Vorab Disclaimer: Rechtsgültige Rechtsberatung erhält man nur beim Rechtsanwalt.
kurz und knapp; Jope, kennzeichnen mit der Funktion von YouTube zur Werbekennzeichnung.
Nur zur Info das PDF und die Bilder sind mittlerweile veraltet (optisch zumindest; inhaltlich glaub ich das gleiche): das aktl. ist hier zu finden https://www.die-medienanstalte…ichnung_Online-Medien.pdf die aktualisieren, das Regelmässi und alte Links führen, da zu einer 404er Seite.
Die Betreffende Zeile für deinen
@Die lunatische Eule Fall, würde folgendes aussagen:
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Beiträge über Produkte, Dienstleistungen, Marken, Unternehmen, Regionen, Events, Reisen, die gegen Bezahlung oder eine Gegenleistung veröffentlicht werden.
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Für Videos gilt:
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a) Produkt spielt Hauptrolle im Video oder in einer Sequenz: deutlich lesbare Einblendung „Werbevideo“ oder „Werbung“ während des gesamten Videos oder der Werbesequenz.
b) Produkt spielt Nebenrolle: „Unterstützt durch Produktplatzierung“ oder „Unterstützt durch“ zu Beginn des Videos
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Oder ganz einfach erklärt: Erhält ein Content Creator egal in welcher Form (direkt Bezahlung, Produkte, Rabatte etc.) , eine Gegenleistung, muss dies als "Werbung" oder als "Unterstützt durch" gekennzeichnet werden.
Aktuell rollt ein Fall durch die Medien, da diverse Damen vorm BGH (Bundesgerichtshof) stehen, wegen Instaposts mit Tap Tags, wo der Verband Sozialer Wettbewerb meint, dies muss auch gekennzeichnet werden (weil blablabla alles ist Werbung wenn man Reichweite hat). Wo nun mittlerweile auch diskutiert wird, ob eine Werbekennzeichnungspflicht besteht, wenn Produkte (selbst finanziert, ohne Kontakt zur Firma etc.) gezeigt/verlinkt werden, nur weil es sich positiv auf zukünftige Kooperationen auswirken könnte^^
https://www.zdf.de/nachrichten…gram-werbung-bgh-100.html