Disclaimer: Ich bin kein Anwalt, ich darf keine Rechtsberatung geben, höchstens meine Meinung und Erfahrung teilen. Für eine verlässliche Rechtsauskunft kontaktiere bitte einen Anwalt, in diesem Fall einen Fachanwalt für Urheberrecht und/oder Medienrecht.
Momentan ist die Rechtslage da ziemlich kompliziert, und wird es wohl auch zukünftig weiter bleiben. Die einfachste Art, keine Probleme zu bekommen, ist es, einfach keine Inhalte zu nutzen, an denen andere Rechte halten. Jegliche Art von Nutzung von Fremdinhalten konnte, kann und wird auch zukünftig für Probleme sorgen, wenn man sich keine schriftliche Erlaubnis im Vorfeld einholt. Oft sind Beispiele, wo man solche Nutzung bei größeren Kanälen sieht, rechtlich über Anwälte oder mit vorher geschlossenen Nutzungsvereinbarungen rechtlich abgesichert. Hier sollte man sich nicht dazu verleiten lassen in eine "wenn die das machen, darf ich das auch" Mentalität zu verfallen, weil man sieht von außen nicht, welche Verträge und Vereinbarungen geschlossen wurden.
Bei privater, nicht-kommerzieller Nutzung gibt es da bestimmte Duldungs-Grenzen, die bisher sehr schwammig waren, nun aber durch Artikel 17 etwas genauer formuliert werden. Aber spätestens bei kommerzieller Nutzung (sprich durch Monetarisierung, setzen von Affiliate-Links, Erhalt von kostenlosen Testmustern, etc. pp.) gelten ziemlich strikte Regeln im Urheberrecht und hier kann man neben den unbeliebten Claims (eher im Musikbereich üblich) auch ganz schnell in den Bereich Content-Löschung (=Strikes, 3 davon in kurzer Folge = Kanallöschung) geraten. Und auch wenn man nicht-kommerziell anfangen sollte, falls man später wechselt oder auch nur Millimeterweise die Grenze berührt, wird eventuell sehr schnell ein Großteil solcher Content-Arten zu einem massiven Problem. Und diese Probleme können neben Löschungen auch schnell Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, Strafgelder oder Entschädigungszahlungen zur Folge haben.
Grundlegend ist die Plattform YouTube technisch in der Lage kopierte Inhalte, an denen die Urheberrechte bei anderen liegen in Teilen zu erkennen und den eigentlichen Inhabern der Urheberrechte Bescheid zu sagen oder sogar direkt Ansprüche (Claims) oder Löschungen vorzunehmen.
Dazu muss man aber sagen, dass die Erkennungsrate bei Musik zwar bereits sehr hoch ist, bei Standbildern und animierten Bildern aber noch eher in den Kinderschuhen steckt, wenn man es grob überschlägt. Allerdings gibt es sehr viel Forschung und Entwicklung in diesem Bereich, auch bedingt durch neue Gesetze und immer stärkere Forderungen aus der Wirtschaft hierzu, sowohl aus dem Bereich der Content Industrie, die Rechtssicherheit für ihre Inhalte möchte, wie auch aus dem Bereich der Werbeindustrie, die meistens nicht möchte, dass ihre Werbung auf illegalen Inhalten angezeigt wird. So werden viele Dinge momentan noch nicht oder nicht zuverlässig erkannt, aber man kann davon ausgehen, dass die Erkennungsrate in der nahen Zukunft massiv ansteigen wird, auch durch immer ausgefeiltere KI Systeme. Und Content, der dieses Jahr vielleicht noch unerkannt durchrutscht, wird mit ständig steigender Erkennungsrate dann vermutlich nächstes Jahr oder in den Jahren danach plötzlich reihenweise erkannt und gelöscht
Mit Artikel 17 werden gerade aktuell sehr viele bisher unklare Regelungen oder schwammige Formulierungen, die dann bisher im Zweifel für den Urheberrechte-Inhaber ausgelegt wurden, oder oft vor Gericht erst genauer definiert wurden, in klarere Regelungen und Grenzen gefasst. Diese Regelungen sind aber aktuell noch nicht vollständig in die YouTube Systeme integriert. So gelten teilweise schärfere und teilweise schwächere Regeln. Aber dies kann zum Teil auch weiterhin so bleiben, denn YouTube ist eine internationale Plattform und das neue Urheberrecht ist eine nationale Auslegung einer EU Verordnung, die halt nicht überall auf der Welt volle Wirksamkeit hat. Damit wird dieser ganze Bereich weiterhin sehr, sehr kompliziert bleiben.
Und es steht YouTube frei, ihre Systeme nicht nur auf bestehende gesetzliche Grenzen zu eichen, sondern sozusagen zusätzlich zur Einhaltung der staatlichen Bestimmungen "schärfere Hausregeln" zu führen, die Dinge auf der Plattform verbieten, die nach geltendem Recht erstmal grundlegend für eine Veröffentlichung im Internet allgemein okay wären. Die Firma Alphabet hat hier mit ihren AGBs, Community Guidelines, etc. reichhaltige Möglichkeiten und im Zweifel fast immer das Hausrecht, und kann Content, der "für Ärger sorgt", jederzeit recht frei von der Plattform entfernen, selbst wenn ein Fall vorliegt, der vor Gericht vielleicht nicht so streng behandelt werden würde.
Und sehr oft wird hier "auf Nummer sicher" gegangen und Content der in diesem Bereich fraglich oder riskant wird, lieber erstmal vorsichtshalber gesperrt und gelöscht, ehe man in die Gefahr läuft, im Nachhinein teure Gerichtsstrafen zahlen zu müssen. YouTube musste hier in den vergangenen 15 Jahre schon mehrfach Strafen von mehreren hundert Millionen zahlen, die sind da lieber vorsichtig. Und auch aus der Gruppe der Werbetreibenden gab es bereits öfter Boykotte, wo mit Entzug von Werbegeldern gedroht wurde, oder dies auch bereits durchgeführt wurde, bis YouTube bestimmte Inhalte von der Plattform entfernt hatte.