neben der reinen Überlassung, weitere Absprachen getroffen werden, wie ein Produkt zu zeigen, vorzustellen oder zu bewerten ist, ist es Kategorie B und damit Werbung. Im Endeffekt sehe ich den Unterschied bei "ich darf frei von der Leber weg sagen, was mir gefällt und was nicht" oder "ich soll das Produkt in ein möglichst positives Licht rücken und halt Werbung dafür machen" und/oder ich habe auch noch Extra Geld dafür bekommen.


    Aber ich denke, auch dass die Grenzen da eher fließend sind und bei den meisten dieser Fälle sollte man als Creator, allein schon aus Rücksicht und Ehrlichkeit den Zuschauern gegenüber, einen Hinweis im Content platzieren, dass es ein kostenloses Muster gab. Wie sehr man dann dabei geht, und auch bei kostenlosen Mustern trotzdem auf Probleme hinweist und vielleicht auch richtig krasse und schlechte Bewertungen geben mag, liegt vermutlich auch am Creator selbst.

  • Steve Genau deswegen habe ich ja Schiss, aber um auf die Bemerkung von ZapZockt einzugehen: Ich darf sagen, kritisieren und bemängeln was ich möchte. Es geht auch "nur" um die Produktion eines von mir ausgesuchten Wunschsongs für eine Einschlafhilfe, die ich mir vorher selbst gekauft habe.

    Trotzdem dachte ich, dass ich im Gegenzug für diesen Rabatt über die Zusammenarbeit mit diesem Startup berichten werde und das scheint eine sehr dunkelgraue Grauzone zu sein. Aber bezahlt werde ich dafür ja nicht... :o Da soll mal einer durchblicken.


    Hattet ihr denn eine ähnliche Situation und wenn ja, habt ihr das Video als Werbung gekennzeichnet?

  • Ich finde das von Youtube leider blöd gelöst. Es ist doch ein Unterschied wenn man für das Video "bezahlt" wird oder nur das Produkt erhält, oder wie auch in meinem Fall meistens einen Teil des Produktes bezahlt. Ich finds einfach nicht richtig das dann dort "Werbung" steht obwohl ich für das Produkt selbst gezahlt habe, ob nun den kompletten Preis oder einen Teil. Ich möchte gern den Kanal unabhängig von Sponsorings und bezahlter Werbung lassen, einfach um nicht "gekauft" zu wirken und damit dem Zuschauer das Gefühl zu geben das meine Videos nicht Objektiv sind.

    Ich blende es einfach immer ein. Ist zwar für die Zuschauer fast die schlechteste Lösung aber man weiß nie wer einem böses will. Da geht meine eigene Sicherheit vor.

    Wenn dann was gesponsort ist etc erwähne ich das zusätzlich.

  • Wie kann man überhaupt einen Werbungsschriftzug einblenden? Macht ihr das über YouTube oder platziert ihr irgendwo einen Text?

  • Ich empfehle, sich die jeweiligen Informationen der Landesmedienanstalten des Bundeslandes zu besorgen, in denen man lebt. Persönlich stamme ich aus NRW - von dort gibt es eine schöne Präsentation, wo man ablesen kann, wann was "Werbung" ist, und wie es zu kennzeichnen ist.


    Es kann sogar schon "Werbung" sein, wenn Du etwas selbst gekauftes "zu positiv" darstellst und die Kennzeichnungsmöglichkeit per Option in YouTube ist oft nicht ausreichend.

    Im Zweifel würde ich lieber eine "Prise" mehr kennzeichnen als zu wenig.

    Weiterhin viel Erfolg!

    Jason Dugs ist eine fiktive Person, die sowohl in Spielen anzutreffen ist, als auch selber spielt.


    Auf seinem Kanal findest Du Let's Plays, Informationsvideos und Talkrunden zu interessanten Themen rund um Gaming und Hardware.


    http://www.jasondugs.de
    (YouTube, Twitch, Mixer, Twitter, Facebook, Patreon)

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