15-Sekunden-Ausschnitte auch für Musik?

  • Hallo, ich habe eine Frage zum Kopieren bzw. Zitieren anderer Inhalte.


    In Deutschland darf man ja einen Ausschnitt, mit einer Länge von maximal 15 Sekunden, eines anderen Werkes, z.B. YouTube-Videos, ohne Weiteres (Kommentierung) verwenden, ist das soweit korrekt? Und wenn gilt das auch für Musik? Also z.B. diese ganzen kleinen TikTok-Videos oder YT-Shorts verwenden ja auch alle urheberrechtlichgeschützte Musik, kann ich diese als Hintergrundmusik beibehalten, wenn ich ein maximal 15sekündiges Video verwende oder sollte ich diese Musik löschen/ersetzen? Mir geht es darum, keinen Copyrightclaim zu bekommen wegen der Musik.


    Und falls ich diese Musik (und das Videomaterial) verwende und unter den 15 Sekunden bin, drohen mir dann trotzdem Abzüge, wenn das Video monetarisiert ist? Oder kann ich alles "mit zustehende" behalten...?

  • Für eine rechtsgültige Rechtsberatung, bitte einen Rechtsanwalt aufsuchen, da es sich um ein Rechtsthema handelt wie schon den Worten "urheberrechtlich geschützte Musik" zu entnehmen ist.


    Ansonsten bzgl. Shorts findest du in der offiziellen YouTube Hilfe einige Artikel dazu

    https://support.google.com/you…=GENIE.Platform%3DAndroid

    https://support.google.com/you…=GENIE.Platform%3DAndroid

    https://support.google.com/you…e&co=GENIE.Platform%3DiOS

    hier findest du die ToS von YouTube

    https://www.youtube.com/t/terms

    und hier die ToS von TikTok

    https://www.tiktok.com/legal/page/eea/terms-of-service/de-DE

    falls du keinen Anwalt aufsuchen möchtest, findest du hier die Gesetzestexte

    https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




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  • Sorry aber ich habe jtzt nicht die Zeit, mir all diese ellenlangen Lnks durchzulesen, nur um irgendwann einen kleinen Satz dazu zu finden.


    Die Frage ist doch eigentlich ganz simpel. Ich darf Videoinhalte von max. 15 Sekunden verwenden, auch ohne Lizenz, Erlaubnis oder dergleichen. Diese Regelung gibt es doch. Und anscheinend gilt das auch für Musik, sonst würden es ja nicht so viele machen bei TikTok oder den YT shorts.

    Aber da bin ich mier eben nicht zu 100% sicher und wie das dann auch bezüglich der Monatarisierung ist.


    Also am besten einfach kurzes ja oder nein, darf ich bei den 15 Sekunden auch die Musik im Hintergrund haben, ohne Copyrightclaims? (Und Monetarisierungsprobleme)

  • Sorry aber ich habe jtzt nicht die Zeit, mir all diese ellenlangen Lnks durchzulesen, nur um irgendwann einen kleinen Satz dazu zu finden.


    ...


    Also am besten einfach kurzes ja oder nein, darf ich bei den 15 Sekunden auch die Musik im Hintergrund haben, ohne Copyrightclaims? (Und Monetarisierungsprobleme)

    H A L L O , G E H T ' S N O C H ? ? ?


    Also, wie Steve schon angedeutet hat, wir sind hier alle keine Anwälte, niemand hier wird Dir auf so eine Frage eine verbindliche Antwort geben wollen/Können.

  • Junge was ist denn mit dir los, musst mich nicht gleich so dumm anmachen! O.o


    Das hier ist ein Forum für GENAU SOLCHE Fragen! Und dieses Gesetz mit den 15 Sekunden ist längst draußen und es haben sicher viele mitbekommen, das ist ja wohl keine komplizierte juristische Frage sondern ganz eifnach zu beantworten, entweder ist es so oder eben nicht.

    Also mach mal halblang. Und anscheinend ist es ja so, dass es auch für Musik gilt, sonst würden es ja nicht so viele machen...

  • Also am besten einfach kurzes ja oder nein, darf ich bei den 15 Sekunden auch die Musik im Hintergrund haben, ohne Copyrightclaims?

