Kanal verwarnt wegen Urheberrecht obwohl erst erlaubt?

  • Ich hab mal eine grundsätzliche Frage zu Kanal Verwarnungen bezüglich Urheberrecht, weil mich das schon lange beschäftigt. Sorry für den langen Post.


    Wenn jemand ein Video hochlädt, das von Youtube erstmal automatisiert geprüft und freigegeben wurde, UND vom Urhberrechtsinhaber Urheberrechtsansprüche erhoben werden (Content ID-Anspruch), egal ob autmatisiert oder manuell, das Video aber trotzdem voll umfänglich gezeigt werden darf ("Anspruch hat keine Auswirkungen auf den Kanal", Video bleibt, Video kann nur nicht monetarisiert werden. UHR Inhaber kann Werbung schalten), dann ist erstmal alles okay.


    Jetzt läd man weitere Videos des selben Urheberrechtsinhabers hoch. Auch diese Videos sind okay, mit selbem Schema wie oben, mit Freigabeerlaubnis des Urheberrrechtsinhabers. Wie oben beschrieben. Das bleibt Wochen, Monate, oder Jahre so.


    Dann aber entscheidet plötzlich einige Zeit später dieser, oder gegebenenfalls ein neuer Urheberrechtsinhaber, dass das NICHT MEHR okay ist, ihm auch der einfache Content-ID Anspruch nicht mehr genügt, und er stellt "Einen gültigen Antrag auf Entfernung aus urheberrechtlichen Gründen". Und zwar für alle diese Videos, die ihn betreffen.


    Sehe ich das richtig: Das bedeutet doch dann, das alle diese Videos gelöscht werden (und nicht nur einfach offline genommen ohne weitere Folgen, das gibts ja auch), und ich für jedes einzelne dieser Videos IM NACHHINEIN eine Urheberrechtsverwarnung bekomme, und mein Kanal gelöscht wird, sollte das mehr wie 2 Videos betreffen. Sehe ich das richtig? Oder verstehe ich da was falsch?


    Wenn das aber so ist, dann habe ich doch überhaupt keine Rechtssicherheit, sobald ich fremde Inhalte verwende, was ja grundsätzlich erstmal auf YOUTUBE nicht per se strafbar ist, Stichwort "fair use" oder Schaffung eines neuen Uheberrechtsanspruches durch geistiges Eigentum etc, oder Gebühren die Youtube zb. an die GEMA zahlt usw. aber das soll nicht mein Thema jetzt sein.


    Zwei Fragen dazu:


    01. Ist der oben geschilderte mögliche Ablauf mit der nachträglichen, also lange Zeit nach vom Urheber zwar erkannten, aber unbeanstandetem Upload vorgenommenen Sperrung dieser Videos MIT Urheberrechtsverwarnung, möglich?


    02. Wenn das so ist, dann dürfte es doch normalerweise keine Urheberrechtsverwarnung des Kanals geben. Der Urheberrechtsinhaber kann sowas doch nicht erst aktiv zulassen, den Youtube User also quasi straffrei stellen, und dann aber später plötzlich einen rechtsverbinlichen Akt a la "Antrag auf Entfernung aus urheberrechtlichen Gründen" stellen was im Falle dieses speziellen Antrags zur Folge hat, dass der Youtube User, der zuvor rechtsverbindlich straffrei war, nun plötzlich mehrere Verwarnungen auf einmal für alle die Videos, die diesen Urheberrechtsinhaber betreffen, bekommt, und als Folge dann der Kanal gelöscht wird.


    Und somit faktisch auch keine Verwarnung, auf die ein Youtube User reagieren und sein Verhalten ändern könnte, gegeben wird. Eine Verwarnung ist ja ihrem Wesen nach immer vorwärts gerichtet, und erst dann folgt Strafe.


    Oben geschilderter Ablauf kehrt das aber um. Dass der Urheberrechtsinhaber zu einem späteren Zeitpunkt entscheidet, das seine Videos nicht mehr verwendet werden dürfen, kann ich nachvollziehen, das ist sein gutes Recht, ebenso, dass diese Videos gelöscht werden sollen. Auch das ist nachzuvollziehen. Oder das der Urheberrechtsinhaber von Anfang an dagegen vorgeht, und man nach dem ersten Video schon verwarnt wird, sodass man von Anfang weiss, das uploaden besser bei diesem UHR zu unterlassen. Aber doch nicht rückwirkend eine Bestrafung, was zuvor überprüft und straffrei war. ("Keine Auswirkungen auf den Kanal", grüner Haken usw.) Was nachvollziehbar und fair wäre, ist, das es, wenn es im Nachhinein zu Beanstandungen mehrerer Videos durch einen UHR kommt, alle Videos, die dann auf einmal gelöscht werden, mit EINER Verwarnung einher gehen.


