Video ist gesperrt und kann nicht monetarisiert werden

  • Hallo zusammen,

    kurz zur Vorgeschichte: ich höre über Youtube gerne Mixe, also Videos, in denen viele Tracks einander gereiht werden. Beliebiges Beispiel von vielen:

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    Nun dachte ich mir, dass ich das auch kann. Habe also einen Mix erstellt mit 20 Tracks und hochgeladen. Dass da geschützte Tracks dabei sind, ist mir klar. Ich hatte jedoch erhofft, dass ich den Mix trotzdem betreiben darf auch wenn alles an Monetarisierung an die Urheber geht - ums Geld geht es hier nicht. Was mich verwundert: nach der Prüfung ist das Video gesperrt weil bei einigen Tracks "Video ist gesperrt und kann nicht monetarisiert werden" steht. Wenn ich aber nach diesen Tracks suche, finde ich mehrere Videos dazu, zum Beispiel

    Also sind die Tracks nicht "In allen Gebieten gesperrt", wie es in meinem Video heißt:


    Auf diesem Gebiet bin ich neu, das hätte mein erstes Video werden sollen. Was übersehe ich hier?

    Dann habe ich noch andere Videos im Mix, bei denen es heißt

    "Video kann nicht monetarisiert werden

    Werbeumsatz an Urheberrechtsinhaber gezahlt" und diese sind gelb markiert. Die Monetarisierung in meinem neuen Kanal kann ich nicht aktivieren da ich noch keine 1000 Abonnementen oder 4000 Wiedergabestunden habe. Auch hier stelle ich fest, dass dieser Kanal zum Beispiel https://www.youtube.com/channe…w5oulHAJ0Qc4uOJQ/featured, mit seinen 82 Abonnementen, sehr wohl monetarisieren darf denn bei ihm finde ich das Video mit entsprechenden Lizenzangaben:

    Hier in diesem Forum habe ich viele Seiten durchgeblättert aber zu diesem Umstand nichts gefunden.


    1. Warum werden Tracks in meinem Mix gesperrt obwohl diese bei anderen Verfügbar sind?

    2. Warum darf der gezeigte Kanal monetarisieren, obwohl er die Bedingungen nicht erfüllt?


    Danke

    Alex

  • 1. Warum werden Tracks in meinem Mix gesperrt obwohl diese bei anderen Verfügbar sind?

    Diverse Gründe ...

    • Anderer Kanal hat eine kostenpflichtige Lizenz erworben und sich whitelisten vom Rechteinhaber/Verwalter lassen
    • Der Verstoß gegen YouTubes Nutzungsbestimmungen und gegen das Urheberrecht, wurde von den KIs (Algorithmen) noch nicht entdeckt (täglich werden ~500std. pro Minute an Videomaterial auf die Plattform geladen, deren Daten sich auf tausende Server verteilen), fernab müssen die KIs auch diverse Nutzungen dulden Satire, Zitat etc.pp.. KIs sind von Menschen geschaffen und Menschen machen Fehler, also funzt sowas nicht zu100% Perfekt.
    • Die Rechtinhaber dulden die ungenehmigt Veröffentlichung aufgrund von ...
      • Dass sie den Kanalbetreibern auf Schadensersatz verklagen.
      • der sich einfach mit der Monetarisierung durch den Claim des Videos zufrieden geben.
    • etc.pp.



    2. Warum darf der gezeigte Kanal monetarisieren, obwohl er die Bedingungen nicht erfüllt?

    Er/sie darf auch nicht monetarisieren bzw. wird es auch nie dürfen. Die Werbung die auf Videos mit den "Musik in diesen Video" gekennzeichnet sind, wird von eben jenen Rechteinhabern geschaltet, die gerne für ihr geistiges Eigentum, das Geld sehen wollen.




    Erst die Tage innen anderen Thread mal erklärt ... RE: Musiknutzung gewerblich


    Dabei handelt es sich um Claims (Beanspruchung) von Rechteinhabern, die nicht genehmigte Nutzungen mit den Tools die von YouTube zur Verfügung gestellt werden für Rechteinhaber, markieren und je nach Wunsch dann ...


