Gewerbe

  • Hallo leute ich bin seit 2 monaten auf yt und habe momentan ca 1000 abonnenten
    Ich stelle klamotten und Beauty sachen vor und arbeite mit den links von stylink ich bekomme pro klick auf den link 1-10 cent momentan ist das die einzige Einnahme wen man es überhaupt einnahme nennen kann weil es momentan noch sehr sehr sehr gering ist
    Meine frage ist muss ich jetzt ein gewerbe anmelden und wen ja welches habe mich im internet durchgelesen und bin jetzt total verwirrt

  • Vorweg: Ich bin weder Anwalt noch Steuerberater, ich darf keine Rechtsauskünfte geben, nur meine Meinung und Erfahrungen teilen. Für eine rechtlich verbindliche Beratung wende Dich bitte an einen Anwalt und/oder Steuerberater.


    Ja, es reicht eine "Gewinnerzielungsabsicht", als Anforderung für ein Gewerbe, die eigentliche Summe ist dabei nicht wichtig. Ein Gewerbe kostet aber auch nicht viel, je nach Landkreis/Stadt circa 25 bis 50 Euro und ein kleines Formular, sowie eine extra Steuererklärung, wo aber meistens nur ein paar wenige Zahlen rein müssen bei Kleingewerbe. Also gar nicht so schlimm, wie man sich das vorstellt. Manche Finanzämter haben eine Bagatellgrenze, von ein paar hundert Euro, unter der sie nicht korrekt angemeldete Gewerbe nicht strafrechtlich belangen, aber da würde ich mich nicht drauf einlassen. Denn wenn man "aus Versehen" über diese Grenze rutscht, sind Steuernachzahlungen und evtl. Bußgelder wegen Steuerhinterziehung und anderen Meldevergehen möglich.


    Wo Du drauf achten solltest, ist dass, falls Du irgendwo als Angestellte arbeitest, Du erstmal schauen solltest, was Dein Arbeitsvertrag dazu sagt. Manche Arbeitgeber sperren sich gegen Zweitbeschäftigungen und fast immer muss man den Arbeitgeber darüber zumindest informieren. Ab einem bestimmten Betrag wird dann das Thema Krankenversicherung nämlich interessant, und das ist komplexer als man denkt.


    Ansonsten, achte auf Deine Informationspflichten wegen Kennzeichnungen von Werbung und Affiliate Links, mehr Infos dazu findest Du im Leitfaden der Landesmedienanstalten zur Kennzeichnungspflicht und darauf, dass wir in DE eine recht deutliche Impressumspflicht haben. Einige Meinungen und Erfahrungen dazu findest Du hier: Das leidige Thema: Impressum - Privatadresse

  • Also entweder hat dein Steuerberater quatsch erzählt oder du hast es falsch verstanden.


    Ein Gewerbe hat man man erst wenn man eins anmeldet. Ohne Gewerbeschein kein Gewerbe.


    Erzielst du aber durch irgendeine Quelle Einnahmen mit Gewinnabsicht dann HANDELST du gewerblich. Und das erfordert dann eine Anmeldung die gleichzeitig eine Meldung beim Finanzamt mit sich zieht.


    Aber: selbst DAS, also das mit Einnahmen erzielen und Gewinnabsicht muss NOCH kein gewerbliches handeln sein. Dazu gehört noch mehr. Wie Regelmäßigkeit zum Beispiel. Oder eben was du verkaufst. Dienstleistungen sind immer gewerblich.

    Verkaufe ich meine alten Socken auf Ebay erziele ich zwar Gewinn (eventuell) aber das wäre dann nicht gewerblich.


    Also eigentlich könnte man für sich selber schon denken wie man handelt und ob man ein Gewerbe braucht oder nicht. Das ist echt kein Hexenwerk.


    Die Sache mit den Links sind natürlich gewerbliches handeln. Wobei am Anfang das Ganze noch zu Marktzwecken, sprich Marktforschung betrieben wird und das eigentlich auch tolleriert wird wenn man da nicht sofort ein Gewerbe anmeldet. Aber das sollte man klären. Ein Anruf beim FA schadet nie!

  • Hey,

    ich bin auch weder Anwalt noch Steuerberater

    kann aber meine Wissen mit dir Teilen. Es ist kein muss solange du keine Mitarbeiter beschäftigst oder Praktische Teile wie Metall oder Holz in größeren Mengen produzierst. Allerdings ist es immer sicherer ein Kleingewerbe anzumelden du musst nur ein Formular ausfüllen und 25-60 Euro im Jahr zahlen.

    LG

    Max

  • Es ist kein muss solange du keine Mitarbeiter beschäftigst oder Praktische Teile wie Metall oder Holz in größeren Mengen produzierst.

    Das ist schlicht und ergreifend falsch.


    Davon ab ist die Bezeichnung "Kleingewerbe" nichts was man anmeldet, sondern Umgangssprache für Unternehmen die die Kleinunternehmerregelung aus dem Umsatzsteuerrecht in Anspruch nehmen. Meinst du vielleicht ein Einzelunternehmen? Aber auch das ist ein Gewerbe.

  • Hey,

    ich bin auch weder Anwalt noch Steuerberater

    kann aber meine Wissen mit dir Teilen. Es ist kein muss solange du keine Mitarbeiter beschäftigst oder Praktische Teile wie Metall oder Holz in größeren Mengen produzierst. Allerdings ist es immer sicherer ein Kleingewerbe anzumelden du musst nur ein Formular ausfüllen und 25-60 Euro im Jahr zahlen.

    LG

    Max

    Gewinnerziehlung = Gewerbe


    Bei 50-60€ im Jahr wird es wahrscheinlich keinen interessieren, rechtlich falsch ist es trotzdem.


    Ich habe auch ein Kleingewerbe (nicht wegen YouTube, dafür bin ich hier zu unbedeutend), und es ist keine große Sache: Schreiben ans Finanzamt das Du kleingewerbliche Absichten hast, Du bekommt ein Formular zum Ausfüllen, dort trägst Du Dich als Künstler ein, Du zahlt paar wenige Euros und bekommt eine Steuernummer – fertig. Pflicht ist, eine Gewinn und Verlustrechnung zu führen und Deine Steuererklärung bis zum 31.05. abzugeben. Thema erledigt… Die Kleingewerbegrenze liegt bei 17.500€ im Jahr und Du musst wenn Du Leistungen von Dir verkaufst, eine Rechnung mit gewissen angaben schreiben. Mit WISO (Du braucht die richtige Software) mache ich meine Jahressteuererklärung selber, da ist auch das Kleingewerbe abgedeckt.


    Alles was man so braucht an Wissen gibt’s hier:

    https://www.kleingewerbe.de/


    Die Seite hat mir auch gut geholfen meine anfänglichen Fragen zu beantworten.

  • Kann man so unterstreichen ... die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (hast du bereits angemerkt) ist halt notwendig.

    Ansonsten kannst du z.B. auch das WISO-Steuersparbuch verwenden, ist ein wenig ausführlicher wie das normale WISO-Programm.

    Lg :)

  • dort trägst Du Dich als Künstler ein,

    einzige noch zu korrigierende, denn gut und gerne kann ein Künstler auf YouTube auch Videos einstellen, aber nicht jeder Content Creator ist ein Künstler.


    Am besten einfach mit entsprechenden Beratern bei den entsprechenden Ämtern hinsetzen und diese dann fragen

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

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