    Man stelle sich das mal im realen Leben vor: Der Staat sagt, bis 0.5 Promille darfst du straffrei Auto fahren. Die Leute machen das. Dann entscheidet der Staat Jahre später, nur noch 0 Promille sind zulässig, alles drüber ist strafbar, und alle die vorher mit 0,5 Promille gefahren sind, werden nun rückwirkend doch bestraft. Das ist doch absurd.


    Oder habe ich da was falsch verstanden?


    Danke für eure Hilfe. =)

  • Moin Toubi , welcome here ;)


    Die Frage, die Du mit Deinem ausführlichen Post stellst, taucht nicht nur hier alle naselang mal auf.

    Nur präventiv: Das Forum hier gehört nicht zu Youtube, und hier findet KEINE Rechtsberatung statt , sondern ausschließlich Erfahrungsaustausch, wobei natürlich einige hier profunde Kenntnisse im Umgang mit Youtube haben und die gerne weiter geben.

    Solltest Du Rechtsberatung wünschen, musst Du Dich an einen Rechtsanwalt, möglichst spezialisiert auf dieses Thema, wenden.


    Du kannst (DARFST ABER NICHT OHNE EXPLIZITE GENEHMIGUNG DES CONTENT-INHABERS!) selbstverständlich Videos hochladen, die Fremd-Content beinhalten.


    Youtube macht weiter nichts als Dich darauf hinzuweisen, dass hier Fremd-Content im Spiel ist und demzufolge Monetarisierung nicht stattfinden kann, von sich aus wird Youtube keine weiteren Schritte unternehmen - es sei denn, das Video verstößt gegen Youtube Community-Richtlinien.


    Youtube ist aber sehr wohl verpflichtet, die betreffenden Content-Inhaber zu informieren, und die können dann tätig werden.

    Manchmal dauert es ein Weilchen, weil die Rchtsanwälte/Rechtsabteilungen erstmal sammeln, manchmal geht die Post aber auch gleich ab, und das endet meistens sehr böse, wobei Strikes, Kanal- und Account-Löschung noch die "harmlosen" Konsequenzen sind. Viel übler sind finanzielle Forderungen der Rechte-Inhaber.


    Das alles kann sich schon über längere Zeit hinziehen. Ich selber war auch schon dicht dran, hab aber nach sehr deutlichen Hinweisen hier im Forum zeitnah alles an Videos mit Fremd-Content gelöscht...bin aber trotzdem nicht entgültig vom Haken, kann durchaus möglich sein, dass jemand Langeweile hat und sich alte und vielleicht nicht ganz so "große" Dinger vornimmt und rechtlich tätig wird.


    Also, Du hast da nichts falsch verstanden, aber wohl der "Idee" gefolgt, die viele umtreibt und lautet "was der darf, darf ich auch"...ich selber finde es nicht so glücklich, dass aus Videos mit Fremd-Content nicht eindeutig ersichtlich ist, dass die auch eine explizite Genehminung dafür haben, auf Youtube sein zu dürfen.

    Wer will, findet Wege, wer nicht will, sucht Gründe...und der Mensch ist Weltmeister im Erfinden von Gründen :D

    Wenn die Klügeren immer nachgeben, haben am Ende die Dummen das Sagen ;)

  • Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Aber damit ich nicht falsch verstanden werde: Um andere geht es mir überhaupt nicht. Es geht allein um das, was mir in Youtube angezeigt wird.


    Ich habs mal gescreent:




    Das was hier steht, ist eindeutig:


    01. Youtube hat Urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden (Meist schon im Auto-Scan)

    02. Der Urheberrechte Inhaber hat

    a.) sein Werk erkannt,

    b.) und stimmt ausdrücklich zu, das sein Inhalt AUF YOUTUBE verwendet werden darf.