    Diese einfache Lösung gibt es nicht. Abgesehen davon, dass Urheberrecht sehr komplex ist, und man im Zweifel entweder ohne Inhalte anderer auskommen sollte, oder halt mit einem erfahrenen Anwalt zusammenarbeiten muss, gibt es grundlegend drei unterschiedliche Dinge, die hier wichtig sind: Urheberrecht und YouTubes Guidelines und die Adsense Guidelines zur Monetarisierung von YouTube Inhalten. Und da sind die Links, die Steve oben gepostet hat die Grundlage, in die man sich einarbeiten muss, wenn man auf der sicheren Seite sein will. Wenn man TikTok Inhalte weiterverwenden will, sind deren TOS halt auch ein weiterer wichtiger Punkt, und die Tatsache, dass Urheberrecht weltweit sehr unterschiedlich gehandhabt wird, verkompliziert die Sache nochmal erheblich.


    Dazu kommt, dass die Urheber einen sehr weiten Ermessensspielraum haben, ob sie etwas dulden oder nicht, ob sie claimen, löschen oder gar Unterlassungserklärungen, Abmahnung und Schadensersatzklagen verschicken, alles ist möglich, aber nichts davon muss passieren. Und auch YouTube und Adsense haben ebenfalls weite Ermessungsspielräume, welche Inhalte auf der Plattform geduldet werden und welche monetarisiert werden dürfen. Das alles sind Einzelfall-Entscheidungen. Und hier kann niemand per Glaskugel vorhersagen, was passieren wird. Es gibt einen sehr groben rechtlichen Rahmen, aber der hat sehr dehnbare Grenzen, immer abhängig vom exakten Content. Und ob etwas erlaubt ist oder nicht, klären im Endeffekt die Urheber und im akuten Streitfall die Richter beim späteren Prozess.


    Wenn man unbedingt die Inhalte anderer recyclen will aber zu faul ist, sich in die Rechtslage einzuarbeiten, kann man alternativ einfach machen, und dann nach einigen Wochen oder Monaten entweder die Monetarisierung durch Claims und Strikes verlieren oder den YouTube-Kanal gelöscht bekommen, das geht natürlich auch. Das Risiko von Schadensersatzzahlungen, Abmahnungen, etc. muss man dann halt akzeptieren. Oder man lässt es und macht einfach seinen eigenen Content.


    Und ja, manche machen das und wurden (bisher) nicht gelöscht. Aber da weiß man auch nicht, wie das bei denen mit Claims aussieht, wie viele Videos gelöscht wurden, was man nicht sieht und ob sie eventuell vorher schriftliche Lizenzen, Abmachungen, etc. hatten, oder eventuell sogar Teil der gleichen Firma sind, die die ursprünglichen Inhalte erstellt haben. Und manche wurden bisher nicht erwischt, aber das kann dann in den kommenden Wochen oder Monaten jederzeit passieren, da die Erkennungssoftware auch täglich dazu lernt.

  • Das hier ist ein Forum für GENAU SOLCHE Fragen!

    Nö, definitiv nicht, im Gegenteil, bei solch rein rechtlichen Fragen erhälst Du allenfalls Antworten aus eigenen Erfahrungsbereichen, aber ganz bestimmt keine Rechtsberatung, für so etwas sind Anwälte zuständig, daher wird bei so etwas auch stets der Disclaimer vorangestellt, der sinngemäß lautet "Wir sind keine Rechtsberater, das dürfen wir auch nicht".

    das ist ja wohl keine komplizierte juristische Frage sondern ganz eifnach zu beantworten, entweder ist es so oder eben nicht.

    Es mag keine komplizierte Frage sein, aber eine juristische sehr wohl, egal, wie einfach die ist, somit wäre eine Antwort im Grunde bereits eine Rechtsberatung.

    Mein Tip: Lies Dir die Texte hinter den Links durch, die Steve nicht ohne Grund zur Verfügung gestellt hat, dort findest Du garantiert die Antwort auf Deine Frage...ob Dir die Antwort dann gefällt, steht in einem ganz anderen Buch.

