Liebe Community,
ich arbeite für den österreichischen Musiker Wolfgang Ambros. Auf seinem offiziellen YouTube-Kanal haben wir unter anderem den Titel "Kanakenzerhacken" von 1992, der sich gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus wendet, hochgeladen. Nun habe ich eine Warnung und eine Sperrung des Titels wegen Hassrede bekommen. Dagegen habe ich Beschwerde eingelegt, die allerdings bereits abgelehnt wurde.
Interessanterweise hat Universal, wo der Titel seinerzeit erschienen ist, das Lied ebenfalls auf ihrem YT-Kanal. Dort wurde es nicht beanstandet.
Das verwirrt mich ein wenig. Kommt so etwas öfter vor? Das Lied steht für das genaue Gegenteil von Hassrede.
Ich vermute, dass man bei einem einmal abgelehnten Einspruch keine Chance mehr auf "Wiederaufnahme" hat?
Und dann hätte ich noch eine Frage: Kann man einen Kanal bei YT irgendwie verifizieren lassen? Bei der Facebook-Seite konnten wir das durch die Einsendung eines Dokuments machen.
Vielen Dank für Eure Hilfe.