    Das läßt nach meiner Aufassung keinen Spielraum zu. Darf verwendet werden. Punkt Aus. Wenn das jetzt bei mehreren Videos des selben UHR so da steht, dann kann doch der Urheberrechte-Inhaber, auch ein neuer, später eben NICHT unter Strafandrohung diese Videos RÜCKWIRKEND von Youtube löschen lassen. Es geht um die Strafandrohung. Löschen lassen ja, ist ja sein gutes Recht sich das anders zu überlegen, Verwarnung für die Zukunft auch ja, aber eben - wenns zb. 3 Videos waren - keine 3 Verwarnungen rückwirkend durch Youtube, und durch die nachträgliche Aufsummierung Dieser die Löschung des Kanals verursachen. Und rechtlich gegen den Kanalbesitzer vorgehen schonmal gleich gar nicht, denn er hat ja beweisbar schriftlich zuvor der Nutzung zugestimmt. Steht ja da weiss auf schwarz. Umgekehrt könnte ich das ja sonst als bewusste Irreführung oder arglistige Täuschung werten, wenn erst Hü und dann Hot gesagt wird. Also so sehe ich das.

    Ich will hier KEINE Rechtsberatung =) Aber kann ja sein, das da jemand die genauen Regeln kennt, weil sie vielleicht irgendwo stehen.


    Kann man sich mit dieser Frage irgendwie an einen menschlichen Support bei Youtube wenden? Man findet da rein gar nichts. Auch als Creator gilt der Support ja nicht für alle. Aber kann doch nicht sein, dass da niemand genaue Auskunft geben kann. Oder will.

  • Erstmal: Herzlich willkommen, Toubi!

    Ich kann Nordmann2021 hier nur vollumfänglich zustimmen.


    Und ja, du hast das vollkommen richtig erkannt!


    Genau so, wie von dir geschildert, kann das ablaufen.

    Und du hast es ja auch selbst betont, der Rechteinhaber kann ja auch durchaus wechseln!


    Nur eines noch, dass der nun neue Rechteinhaber ohne Vorwarnung Videos löschen lassen kann, ist so nicht ganz richtig!

    Denn der erste Hinweis, den du noch über den alten Rechteinhaber durch YT erhalten hast, ist kein lieb gemeinter Hinweis, sondern dies ist bereits die Verwarnung.

    Dieser Hinweis ist keinesfalls so harmlos, wie er klingt!

    Da ist bereits Vorsicht geboten.

    Solltest du mehrere solcher Hinweise von verschiedenen Rechteinhabern haben, wird eine spätere Monetarisierung des Kanals wahrscheinlich unmöglich.

    Denn YouTube merkt sich all diese "Hinweise"!

    Und wenn du die sammelst wie andere Trading-Cards, dann war es das!


    Und noch etwas:

    Diese angemerkten Videos auf "Privat" zu stellen, reicht nicht aus!

    "Privat"-gestellte Videos lassen sich ja durchaus weiter verbreiten, nur in dem man den Link weitergibt.

    Hier gibt es nur eine richtige Vorgehensweise:

    Das Löschen der beanstandeten Videos.

    (Sollte es sich um Musikstücke zur Untermalung im Hintergrund handeln, bietet YT an, diese Musik, mit Stücken aus der YT-Audiothek im Editor zu ersetzen. (Das ist aber jede Menge Arbeit!)

    Liebe Grüße, Thomas!

    ____________________________

    Sladdis Discord Sladdis Twitch

  • Dann aber entscheidet plötzlich einige Zeit später dieser, oder gegebenenfalls ein neuer Urheberrechtsinhaber, dass das NICHT MEHR okay ist, ihm auch der einfache Content-ID Anspruch nicht mehr genügt, und er stellt "Einen gültigen Antrag auf Entfernung aus urheberrechtlichen Gründen". Und zwar für alle diese Videos, die ihn betreffen.

    Hi Toubi , das Zitierte hatte ich natürlich gelesen ;)


    Mir war wichtig, Konsequenzen darzulegen.

    Das, was ich ergänzend dazu hätte schreiben können, hat Sladdi sehr gut und zutreffend geschrieben.


    Wäre ich exakter gewesen, hätte ich hinzufügen können, dass quasi für jedes Video mit Content, der nicht Deiner ist, eine rechtlich bombensichere Genehmigung erforderlich ist, und dafür ist einfach zwingend rechtliche Beratung nötig.


    Selbst bei den vielen Game-Herstellern, deren Games in Youtube-Videos erscheinen, sollte man sich dann und wann schlau machen. Grundsätzlich haben die Leutchen nichts dagegen, im Gegenteil, bessere Werbung gibt es kaum.

