Kleinunternehmerregelung : Adsense = Inlandsumsatz?

  • Hi.


    Ich beschäftige mich gerade mit der Kleinunternehmerregelung bezüglich YouTube-Gewerbe, und finde keine Informationen, ob Adsense-Einnahmen auf YouTube zur Obergrenze von 22000€ für die jährlichen Umsätze hinzugezählt werden, oder nicht. Man führt ja defacto Umsatzsteuer in Irland ab. Nur erledigt YouTube das automatisch, weil wohl Reverse Charge vorgeschrieben ist.

    Dementsprechend könnte man, wenn man nur Adsense-Einnahmen erwartet auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, und sich die Vorsteuer für Ausgaben aus dem YouTube-Kanal zurückzuholen.


    Aber: Einmal entschieden, kann man für fünf Jahre nicht zurück in die Kleinunternehmerregelung.


    Problem: Was ist mit potenziellen Einnahmen in der Zukunft, aus Quellen wie Patreon oder Sponsoren? Die wären dann doch umsatzsteuerpflichtig. D.h. in dem Moment, in dem die Einnahmen aus diesen Quellen die Ausgaben für den Kanal überschreiten, würde man mit der Kleinunternehmerregelung besser fahren.


    Und da wird es dann richtig kompliziert. Denn wenn Adsense-Einnahmen zu den Inlandsumsätzen gezählt würden, dann könnte man ja, wenn es gut läuft, aus der Kleinunternehmerregelung rausfallen, bevor man überhaupt nennenswerte Sponsoren-/Patreoneinnahmen generieren kann. Wenn die 22000€ aber nicht von Adsense angekratzt werden, dann könnte es Sinn machen, auf Vorsteuerrückzahlungen zu verzichten, weil man bis 22000*0,19=4180€ an Mehrwertsteuer nicht ausweisen müsste. Und das für gegebenefalls viele Jahre, so lange man unter der Obergrenze bleibt.


    Die Entscheidung bleibt schwierig, egal wie es geregelt ist, denn wer kann für YouTube schon zukünftige Einnahmen vorhersagen.


    Aber vielleicht weiß zumindest jemand eine Antwort auf die Eingangsfrage. Danke!

  • Die müssen später deinen Steuerbescheid aufsetzen, da würde ich die schon mit einbeziehen. Ich habe bei der Gewerbeanmeldung dort angefragt, worunter meine Tätigkeiten fallen. Da brauchten die erstmal ein paar Stunden, ehe die das rausgefunden haben. Am Ende ist es trotzdem nur ein pauschale Bezeichnung geworden.


    Zum eigentlichen Thema, Adsense Einnahmen sind doch Einnahmen oder nicht? Die musst du dann angeben. Da Google auf dein Konto auszahlt, sind die Eingänge jederzeit für dein FA nachvollziehbar.

  • Basierend auf dem Gesetzestext, würde ich sagen ist es erstmal egal woher der Umsatz kommt. Meiner Einschätzung nach zählen Adsense Einnahmen trotz Reverse Charge dazu. Ich bin allerdings kein Steuerberater, ein solcher könnte dir das sicher belastbarer beantworten.


    Beim Finanzamt nachfragen ist natürlich auch erstmal eine Option, allerdings müssen die dir sowas nicht beantworten. Das Finanzamt in Dortmund z.B. beantwortet ausschließlich Fragen zu deren Formularen und sowas, aber selbst das auch nur eingeschränkt. Bei allem anderen verweisen die zu einem Steuerberater. Grundsätzlich aber nachvollziehbar, da das Finanzamt keine Beratungsstelle ist. Ich hab aber dennoch schon von deutlich hilfsbereiteren Finanzämtern gehört, also ruhig zuerst versuchen - kostet anders als ein Steuerberater ja nichts.

  • Die müssen später deinen Steuerbescheid aufsetzen, da würde ich die schon mit einbeziehen. Ich habe bei der Gewerbeanmeldung dort angefragt, worunter meine Tätigkeiten fallen. Da brauchten die erstmal ein paar Stunden, ehe die das rausgefunden haben. Am Ende ist es trotzdem nur ein pauschale Bezeichnung geworden.


    Zum eigentlichen Thema, Adsense Einnahmen sind doch Einnahmen oder nicht? Die musst du dann angeben. Da Google auf dein Konto auszahlt, sind die Eingänge jederzeit für dein FA nachvollziehbar.