    • dulden & monetarisieren (wo die Einnahmen dann an den Rechteinhaber gehen)
    • Video (in Regionen) sperren lassen
    • Video löschen lassen


    Während in den Mails an die Kanalinhaber, wo auf die Claims hingewiesen wird, es leider eine missverständliche Formulierung gibt "Das keine weiteren Folgen kommen werden.", was korrekterweise heißen müsste "Das keine weiteren Folgen auf der Plattform YouTube kommen werden.". Können Rechteinhaber noch immer nach dem Claim auch den üblichen rechtlichen Weg gehen und Unterlassungsklageschriften usw. folgen lassen, was in der Regel für ottonormal Verdiener doch recht Teuer kommen kann. Und dies selbstverständlich in allen 3 Fällen der obigen Optionen.


    Dies ist Vergleichbar mit der Situation rund um Gameplays von Videospielen, wo die Präsentation auf den diversen Plattformen nur geduldet wird. Wobei Musiklabels und deren Rechteverwalter ähnlich der Filmindustrie, da nicht gerade zimperlich sind Unterlassungsklageschriften verschicken, da der Gewinn damit erheblich höher ist besonders bei kleinen Kanälen ... obwohl ja immer gerne Personen damit argumentieren "ABÄR es ist doch Werbung für die", sieht die Realität anders aus. Bei Winzkanälen bis hin zu Makro Influencer ist der Gewinn für milliarden Unternehmen, gar kaum Vorhanden durch die Duldung, im Vergleich wenn nur einem Mega Influencer die Rechte erteilt werden, geschweige zu richtigen Marketing Kampagnen. Allein schon wenn man sich überlegt, dass Kanalinhaber von 135 Sub Kanälen mit im Schnitt Monthly 500 Views meinen, es sei ja Werbung für das milliarden Unternehmen, was selbst mit seinen eigenen Socials daily ein hundertfaches an Publikum erreicht, zeigt die Absurdität dieses Denkens auf.


    tl;dr:

    Dabei handelt es sich um Duldungen, die aber keinerlei Genehmigung bzw. Lizenz darstellen und somit auch nicht vor rechtlichen Folgen schützen.


    =================================================


    Ergänzend noch die diversen Links zu den YouTube Hilfen und Videos von WBS ...


    https://support.google.com/youtube/answer/6013276?hl=de

    https://support.google.com/youtube/answer/2797449?hl=de

    https://support.google.com/youtube/answer/2807622?hl=de


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    Und noch 2 Threads aus dem Board:


    Grundlegend sollte man besonders in Anbetracht der EU Urheberrecht Reform 2019, welche bald in kraft tritt, sich eins verinnerlichen: Rechtlich gesehen, ist es absolut egal was andere machen, denn Richter interessiert die Aussage "ABÄR andere machen das auch!", recht wenig, wenn man vor Gericht steht.


    Mehr zum recht neuen Uploadprozess, der auch neue Creator davor schützen soll rechtsrelevante Straftaten zu begehen, findest du hier: https://support.google.com/youtube/thread/102358872?hl=de



    Ansonsten empfiehlt es sich bei Rechtsfragen ein Rechtsanwalt für eine Rechtsberatung aufzusuchen.

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

  • Danke für deine ausführliche Antwort, Steve. Tendenziell bin ich nicht so naiv zu glauben, dass ich mit irgendwelchen illegalen Aktivitäten durchkomme, nur weil das andere das schaffen. Mich interessieren hier vor Allen Dingen die technischen und organisatorischen Gründe, ich bin fern davon irgendwas halb-legales machen zu wollen. Was machen zum Beispiel 5 andere Kanäle anders als ich, wobei die KI in meinem Kanal das Video sofort gesperrt hat? Ich muss also davon ausgehen, dass ein bereits seit 6 Monaten vorhandenes Video in einem anderen Kanal ebenfalls geprüft wurde und hätte gesperrt werden müssen.


    Deine "Diverse Gründe" kann ich so verstehen, als ob die Kanalbetreiber individuell mit den Rechteinhabern in Kontakt treten und da Vereinbarungen treffen. Das möchte ich doch ausschließen. Ferner sehe ich keine Möglichkeit, in dieser Sache in ein Risiko zu gehen, denn mein Video wird sofort wieder gesperrt, wenn ich versuche es zu entsperren. Ich kann also technisch gar nicht das Video veröffentlichen - wie schaffen es andere dann?


