Ich hab mal eine grundsätzliche Frage zu Kanal Verwarnungen bezüglich Urheberrecht, weil mich das schon lange beschäftigt. Sorry für den langen Post.
Wenn jemand ein Video hochlädt, das von Youtube erstmal automatisiert geprüft und freigegeben wurde, UND vom Urhberrechtsinhaber Urheberrechtsansprüche erhoben werden (Content ID-Anspruch), egal ob autmatisiert oder manuell, das Video aber trotzdem voll umfänglich gezeigt werden darf ("Anspruch hat keine Auswirkungen auf den Kanal", Video bleibt, Video kann nur nicht monetarisiert werden. UHR Inhaber kann Werbung schalten), dann ist erstmal alles okay.
Jetzt läd man weitere Videos des selben Urheberrechtsinhabers hoch. Auch diese Videos sind okay, mit selbem Schema wie oben, mit Freigabeerlaubnis des Urheberrrechtsinhabers. Wie oben beschrieben. Das bleibt Wochen, Monate, oder Jahre so.
Dann aber entscheidet plötzlich einige Zeit später dieser, oder gegebenenfalls ein neuer Urheberrechtsinhaber, dass das NICHT MEHR okay ist, ihm auch der einfache Content-ID Anspruch nicht mehr genügt, und er stellt "Einen gültigen Antrag auf Entfernung aus urheberrechtlichen Gründen". Und zwar für alle diese Videos, die ihn betreffen.
Sehe ich das richtig: Das bedeutet doch dann, das alle diese Videos gelöscht werden (und nicht nur einfach offline genommen ohne weitere Folgen, das gibts ja auch), und ich für jedes einzelne dieser Videos IM NACHHINEIN eine Urheberrechtsverwarnung bekomme, und mein Kanal gelöscht wird, sollte das mehr wie 2 Videos betreffen. Sehe ich das richtig? Oder verstehe ich da was falsch?
Wenn das aber so ist, dann habe ich doch überhaupt keine Rechtssicherheit, sobald ich fremde Inhalte verwende, was ja grundsätzlich erstmal auf YOUTUBE nicht per se strafbar ist, Stichwort "fair use" oder Schaffung eines neuen Uheberrechtsanspruches durch geistiges Eigentum etc, oder Gebühren die Youtube zb. an die GEMA zahlt usw. aber das soll nicht mein Thema jetzt sein.
Zwei Fragen dazu:
01. Ist der oben geschilderte mögliche Ablauf mit der nachträglichen, also lange Zeit nach vom Urheber zwar erkannten, aber unbeanstandetem Upload vorgenommenen Sperrung dieser Videos MIT Urheberrechtsverwarnung, möglich?
02. Wenn das so ist, dann dürfte es doch normalerweise keine Urheberrechtsverwarnung des Kanals geben. Der Urheberrechtsinhaber kann sowas doch nicht erst aktiv zulassen, den Youtube User also quasi straffrei stellen, und dann aber später plötzlich einen rechtsverbinlichen Akt a la "Antrag auf Entfernung aus urheberrechtlichen Gründen" stellen was im Falle dieses speziellen Antrags zur Folge hat, dass der Youtube User, der zuvor rechtsverbindlich straffrei war, nun plötzlich mehrere Verwarnungen auf einmal für alle die Videos, die diesen Urheberrechtsinhaber betreffen, bekommt, und als Folge dann der Kanal gelöscht wird.
Und somit faktisch auch keine Verwarnung, auf die ein Youtube User reagieren und sein Verhalten ändern könnte, gegeben wird. Eine Verwarnung ist ja ihrem Wesen nach immer vorwärts gerichtet, und erst dann folgt Strafe.
Oben geschilderter Ablauf kehrt das aber um. Dass der Urheberrechtsinhaber zu einem späteren Zeitpunkt entscheidet, das seine Videos nicht mehr verwendet werden dürfen, kann ich nachvollziehen, das ist sein gutes Recht, ebenso, dass diese Videos gelöscht werden sollen. Auch das ist nachzuvollziehen. Oder das der Urheberrechtsinhaber von Anfang an dagegen vorgeht, und man nach dem ersten Video schon verwarnt wird, sodass man von Anfang weiss, das uploaden besser bei diesem UHR zu unterlassen. Aber doch nicht rückwirkend eine Bestrafung, was zuvor überprüft und straffrei war. ("Keine Auswirkungen auf den Kanal", grüner Haken usw.) Was nachvollziehbar und fair wäre, ist, das es, wenn es im Nachhinein zu Beanstandungen mehrerer Videos durch einen UHR kommt, alle Videos, die dann auf einmal gelöscht werden, mit EINER Verwarnung einher gehen.
Man stelle sich das mal im realen Leben vor: Der Staat sagt, bis 0.5 Promille darfst du straffrei Auto fahren. Die Leute machen das. Dann entscheidet der Staat Jahre später, nur noch 0 Promille sind zulässig, alles drüber ist strafbar, und alle die vorher mit 0,5 Promille gefahren sind, werden nun rückwirkend doch bestraft. Das ist doch absurd.
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Danke für eure Hilfe. =)