    Ja klar. Im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung muss Adsense ganz normal versteuert werden. Mir geht es lediglich darum, ob die Einnahmen, die quasi in Deutschland umsatzsteuerbefreit sind, weil die Umsatzsteuer bereits in Irland abgeführt wird, aus der Kleinunternehmerregelung bei der Berechnung der jährlichen Umsatzobergrenze herausfallen, oder nicht. Das müsste eigentlich jeder YouTuber, der sich für die Kleinunternehmerregelung entschieden hat, wissen. Zumindest sobald man sich der Obergrenze annähert.

  • Noch nicht. Ich lese mich gerade zwecks Gewerbeanmeldung ein. Sind die für solche Fragen offen? Ich würde vermuten, dass die mich freundlich auf einen Steuerberater verweisen.

    kommt aufs Amt an ... generelle Aussagen sind hier, so wie bei dem Corona-Maßnahmen Flickenteppich, leider nicht zu treffen. Aber wie schon erwähnt würd ich es einfach Versuchen, fragen kostet, ja erstmal dort nichts. Einfach anrufen, Situation kurz und bündig schildern und anfragen ob die da mit einer kurzen Vorortberatung oder gegebenenfalls sogar am Phone schon weiter helfen können. Schlimmeres als ein Nein und der Verweis auf einen Steuerberater kann da nicht geschehen.

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




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  • Basierend auf dem Gesetzestext, würde ich sagen ist es erstmal egal woher der Umsatz kommt. Meiner Einschätzung nach zählen Adsense Einnahmen trotz Reverse Charge dazu. Ich bin allerdings kein Steuerberater, ein solcher könnte dir das sicher belastbarer beantworten.


    Beim Finanzamt nachfragen ist natürlich auch erstmal eine Option, allerdings müssen die dir sowas nicht beantworten. Das Finanzamt in Dortmund z.B. beantwortet ausschließlich Fragen zu deren Formularen und sowas, aber selbst das auch nur eingeschränkt. Bei allem anderen verweisen die zu einem Steuerberater. Grundsätzlich aber nachvollziehbar, da das Finanzamt keine Beratungsstelle ist. Ich hab aber dennoch schon von deutlich hilfsbereiteren Finanzämtern gehört, also ruhig zuerst versuchen - kostet anders als ein Steuerberater ja nichts.

    Die Frage ist schon ein bisschen knifflig. Aber eigentlich müsste es in Deutschland jedes Jahr hunderte YouTuber geben, die mit der Frage konfrontiert werden. Ich rechne so etwa mit 200€ Einnahmen bis Ende 2021. Da macht ein Steuerberater nicht wirklich Sinn. Hoffentlich meldet sich noch jemand. :)

  • Das müsste eigentlich jeder YouTuber, der sich für die Kleinunternehmerregelung entschieden hat, wissen. Zumindest sobald man sich der Obergrenze annähert.

    Wenn das passiert, kennst du auch einen kompetenten Steuerberater. Insofern sehe ich das nicht als zwingend notwendiges Wissen an. Hier wird es vermutlich niemanden geben, der innerhalb eines Jahres diese Grenze von Null ausgehend erreicht.

  • kommt aufs Amt an ... generelle Aussagen sind hier, so wie bei dem Corona-Maßnahmen Flickenteppich, leider nicht zu treffen. Aber wie schon erwähnt würd ich es einfach Versuchen, fragen kostet, ja erstmal dort nichts. Einfach anrufen, Situation kurz und bündig schildern und anfragen ob die da mit einer kurzen Vorortberatung oder gegebenenfalls sogar am Phone schon weiter helfen können. Schlimmeres als ein Nein und der Verweis auf einen Steuerberater kann da nicht geschehen.

    Ja, das werde ich auf jeden Fall versuchen. Wäre halt blöd, sich gegen die Kleinunternehmerregelung zu entscheiden, um im ersten Jahr 300€ Vorsteuer zurückzufordern, und dann, wenn es gut läuft, zwei Jahre später vierstellige Umsatzsteuern zusätzlich abliefern zu müssen.


    Wenn das passiert, kennst du auch einen kompetenten Steuerberater. Insofern sehe ich das nicht als zwingend notwendiges Wissen an. Hier wird es vermutlich niemanden geben, der innerhalb eines Jahres diese Grenze von Null ausgehend erreicht.

    Genau darum geht es doch. Zu Beginn ist die Rückerstattung der Vorsteuern auf Investitionen in den Kanal sehr reizvoll. Gerade weil man ja nicht weiß, wo die Reise hin geht. Aber Jahre später könnte die Entscheidung dann richtig teuer werden, wenn der ein oder andere Sponsor gewonnen werden konnte. Also dann, wenn die Sponsoreneinnahmen die Kanalausgaben deutlich übersteigen, aber der relevante Umsatz für die Kleinunternehmerregelung noch unter der Obergrenze von 22000€ liegen. Der Steuerberater kann einem dann nur noch sagen, dass man sich für die Kleinunternehmerregelung hätte entscheiden sollen, es dafür aber nun zu spät ist.