    Wer will, findet Wege, wer nicht will, sucht Gründe...und der Mensch ist Weltmeister im Erfinden von Gründen :D

    Wenn die Klügeren immer nachgeben, haben am Ende die Dummen das Sagen ;)

  • @ Zapzockt Oh mein Gott...wieder so eine selbstgefällige Antwort -.-


    1. Bitte richtig lesen! Ich habe mich sehr wohl mit dem urheberrecht befasst, wie könnte ich wohl sonst in jeder Nachricht eine Anmerkung dazu amchen, was ich dazu wei/gelesen habe?!


    2. Die Links sind halt auch einfach super allgemein und schnell reinkopiert, das hätte ich auch selbst nachschauen können und habe es ja längst gemacht, vorher. Als ob dur dir 1000 Seiten durchliest, nur um eine eifnache ja/nein-Frage beantwortet zu bekommen.


    3. Ja wow, weltweit, ich habe von Deutschland geredet, dass andere Länder andere Gesetze haben, ist ja wohl logisch...Ich rede aber von Deutschland.


    4. Ich rede die ganze Zeit von diesen 15-Sekunden-Clips, für die eben andere Regeln gelten und nicht von Urheberrecht im Allgemeinen! Auch da bitte mal richtig lesen. ALLGEMEIN gilt das mit dem Ermessensspielraum und inwiefern ein Zitat OK ist, inwiefern es angemessen kommentiert wurde, nicht aber in Deutschland mit diesen 15 Sekunden.


    5. Lass doch bitte deine herablassende, selbstgefällige Art und tu nicht so, als ob nur 2, 3 YouTuber hier und da mal einen Ausschnitt eines anderen YouTubers verwenden, als Reaction oder so. Selbst die erfolgreichsten und größten YouTuber haben ganez eigene Kanäle dafür! Das sollte jemand wir du eigentlich wissen aber ja, du bist wahrscheinlich noch viel klüger und kreativer, als MrBeast und Co...Meine Güte...gefühlt 90% bei YouTube wurde nicht vom Uploader rein selbst erstellt.


    Also dass man hier für so eine Frage so dumm angemacht wird und so selbstgefällig und eifnach dumm argumentiert wird, auch mal was aber gut, so kann man seine User eben auch vergraulen und auf andere Seiten locken.


    Und omg so ein Quatsch, das ist doch keine Rechtsberatung! Es hat ja schon Christian Solmecke mal ein Video drüber gemacht, es ist seit Jahren bekannt und Allgemeinwissen und es wissen sicher die meisten YouTuber oder haben mal was davon gehört. Selbst ich, als Neuling, habe ja davon gehört, nur nicht im Detail. Aber egal.


    Thema erledigt.


    EDIT:


    Hier an diejenigen, die meinen, das ist ja ach so schwer und man müsse stundenlang lesen und einen Anwalt fragen.


    10 Sekundne gegoogelt und schon was gefunden...:D


    https://www.musikrecht-rechtsa…e-15-sekunden-enteignung/

    https://www.gearnews.de/urhebe…5-sekunden-legal-samplen/


    Ich hatte also Recht und Zap, du hast ziemlich daneben gelegen...



    2 Mal editiert, zuletzt von NewTuber () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von NewTuber mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ich hatte also Recht und Zap, du hast ziemlich daneben gelegen...

    Ach wirklich? Guckst Du hier, Zitat aus dem ersten Deiner Links:

    Zitat von musikrecht.online

    Es wird eine Bagatellgrenze von 15 Sekunden geben. Diese bedeutet, dass die Nutzung von bis zu 15 Sekunden einer Tonspur als ‚mutmaßlich erlaubte Nutzung‘ eingestuft wird. Die Verwendung ist dann ohne weiteres zulässig, soweit diese nicht kommerziell bzw. zur Erzielung nicht erheblicher Einnahmen dient.


    Du stellst eine Frage, erhälst einige Antworten, die Dir eigentlich hätten weiterhelfen können, gar müssen, guckst angeblich selber nach, wo dann oben zitiertes steht, also genau die Antwort auf Deine Frage, und die Antwort, wie ich schon vermutet hatte, Dir nicht gefallen kann, und dann bölkst Du hier Leute an?


