Also, ich hab die letzten Tage (mal wieder) ein bisschen recherchiert, weil ja hier einige Leute zu glauben scheinen, sie sind die einzigen, die schon mal einen Artikel zum Thema Recht auf YouTube gelesen haben und daraus Meinungen ableiten
Außerdem habe ich gerade vorhin mit der Kanzlei Wilde, Beuger und Solmecke telefoniert, mit einer sehr netten Anwältin - die mich nur kostenfrei erstberaten hat. Eine rechtsverbindliche, genaue Prüfung z.B. meines Kanals wollte ich bei 295,00 Euro netto (also ohne MwSt.) pro Stunde dann doch nicht buchen
Ein bisschen mehr rechtlichen Boden statt purer Meinung hab ich jetzt aber trotzdem zu bieten 
Den Fall des OP müsste man konkretisieren, ehe man das final beantworten kann. Wird die Kneipe mit dem guten Bier nur nebenbei in einem Video erwähnt, in dem es eigentlich um etwas völlig anderes geht? In diesem Fall fühle ich mich darin bestätigt, dass der OP sein Video NICHT als Werbung kennzeichnen muss. Er bekommt keinerlei Gegenleistung, sondern vertritt seine eigene Meinung. Das ist eine redaktionelle Verarbeitung - nur weil die positiv ist, ist es keine Werbung. Er hatte auch keinen Auftrag von der Kneipe, und eine Marke ist die Wirtschaft auch nicht. Das ist so sicher keine Werbung, dass ich auch als Nicht-Jurist meine Hand dafür ins, äh, juristische Feuer halten würde. Ich seh hier nichts, was für eine Kennzeichnung als Werbung spräche, außer ein paar Kommentaren, die sich auf nicht viel mehr als "...weil, ist halt so" zu stützen scheinen, während die Gegenseite ja schon klare Argumente ins Feld führt.
Würde das Video aber ausschließlich davon handeln, wie geil die Kneipe und das Bier da sind, so dass die Kneipe klar im Mittelpunkt des Filmchens steht, würde ich es auch ohne Gegenleistungen als Werbung kennzeichnen. Das wäre rechtlich immer noch alles andere als eindeutig, aber es wäre einfach sicherer.
Falls es noch jemanden interessiert, wie es mit Rezensionsexemplaren aussieht - und hierzu habe ich konkreten und, juhu, kostenfreien Rat von der netten Anwältin erhalten:
Generell ist es eine Grauzone. Es ist rein rechtlich keine Werbung im eigentlichen Sinne - in meinem spezifischen Fall. Ich würde nicht davon ausgehen, dass das für alle und vor allem für hochpreisigere Artikel gilt.
Wieso ist mein Rezensionsvideo keine Werbung?
Ich habe das Produkt (den Comic) auf eigene Anfrage erhalten (im Gegensatz zu einem von z.B. Panini erteilten Auftrag), ich behandle den Comic redaktionell und erwähne Vor- sowie Nachteile, ich erhalte keinerlei Zuwendung seitens (z.B.) Panini, und das Rezensionsexemplar ist zwingend erforderlich, um, nun, eine Rezension vornehmen zu können. Der Comic selbst ist daher keine Gegenleistung. Der Partner, z.B. Panini, überlässt mir den Comic dazumal lediglich, weil eine Rücksendung mehr logistischen und somit finanziellen Aufwand erzeugen würde, als der Comic wert ist. Bei meinem Rezi-Video handelt es sich also um eine redaktionelle Verarbeitung eines Produkts von geringem Warenwert, und nicht um Werbung.
Warum hat sie mir dennoch empfohlen, die Videos als Werbung zu kennzeichnen?
Weil ich Affiliate Links zu den gezeigten Comics in der Videobeschreibung aufliste, was man als Versuch zur Absatzförderung ansehen könnte. Zwar nicht durch den Auftraggeber, aber eben durch mich. Übrigens, Randnotiz: Affiliate Links sollten als Werbung gekennzeichnet werden. Die nette Anwältin empfahl, einfach um völlig sicher zu sein, auch Rezi-Videos ohne Affiliates als Werbung zu kennzeichnen - nicht, weil es die Gesetzeslage jetzt schon eindeutig erfordere, sondern weil es schlicht nicht schadet, sich konkret abzusichern.
WIE sollte ich meine Rezensionsvideos gemäß juristischer Empfehlung kennzeichnen?
Indem ich im Video z.B. mit einer Texttafel oder Grafik einblende, dass ich den Comic als Rezi-Exemplar kostenlos bekommen habe. Mach ich sowieso in jedem (Rezi-)Video. Dazu sollte ich es aber auch noch einmal zu Beginn des Videos explizit erwähnen. Hab ich bisher random irgendwo im Video gemacht, mach ich jetzt eben am Anfang. Kein Stress. Eingeblendeten Hinweis und Erwähnung des Rezi-Exemplars mache ich übrigens schon immer, in jedem meiner Rezi-Videos, weil ich für Transparenz und Fairness bin. Aber ein pauschales "...du MUSST" lass ich trotzdem nicht so stehen 
So, jetzt noch die Ehrenrunde 
es ist schon ein wenig unsinnig, sich hinzustellen und auf der einen Seite zu sagen, dass man kein Jurist ist und auf der anderen Seite zu sagen, dass man recht hat. Nur mal so.
Das sehe ich anders. Ich erwähne, dass ich kein Jurist bin, um Außenstehenden nicht den Eindruck zu vermitteln, ich wäre einer. Deswegen kann ich aber dennoch durch Recherche und Gesprächen mit Juristen so gut informiert sein, dass ich in bestimmten Punkten davon ausgehen kann, Recht zu haben. Nur mal so
Dazumal ich nie behauptet habe, ultimativ recht zu haben. Ich bin mir halt sicher in manchen Meinungen.
Und vor allem: Seit wann darf der Staat in meine journalistische Arbeit reinpfuschen und sagen dass ich "zu viel" über jemanden berichte? Halt dieses Argument für wirklich seeeeeehr schwierig. Käme ein Mitarbeiter einer Landesmedienanstalt so an, würde ich ihn nur auslachen
Der Staat darf dir nicht in dein Video reinpfuschen - er darf aber beurteilen, wann deine Arbeit Werbung ist und wann nicht. Der LMA Kollege hat dem Semu halt ein paar Tipps gegeben. Inwiefern die jetzt rechtsverbindlich sind, können wir ja nur schwer beurteilen. Da die Kennzeichnungspflicht aber nicht nur dem TMG entspricht, sondern auch dem Rundfunkstaatsvertrag entspringt, würde ich die Meinung eines auf das Thema spezialisierten LMA-Angestellten aber durchaus ernst nehmen. Oder zumindest nicht verlachen 
Auch das klingt wieder so... falsch.
Ist es aber leider nicht. Im Gegenzug ist es sogar rechtlich voll zutreffend. Ich hab das Video der Kanzlei WBS zu genau dem Thema auf Seite 1 dieses Threads verlinkt, empfehl ich dir
Das bedeutet auch, dass die Richtlinie mit den tausend Euro korrekt ist. Die unterscheidet (unter anderem) die Produkthilfe von der Produktplatzierung.
Deshalb ist es umso wichtiger, dass es hier endlich mal feste (und realitätsnahe) Regelungen gibt, wie und wann eine Kennzeichnung stattfinden muss.
Dem schließe ich mich an. Wir brauchen eine eindeutige und auch einfach aufzufindende Regelung, die Klarheit schafft. Man sieht ja an diesem Thread, wie "klar" die Sache so ist 