    3 Mal editiert, zuletzt von r0ddl3r () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von r0ddl3r mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Verstehe den Zusammenhang irgendwie nicht.

    Als Kleinunternehmer gibst du das an, was du bei Adsense bekommst. Irrelevant ob da die Umsatzsteuer drin ist oder nicht.

    Müsstest du Umsatzsteuer abführen dann müsstest du dennoch nur das angeben was du bekommen hast und auf der Steuererklärung den bereits abgeführten betrag durch Google angeben.

    Als Kleinunternehmer ist das total egal.


    Da finden sich im Netz aber unzählige Seiten zu.

    Man sollte nicht immer nach "Youtube Adsense Einnahmen" googlen sondern es verallgemeinern!


    Die 22.000 € zählen auch nur im vergangenen Jahr, also bei Anmeldung.

    Im laufenden Jahr sind es 50.000 €

    Frage mich wer zu Beginn soviel Umsatz mit YT macht?

  • Ja klar. Im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung muss Adsense ganz normal versteuert werden. Mir geht es lediglich darum, ob die Einnahmen, die quasi in Deutschland umsatzsteuerbefreit sind, weil die Umsatzsteuer bereits in Irland abgeführt wird, aus der Kleinunternehmerregelung bei der Berechnung der jährlichen Umsatzobergrenze herausfallen, oder nicht.

    Im Gesetzestext steht aber nicht "umsatzsteuerpflichtige" Umsätze.

  • Vielleicht ist ein Zahlenbeispiel etwas anschaulicher:

    22000€ sind es auch im Gründungsjahr. Aber sobald man die 22000€ einmal überschreitet, ist man Folgejahr raus aus der Kleinunternehmerregelung. Die 50000€ werden wenn ich das richtig verstanden habe dann relevant, wenn man innerhalb des Jahres darüber kommt, also von unter 22k auf über 50k durchstartet. Dann endet die Kleinunternehmensregelung bereits innerhalb des Wirtschaftsjahres.


    Fallbezogenes Beispiel: Viertes YouTube-Jahr - Einnahmen Adsense:15000€; Sponsoring 10000€; Ausgaben 2000€


    Fall 1: Adsense zählt zum Umsatz: Gesamtumsatz 25000€ - Kleinunternehmerregelung: 380€ Vorsteuer nicht zurückerstattet, 1900€ Umsatzsteuer gespart - Kleinunternehmerregelung im Folgejahr nicht mehr möglich, Verzicht auf Vorsteuerrückforderung in den ersten Jahren muss sich bis hierhin gerechnet haben.


    Fall 2: Adsense zählt nicht zum Umsatz: Gesamtumsatz 10000€ - 380€ Vorsteuer nicht zurückerstattet, 1900€ Umsatzsteuer gespart, Kleinunternehmerregelung weiter möglich, Verzicht auf Vorsteuerrückforderung in den ersten Jahren wirkt sich auch im(in den) Folgejahr(en) positiv aus.


    Fall 3: Vor vier Jahren auf Kleinunternehmerregelung verzichtet: 1900€ Umsatzsteuer - 380€ Vorsteuer = 1520€ Umsatzsteuer abzuführen, dafür durfte man in den drei Jahren zuvor, als es noch kein Sponsoring gab, die Vorsteuer der Ausgaben ebenfalls zurückfordern, was insbesondere bei hohen Anfangsinvestitionen lohnenswert sein kann.


    Im Gesetzestext steht aber nicht "umsatzsteuerpflichtige" Umsätze.

    Ja, ich glaube ich muss den Gesetzestext mal Wort für Wort durchgehen. Insbesondere die wegen Reverse Charge "umsatzsteuerbefreiten" Umsätze. Die ja eigentlich gar nicht umsatzsteuerfrei sind, sondern im Ausland von YouTube abgeliefert werden. Da man die Umsatzsteuer von Irland ja nicht im Rahmen einer Kleinunternehmerregelung zurückfordern kann, wäre es eigentlich nur fair, wenn die Umsätze nicht zu den 22000€ zählen würden.

    3 Mal editiert, zuletzt von r0ddl3r () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von r0ddl3r mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • ich glaube hier wird einiges verdreht!

    Meldest du im März 2021 ein Gewerbe an, dann musst du von März bis Dezember unter 22.000 € bleiben um Kleinunternehmer zu sein.

    Im darauffolgenden Jahr 2022 sind es 50.000 €. 2023 ebenso... und so weiter.