    Außerdem, was diese KI angeht, so denke ich, dass sie sich genau so viel Zeit nimmt, wie sie braucht. Bei mir hat die Untersuchung viele viele Minuten gedauert, und die Tracks sind ganz klar ohne Stör-Geräusche identifizierbar, die KI kann sich da nicht vertun. In den Beispielen sehe ich doch, dass die KI kaum Interpretationsspielraum hat, in allen Videos wurde der Track richtig erkannt, aber nur bei mir eben gesperrt.

    Insofern stimme ich dir in vielen Punkten zu und verstehe die Argumentation auch. Aber nachvollziehbar ist dieser Prozess noch nicht.


    Dein verlinkter Informationsthread trifft mein Anliegen nicht wirklich. Ich suche nicht nach Hintergrundmusik, ich möchte bestimmte urheberrechtlich geschützte Tracks zusammen mixen. Auf dieses Vorgehen gehen die Threads nicht ein. Ich fange jetzt erst an, mich damit zu beschäftigen und wundere mich halt, warum es genau solche Mixe tonnenweise gibt aber ich gerade wie ein Ochse vorm Berg stehe ;)

  • ich möchte bestimmte urheberrechtlich geschützte Tracks zusammen mixen

    Hier liegt das Problem, denn dies ist sozusagen Verstoß gegen das Urheberrecht mit Vorsatz. Ich würde vermeiden, dass in der Öffentlichkeit so kund zu tun, denn sollte es mal zu einer Klage gegen Dich kommen, könnte man diesen Vorsatz vermutlich zu Deinen Ungunsten auslegen. Generell würde ich stark überlegen, ob dieses Ziel wirklich etwas ist, womit Du Deine Zeit verbringen oder vergeuden möchtest und falls ja, unbedingt einen Fachanwalt zu Rate ziehen und nicht auf irgendwelche Dudes im Internet verlassen.


    YouTube ist hier vor allem neutraler Vermittler zwischen zwei Parteien mit unterschiedlichen Interessen. Diese Parteien sind die Urheber und jene, die Urheberrechte verletzen, sei es unabsichtlich, am Rande oder manchmal auch ganz bewusst. Verstöße werden durch Prüfsummen ermittelt und vollautomatisch an die Urheber gemeldet. Diese Erkennung ist nicht perfekt, aber technisch absolut auf der Höhe der Zeit, die Fehlerquoten sinken stetig, sowohl beim Übersehen von Verstößen wie auch bei Falschmeldungen.


    Hierbei werden neue Uploads besonders intensiv mit aktuellsten Erkennungs-Mustern gecheckt, während ältere Videos gegen zur Uploadzeit jener Videos aktuelle Muster gecheckt wurden. Davon ab gibt es, je nach freier Rechenkapazität auf den entsprechenden Servern, immer mal wieder zusätzliche Stichproben in alten Inhalten mit aktuellen Mustern. So werden manchmal auch alte Videos oft Monate oder Jahre nach dem Upload plötzlich erkannt und behandelt, die vorher unbehelligt geblieben sind.


    In den meisten Fällen wird den Urhebern dann das Recht eingeräumt, für sich und individuell von Fall zu Fall zu entscheiden, ob sie den Content, der Ihre Rechte verletzt

    • einfach ignorieren (mit der Option, ihre Meinung später jederzeit zu ändern)
    • claimen (das Video bleibt online, sie bekommen die kompletten oder einen Teil der Werbeeinahmen)
    • oder löschen lassen (das Video verschwindet, der Rechte-Verletzter bekommt einen Strike, 3 Strikes in Folge = Kanal gelöscht)

    Diese Entscheidungen betreffen dann nur den Verbleib des Videos im Netz. Und wie die Urheber dabei entscheiden und nach welchen Kriterien sie dabei vorgehen, ist völlig und ganz und gar im Entscheidungsspielraum der jeweiligen Urheber beziehungsweise der betreffenden Person der Verwertungsgesellschaft, Plattenfirma oder vergleichbares. Hier gibt es kein "Gleiches Recht für alle", das können die Urheber nach Tageslaune, nach Nase, oder nach wirtschaftlichen Faktoren entscheiden oder wenn ihnen danach ist auch auswürfeln.


    Abseits davon steht es dem Urheber völlig frei vor Gericht zu ziehen und Klage einzureichen und/oder Schadensersatz zu fordern. Und genauso hat man als geclaimter/gestrikter Creator das Recht, seinerseits vor Gericht auszuklagen, dass man sich ungerecht behandelt fühlt. Die Entscheidung dazu fällt ein Richter, meistens enden solche Prozesse mit Vergleichen und Strafzahlungen.