    Aber ohne explizite Hinweise ist und bleibt das ein "Good will", der theoretisch jederzeit widerrufen werden kann, auch wenn das aus diesem Genre wohl kaum jemand machen wird.


    Ein recht gutes Beispiel für seriöses und transparentes Vorgehen in diesem Punkt ist das, wie SQUARE ENIX damit verfährt, guckst Du hier:

    Square Enix Richtlinien Material-Nutzung


    In punkto Support vonseiten Youtube sehe ich mich im übrigen ähnlich überfordert wie Du, zumindest bei solch allgemeinen Auskünften...da kriegst Du hier bessere Informationen, glaub's mir ;)

    Wer will, findet Wege, wer nicht will, sucht Gründe...und der Mensch ist Weltmeister im Erfinden von Gründen :D

    Wenn die Klügeren immer nachgeben, haben am Ende die Dummen das Sagen ;)

  • Moin Toubi


    erstmal vorweg:

    Willkommen auf

    Themen-Empfehlung für neue Mitglieder:
    >>> DU bist NEU im Forum? Worum geht's hier & über Eigenwerbung
    >>> Alles was du über YouTube wissen musst! [Tutorial Register]


    Solltest du Hilfe rund um das Forum benötigen, wende dich gerne an das Foren-Team.


    Dann wurde schon einiges Wichtiges gesagt, aber ich schreib mal noch was dazu:


    a)


    Zitat aus obigem ersten Link:


    Ein wichtiger erster Hinweis - Wir sind kein offizielles Forum:

    Dies ist eine Fan-Community, von YouTube-Creatorn für YouTube-Creator. Wir sind kein offizielles Forum der Firmen YouTube/Google/Alphabet und niemand hier arbeitet für diese Firmen. Damit können wir auch keinerlei Hilfe leisten, wenn Du technische Probleme mit Deinem Channel haben solltest, wenn es zu Claims oder Strikes kam oder gar Dein Channel gelöscht wurde. Auch Beschwerden, Wünsche und Feedback rund um YouTube kannst Du hier zwar schreiben, aber erwarte nicht, dass wir irgendwas ändern könnten. Das offizielle Forum der Firma YouTube kannst Du hier finden: https://support.google.com/youtube/community?hl=de - Alternativ lohnt es sich eventuell bei Twitter dem Account @TeamYouTube zu folgen, oder bei Problemen anzuschreiben.

    Dann der bei rechtlichen Themen erforderliche Hinweis:
    Ich bin kein Anwalt und möchte und darf keinerlei Rechtsberatung geben. Bitte informiere Dich, um verlässliche rechtliche Informationen zu bekommen, bei Fachanwält*Innen, in diesem Fall für Medienrecht, um Deine Fragen zu Copyright-Bestimmungen zu klären.


    Zum Thema:

    Grundsätzlich hat man es hier wohl mit einem (oder mehreren) Copyright-Verstößen zu tun. Sprich da hat jemand die Rechte am geistigen Eigentum einer anderen Partei verletzt. Das ist kein strafrechtliches Vergehen, wenn es nicht massenweise und geplant passiert, aber trotzdem ist es ein Vergehen, gegen das der Inhaber der Rechte durchaus auch eine Klage erheben könnte, auch möglich wären hier Unterlassungserklärungen und Abmahnungen oder Schadensersatz-Klagen.


    YouTube hat da sehr viel Erfahrung mit, schließlich durften sie die ersten Jahre ständig für die Copyright-Vergehen ihrer User zahlen (hunderte Millionen) und mussten ständig deswegen vor Gericht erscheinen. Darum gibt es heute das sogenannte Content-ID System, das ist ein vollautomatisches System, dass Copyright-Verstöße erkennen kann. Das geht sehr exakt bei Ton-Content, mit einer jedes Jahr steigenden Trefferrate, aber auch bei Bild und Video.


    Wenn das System einen Copyright-Verstoß entdeckt, passiert einfach folgendes: Der als Urheber hinterlegte Part bekommt eine Benachrichtigung, dass sein Copyright verletzt wurde. Hier kann diese Seite dann entscheiden, was sie tun, nämlich a) nichts, b) die Monetarisierung des gegnerischen Contents beanspruchen (sogenannter Claim), oder c) Löschung beantragen, was dann für den rechtsverletzenden Part einen Strike zur Folge hat und drei Strikes in kurzer Folge lösen eine Kanallöschung aus.