    Und dein Umsatz ist alles was du einnimmst!

    Ob du da jetzt eventuell doch noch Umsatzsteuer als Kleinunternehmer abführen musst dank fehlender Umsatzsteuer ID und Reverse Charge, musst du dich unbedingt bei deinem FA erkundigen

  • Das sehe ich anders.

    Umsatzsteuergesetz (UStG)
    § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer

    (1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.


    Wenn man im vergangenen Jahr >22000€ Umsatz gemacht hat, ist man raus.

    Außerdem zählen die Umsätze monatsweise und werden auf das Jahr hochgerechnet. Ich darf von März bis Dezember nur 10/12*22000€=18333€ Umsatz generieren.

  • Wenn man im vergangenen Jahr >22000€ Umsatz gemacht hat, ist man raus.

    Nichts anderes habe ich gesagt.


    Deine Ausgangsfrage aber: "...ob Adsense-Einnahmen auf YouTube zur Obergrenze von 22000€ für die jährlichen Umsätze hinzugezählt werden, oder nicht. Man führt ja defacto Umsatzsteuer in Irland ab..."


    Alle Einnahmen sind davon betroffen! Warum sollten die nicht dazu zählen nur weil die Umsatzsteuer nicht mit drin ist?


    Was spricht denn dagegen als Kleinunternehmer anzufangen??

    Kommst du über die Grenze dann musst du halt Umsatzsteuer abführen. Wenn nicht, ist doch alles gut

  • Ich verstehe deinen Beitrag so, dass man nach dem ersten Jahr nur dauerhaft unter 50000€ bleiben muss. Man muss aber dauerhaft unter 22000€ bleiben, und kann nur in einem einzigen Jahr zwischen 22000€ und 50000€ Umsatz generieren. Danach ist es vorbei mit der Kleinunternehmerregelung.


    Grundsätzlich spricht nichts gegen die Kleinunternehmerregelung. Es gibt aber meiner Meinung nach Konstellationen, bei denen man tausende Euro verlieren kann. Und zwar sowohl mit, als auch ohne Kleinunternehmerregelung.


    Der Vorteil der Kleinunternehmerregelung ist doch, dass man keine Umsatzsteuer ausweisen muss, dafür aber auch keine Vorsteuer zurück bekommt. Wenn der in Irland voll umsatzsteuerpflichtige Adsense-Umsatz zur Obergrenze zählt, dann kann man theoretisch aus der Kleinunternehmerregelung rausfallen, sobald man über 22000€ Adsense-Einnahmen generiert hat, ohne auch nur einen einzigen Euro der Vorsteuern zurückfordern zu können, die bei den Ausgaben für den Kanal angefallen sind. Umgekehrt müsste man, wenn man das Glück hat gute Sponsoren zu finden, tausende Euro zusätzlich abführen, wenn man auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hat, um die Vorsteuer zurückzuholen.


    Und diesbezüglich muss man sich bei Gewerbeanmeldung nunmal entscheiden. Und das unter der Unsicherheit, wie sich die Einnahmen entwickeln und wie der Adsense-Anteil am Gesamtumsatz aussehen wird, und zu welchem Zeitpunkt man aus der Kleinunternehmerregelung fällt.

  • Achso, ne dann hab ich mich vermutlich etwas missverständlich ausgedrückt.

    Jetzt habe ich auch verstanden was du genau meinst.

    Also grundsätzlich müsste es ja so sein, dass auf der Rechnung von Adsense die Steuer nicht mit angegeben wird, sprich du bekommst den Nettobetrag. Also wird die von Google abgeführte Steuer auch nicht zu deinen Einnahmen gezählt.

  • Achso, ne dann hab ich mich vermutlich etwas missverständlich ausgedrückt.

    Jetzt habe ich auch verstanden was du genau meinst.

    Also grundsätzlich müsste es ja so sein, dass auf der Rechnung von Adsense die Steuer nicht mit angegeben wird, sprich du bekommst den Nettobetrag. Also wird die von Google abgeführte Steuer auch nicht zu deinen Einnahmen gezählt.

    Genau. Für die Einnahmenüberschussrechnung stimmt das. Aber wenn der Nettobetrag von Adsense die 22000€ übersteigt, und zur Obergrenze der Kleinunternehmerregelung dazu zählt, dann würde ich ja trotzdem aus der Regelung rausfligen. Und hätte damit vielleicht jahrelang auf die Rückforderung der Vorsteuern verzichtet und einen gegebenenfalls hohen Verlust, wenn nicht an anderer Stelle die steuerlichen Vorteile der Regelung (z.B. beim Sponsoring) in ausreichendem Umfang genutzt werden konnten.

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