Hallo, ich habe eine Frage zum Kopieren bzw. Zitieren anderer Inhalte.
In Deutschland darf man ja einen Ausschnitt, mit einer Länge von maximal 15 Sekunden, eines anderen Werkes, z.B. YouTube-Videos, ohne Weiteres (Kommentierung) verwenden, ist das soweit korrekt? Und wenn gilt das auch für Musik? Also z.B. diese ganzen kleinen TikTok-Videos oder YT-Shorts verwenden ja auch alle urheberrechtlichgeschützte Musik, kann ich diese als Hintergrundmusik beibehalten, wenn ich ein maximal 15sekündiges Video verwende oder sollte ich diese Musik löschen/ersetzen? Mir geht es darum, keinen Copyrightclaim zu bekommen wegen der Musik.
Und falls ich diese Musik (und das Videomaterial) verwende und unter den 15 Sekunden bin, drohen mir dann trotzdem Abzüge, wenn das Video monetarisiert ist? Oder kann ich alles "mit zustehende" behalten...?