    Es scheint aber auch eine Grenze von Verstößen zu geben, wie immer die genau ausschauen mag, ab der YouTube vollautomatisch für sich entscheidet, dass dieser Content zu weit geht, zu viele Rechte verletzt oder anderweitig gegen ihre Richtlinien verstößt. Und dann wird das Video einfach direkt komplett gelöscht. Wo diese Grenze liegt, gibt YouTube aber nicht bekannt, damit Creator die es darauf anlegen, nicht so genau "zielen" können, gerade noch unter dem Radar zu bleiben. In den AGBs/Guidelines von YouTube steht, dass sie das Recht haben, jeglichen Content von Ihrer Plattform zu entfernen, der in irgendeiner Form gegen ihre Richtlinien verstößt. Diese Guidelines hat man beim Anmelden akzeptiert. Die Entscheidung treffen oft automatische Systeme (nach von Menschen vorgegebenen Parametern) oder bei Widerspruch prüfen das YT Mitarbeiter auch noch mal manuell. Und da YT eine private Firma und keine staatliche Institution ist, können sie das weitestgehend frei entscheiden, Hausrecht sozusagen.

  • Hier liegt das Problem, denn dies ist sozusagen Verstoß gegen das Urheberrecht mit Vorsatz. Ich würde vermeiden, dass in der Öffentlichkeit so kund zu tun, denn sollte es mal zu einer Klage gegen Dich kommen, könnte man diesen Vorsatz vermutlich zu Deinen Ungunsten auslegen. Generell würde ich stark überlegen, ob dieses Ziel wirklich etwas ist, womit Du Deine Zeit verbringen oder vergeuden möchtest und falls ja, unbedingt einen Fachanwalt zu Rate ziehen und nicht auf irgendwelche Dudes im Internet verlassen.

    Naja, so ganz dramatisch ist das nicht, auf diese Weise unterstellst du ja, dass jeder DJ vom Dorf-DJ bis deadmau5 illegal Tracks zusammen mixen. Natürlich bin ich nicht Cosmic Gate (die sicherlich andere Verträge haben), aber die Idee ist doch, dass die Urheber bei solchen Mixen durch die Monetarisierung Geld verdienen. In vielen der Mixe wird Werbung eingespielt, und das ist doch in Ordnung. Es ist nicht meine Absicht, mich illegal zu bereichern.

    Ich habe mich weiter informiert und ein paar Beiträge auf Youtube von DJs angesehen. Generell gibt es keinen legalen Weg, die Tracks mit Urheberrechtsverletzung zu veröffentlichen. Ich muss eben diese Tracks einfach entfernen und es mit anderen Versuchen. Dann gibt es noch die, die gelb markiert waren mit "Video kann nicht monetarisiert werden". Wenn ich beim hochladen auf die Monetarisierung verzichte, solange mein Kanal nicht dafür freigeschaltet ist, dann sollten diese Tracks in Ordnung gehen. Wenn mein Kanal für die Monetarisierung freigeschaltet wurde, dann sollten die Urheber der vorher gelb markierten Tracks an der eingeblendeten Werbung verdienen, so mein bisheriges Verständnis.

    Danke für den Austausch :thumbup:

  • Wenn ich beim hochladen auf die Monetarisierung verzichte, solange mein Kanal nicht dafür freigeschaltet ist, dann sollten diese Tracks in Ordnung gehen

    Nach meinem Verständnis nicht. Du musst davon ausgehen, dass die Rechteinhaber das einfach frei entscheiden können. Ob monetarisiert oder nicht. Du wirst keine Rechtssicherheit erlangen, solange du nicht individuelle Vereinbarungen mit den Rechteinhabern triffst.

  • Hallo rawburner,

    ich habe das gleiche Problem wie du.

    Ein Mix wurde gesperrt, weil ein Track (über 20 Jahre alt) Urheberrechte verletzt, und zwar keine 24h nach Veröffentlichung.


    Alternativen wären jetzt den Song stummzuschalten oder zu löschen. Andererseits laufen so viele Mixes von noch mehr Leuten, mit aktuelleren Titeln, die alle nicht gesperrt sind. Das da ein Arrangement mit den Rechteinhabern stattgefunden hat, kann ich mir kaum vorstellen.

    Wie ist deine Vorgehensweise nun?

    Danke und Gruß

    Goran

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