Hi.
Ich beschäftige mich gerade mit der Kleinunternehmerregelung bezüglich YouTube-Gewerbe, und finde keine Informationen, ob Adsense-Einnahmen auf YouTube zur Obergrenze von 22000€ für die jährlichen Umsätze hinzugezählt werden, oder nicht. Man führt ja defacto Umsatzsteuer in Irland ab. Nur erledigt YouTube das automatisch, weil wohl Reverse Charge vorgeschrieben ist.
Dementsprechend könnte man, wenn man nur Adsense-Einnahmen erwartet auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, und sich die Vorsteuer für Ausgaben aus dem YouTube-Kanal zurückzuholen.
Aber: Einmal entschieden, kann man für fünf Jahre nicht zurück in die Kleinunternehmerregelung.
Problem: Was ist mit potenziellen Einnahmen in der Zukunft, aus Quellen wie Patreon oder Sponsoren? Die wären dann doch umsatzsteuerpflichtig. D.h. in dem Moment, in dem die Einnahmen aus diesen Quellen die Ausgaben für den Kanal überschreiten, würde man mit der Kleinunternehmerregelung besser fahren.
Und da wird es dann richtig kompliziert. Denn wenn Adsense-Einnahmen zu den Inlandsumsätzen gezählt würden, dann könnte man ja, wenn es gut läuft, aus der Kleinunternehmerregelung rausfallen, bevor man überhaupt nennenswerte Sponsoren-/Patreoneinnahmen generieren kann. Wenn die 22000€ aber nicht von Adsense angekratzt werden, dann könnte es Sinn machen, auf Vorsteuerrückzahlungen zu verzichten, weil man bis 22000*0,19=4180€ an Mehrwertsteuer nicht ausweisen müsste. Und das für gegebenefalls viele Jahre, so lange man unter der Obergrenze bleibt.
Die Entscheidung bleibt schwierig, egal wie es geregelt ist, denn wer kann für YouTube schon zukünftige Einnahmen vorhersagen.
Aber vielleicht weiß zumindest jemand eine Antwort auf die Eingangsfrage. Danke!