    Ganz schön dreist.

    Wer will, findet Wege, wer nicht will, sucht Gründe...und der Mensch ist Weltmeister im Erfinden von Gründen :D

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  • 5. Lass doch bitte deine herablassende, selbstgefällige Art und tu nicht so, als ob nur 2, 3 YouTuber hier und da mal einen Ausschnitt eines anderen YouTubers verwenden, als Reaction oder so. Selbst die erfolgreichsten und größten YouTuber haben ganez eigene Kanäle dafür! Das sollte jemand wir du eigentlich wissen aber ja, du bist wahrscheinlich noch viel klüger und kreativer, als MrBeast und Co...Meine Güte...gefühlt 90% bei YouTube wurde nicht vom Uploader rein selbst erstellt.

    Du wirfst anderen Selbstgefälligkeit vor, und dabei sind Deine Posts ihrerseits total abwertend und angreifend. So werden wir nicht auf einen grünen Zweig kommen.


    1. Ich habe richtig gelesen, aber Du leider nicht. Steve und ich haben uns Mühe gegeben, Deine Frage zu beantworten. Leider gibt es keine einfache Antwort, auch wenn Du diese noch so gern haben möchtest. Für mich scheint es so, als wenn Du für Dich selbst sowieso bereits entschieden hast, dass Du das machen willst. Aber wir werden Dir dazu keine Absolution erteilen können. Eben weil die Antwort auf diese Frage eine enorme Spannweite hat und zahlreiche Faktoren dabei hineinspielen, wie ich oben schrieb.


    2. Die Links sind allgemein, natürlich, sie sind die Grundlage, die Basics. Woher soll Steve wissen, wie weit Du Dich vorher mit dem Thema beschäftigt hast? Also muss er vorne anfangen, das ist logisch, das ist normal. Wenn Du Vorwissen hast, kannst Du dann ja tiefer einsteigen.


    3. Du redest von Deutschland, das ist fein, YouTube und die meisten Film- und Musikfirmen sind aber international. Und, wie oben ebenfalls erwähnt, die rechtliche Lage und die Entscheidungen, die bei YouTube durch die Urheber gefällt werden, sind dann oft zwei völlig verschiedene paar Schuhe. Man kann das dann eventuell ausklagen, wenn die Entscheidung der Urheber eventuell rechtlich angreifbar sein könnte, aber auch dann sind es Einzelfall-Entscheidungen.


    Ansonsten mag ich es auch nicht, wenn ich meine Zeit aufwende, um jemandem zu helfen, und dieser dann völlig patzig, angreifend und herablassend antwortet. Daher rechne nicht damit, dass ich nochmal auf eine Frage von Dir antworten werde, außer es ist aus Moderationsgründen erforderlich.


    Übrigens: Christian Solmecke ist ein Anwalt, und der darf Rechtsberatung geben. Merkst Du selbst, wo da Dein Denkfehler liegt, oder?

  • Wenn du Inhalte aus unserer Mediathek oder Beispielinhalte aus einem anderen Video verwendest, wird in YouTube Studio möglicherweise die Einschränkung „Shorts-Mediathek mit Inhalten Dritter“ angezeigt. Wenn du in deinen Shorts urheberrechtlich geschützte Inhalte außerhalb der Erstellungstools von YouTube verwendest, kann es passieren, dass ein Content ID-Anspruch auf dein Video erhoben wird oder dein Video aufgrund eines Antrags auf Entfernung aus urheberrechtlichen Gründen entfernt wird.

    Ein Content ID-Anspruch wird automatisch generiert, wenn ein hochgeladenes Video mit einem anderen Video (oder Videosegment) im Content ID-System von YouTube übereinstimmt. Content ID-Ansprüche führen je nach den gewählten Einstellungen des Urheberrechtsinhabers zu einer der folgenden Maßnahmen:

    • Sperren des Videos, sodass es nicht mehr angesehen werden kann
    • Monetarisieren des Videos mit Anzeigen, gelegentlich unter Vereinbarung einer Umsatzbeteiligung mit dem Uploader
    • Beobachten der Zuschauerzahlen des Videos

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    Wenn Sie Inhalte hochladen, dürfen Sie über den Dienst keine Inhalte einstellen, die gegen diese Vereinbarung oder das Gesetz verstoßen.