    Wenn sich der Urheber-Part für Option b) entscheidet, bekommt der verletzende Part eine Nachricht, dass ein Verstoß festgestellt wurde, der Rechte Inhaber kann Werbung schalten und bekommt die Einnahmen. Es gibt da glaub ich einen starken Unterschied zwischen einer "Duldung" eines Copyright-Verstoßes, und einer "Erlaubnis". Letzteres würde schriftlich vom Urheber erteilt, meistens nachdem eine VORHERIGE Anfrage um Erlaubnis von Seite der nutzenden Partei gestellt wurde oder von vornherein vom Urheber eine Lizenzrechtliche Definition aufgestellt wurde, welche Bedingungen für eine Erlaubnis erforderlich sind. Eine Duldung ist nicht zeitlich unbegrenzt, kann widerrufen werden und vor allem beinhaltet sie keine automatische Duldung aller kommenden Verstöße. Eine tatsächliche Erlaubnis ist schwieriger zu bewerten, hier unbedingt Fachleute(-anwälte) befragen, wenn man auf Nummer Sicher gehen will.


    YouTube ist hier auch nur neutraler Vermittler, sie treffen dazu (nahezu) keine Entscheidung, abgesehen davon, dass es Ablauf-Fristen gibt, wenn eine Seite nicht im zeitlichen Rahmen reagieren sollte, dann sind im voraus festgelegte Entscheidungen fällig. Aber ansonsten ist YT hier kein Richter, sondern die beiden Parteien verhandeln im Endeffekt darüber. Und diese Verhandlung ist halt automatisiert durch YT-Systeme. Aber die letztendliche Entscheidung liegt immer beim Urheberrechts-Inhaber.


    UND, die können ihre Meinung ändern, wenn sie das möchten. Das wird wohl vor allem auch getan, wenn aus einer Quelle immer und immer wieder Verstöße festgestellt werden, mit denen sie sich befassen müssen. Dann wird es nämlich irgendwann lästig, und die Löschung zu beantragen und den Channel löschen zu lassen ist dann oft die einfachere, stressfreie Methode, als immer wieder sich mit deren Vergehen zu beschäftigen.


    Und nicht vergessen, Claims und Strikes sind übrigens das kleinere Übel. Jedes dieser Vergehen könnte auch vor Gericht enden, kann es auch trotzdem immer noch. Das wird heute zwar nicht mehr so oft gemacht, aber Ende der 90er und Anfang der 00er Jahre gab es tausende Gerichtsprozesse, wo Leute zu teilweise horrenden Strafzahlungen verknackt wurden, weil sie die urheberrechtlich geschützten Inhalte anderer öffentlich ins Internet gestellt haben. Damals ging es meistens um Filesharing, aber ein Video bei YT mit fremden Inhalten online stellen wird rein rechtlich nicht großartig anders bewertet. Anderen Inhalte zur kostenlosen Verfügung stellen, die einem nicht gehören ist es so oder so.

    Was also tun?


    Grundlegend am besten erstmal keine Copyrights anderer verletzen. Wenn man vorhaben sollte, Inhalte anderer zu nutzen, vorher eine schriftliche Anfrage um Erlaubnis stellen sowie eventuell Lizenzgebühren dafür bezahlen. Und erst dann, wenn dies alles rechtssicher und schriftlich bestätigt ist, Content erstellen, der Inhalte anderer beinhaltet. Bekommt man keine Antwort oder keine Genehmigung, dann halt keine Inhalte aus dieser Quelle nutzen. Nur dann ist man auf der (rechts-)sicheren Seite.


    PS: Ich persönlich finde die 3-Strikes-Regel in der Beziehung auch sehr ungerecht, dass diese drei Strikes direkt aufeinander folgend und aus der gleichen Quelle kommen können. Aber leider ist YT eine private/geschäftliche Firma, und wir haben deren Geschäftsbedingungen akzeptiert, machen wir fast jeden Monat erneut, wenn sie uns wieder eMails schicken, dass die AGBS geändert wurden und wir dann nicht den Account dort löschen. Daher können wir uns zwar beschweren, und jammern, wenn sowas passiert, aber leider ansonsten wenig dagegen tun. Und wenn überhaupt nur mit Anwalt, Gericht anrufen, vielen Kosten und langen Fristen.

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