    Zum Beispiel dürfen die von Ihnen übermittelten Inhalte kein geistiges Eigentum Dritter (wie urheberrechtlich geschütztes Material) enthalten, außer Sie haben von dieser Partei die Berechtigung dazu erhalten oder sind von Rechts wegen anderweitig dazu befugt. Sie sind rechtlich für die Inhalte verantwortlich, die Sie über den Dienst übermitteln (einschließlich aller verfügbaren Ausnahmen oder Schranken des Urheberrechts oder verwandter Rechte, die im Recht der Europäischen Union vorgesehen sind).

    Solmecke scheinst ja zu kennen ...


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    Ansonsten auch hier ergänzend was die BR selbst dazu schreibt (dies gilt natürlich nur national und kann durch ToS von Anbietern z.B. YouTube oder eben durch die Gesetze anderer Länder und den Willen von Urhebern dort verschärft werden)

    Wie bisher dürfen Nutzer aus urheberrechtlicher Perspektive alles online stellen, was erlaubt ist – sei es, weil es ihr eigener „Content“ ist, weil sie an fremden Werken ein vertragliches Nutzungsrecht haben oder aber weil die Verwendung fremder Werke gesetzlich erlaubt ist, zum Beispiel als Zitat, Parodie, Karikatur oder Pastiche. Für den Fall, dass ein Rechtsinhaber das Blockieren von Nutzungen seines Werkes verlangt und die Plattform hierfür automatisierte Verfahren („Upload-Filter“) einsetzt, wird für bestimmte Inhalte widerlegbar vermutet, dass sie legal sind, um die Meinungsfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer zu schützen.


    Hierbei gilt folgendes Verfahren: Sofern diese als „mutmaßlich erlaubte“ Inhalte gelten, wird der Beitrag zunächst veröffentlicht. Der Rechteinhaber wird hierüber informiert und kann dagegen Beschwerde einlegen. Als „mutmaßlich erlaubt“ gelten Inhalte, wenn sie nur sehr geringfügig andere Werke nutzen. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei Filmausschnitten oder Tonspuren bis zu einer Länge von 15 Sekunden, einem Text mit bis zu 160 Zeichen oder einem Foto oder einer Grafik bis zu einer Größe von 125 Kilobyte. Die „mutmaßliche Erlaubnis“ gilt allerdings nur, sofern die genannten Inhalte zu nicht-kommerziellen Zwecken verwendet werden.

    Dieser Beitrag gilt nicht als rechtsgültige Rechtsberatung und soll diese auf keiner Weise Ersetzen oder erhebt den Anspruch auf vollkommenen inhaltliche Richtigkeit. Dieser Beitrag gilt lediglich als Weitergabe von Wissen bzgl. der Zitierten Inhalte.

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  • Also am besten einfach kurzes ja oder nein, darf ich bei den 15 Sekunden auch die Musik im Hintergrund haben, ohne Copyrightclaims? (Und Monetarisierungsprobleme)

    Selbst wenn man es dürfte würde es nix bringen.

    Content-ID schlägt ab 9-10 Sekunden an. Und du verdienst dann selbst wenn der Rechteinhaber dich nicht strikt sowieso nix mehr sondern der Rechteinhaber.


    Wenn in irgendwelchen Videos Musik vorhanden ist (Radio z.b haben wir oft in unseren Videos, das kann man bei unserem Genre gar nicht vermeiden) würde ich den Anteil soweit wie möglich reduzieren und wenn man die Musik länger laufen muss verzerren und mit Hall belegen. (Da das furchtbar klingt kann man es dann auch gleich ganz stumm schalten)

    Theorie und Praxis sind immer 2 paar Schuhe.


    Für 5 Sekunden Musik wird einem in der Praxis mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit niemand den Kopf abreißen.

    Drauf anlegen oder aber das sogar als Grundbasis für die Videos zu nehmen (sonst würde man diese Art von Frage ja nicht stellen) halte ich auf jeden Fall für unclever und in der Praxis nicht praktikabel.


    Keine Rechtsberatung.

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