Hallo,
gibt es Probleme wenn mein Youtube Name Marken geschützt ist?

Mein Youtube Name ist Markengeschützt
- David
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Hej Du
Vielleicht hilft dir das weiter: Erfolg mit YouTube -
gibt es Probleme wenn mein Youtube Name Marken geschützt ist?
Ja
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Welche genau? Kann ich da Probleme bekommen? Muss ich meinen Namen ändern?
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Also du meinst wenn deine Name schon existent ist und dieser als Markenzeichen einer großen Firma oder so genutzt wird?
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Mein Name ist Markengeschützt und gehört der Firma David Design hier ein Link: http://daviddesign.se/
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Warum sollte ich extra einen Namen schützen lassen (kostet was ich mich erinnern kann 200-1.000€ außer jemand weiß es genauer) und dann kann jeder meine Marke verwenden?
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Welche genau?
Da das Markenrecht zum Strafrecht gehört, kannst du strafrechtliche Probleme (Unterlassung, Schadensersatz) bekommen.
Kann ich da Probleme bekommen?
Ja.
Muss ich meinen Namen ändern?
Wenn dieser einen geschützten Markennamen enthält, wäre das anzuraten. Kommt aber auch ein bisschen auf den Kontext an. Als reiner Name aber eigentlich immer problematisch.
Einfach mal einlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__14.html
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Ok Danke
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Es gilt das Prinzip wer zuerst malt, kommt zuerst. Da wir auch damals das Problem hatten, mussten wir unseren Namen dementsprechend ändern da wir weder Geld noch die Lust auf ein Gerichtsverfahren hatten.
Nämlich kommt noch dazu (soweit ich das recherchieren konnte), inwieweit deine Marke schon aufgetreten ist und welches Maß an Schöpfung sie erreicht hat. Natürlich könnte ich nämlich auf deinen Namen meine Firma registrieren und sie somit "übernehmen" wenn man das so nennen möchte.
Deswegen käme der Punkt auch dazu ob YTITTI zum Beispiel (die haben sich lt. deutschem Patentamt ihren Namen nie angemeldet) schon genug an bekanntschaft etc. erreicht hat, dass man für die Registrierung dieser Marke (YTITTI) vermuten könnte, dass da auch andere Interessen dahinter stehen als eine Firma zu gründen.
Das sind aber eben Situationen, die könnte (wenn überhaupt) am ehesten ein Rechtsanwalt beurteilen und ich denke bis zum Urteil wird es auch keine Antwort geben, da es zu sehr auf den Einzelfall ankommt.
Jedoch gibt es die von dir besagte Firma seit 1988 und dein Youtube Kanal erst seit 2016, somit ist der Fall denk ich doch recht eindeutig
. Also lebst du entweder nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter" oder du lässt dir einen Namen einfallen, der nicht geschützt ist.
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Warum sollte ich extra einen Namen schützen lassen (kostet was ich mich erinnern kann 200-1.000€ außer jemand weiß es genauer) und dann kann jeder meine Marke verwenden?
Also, ich bin kein Jurist. Aber beim Gespräch zur Firmengründung hat die Wirtschaftskammer uns auch geraten den Firmennamen patentieren zu lassen (zwischen 300- und 400Euro hätte uns das gekostet). Damit im Falle eines Falles wir dann eindeutig das Recht auf den Namen haben....
Patentamt kontrolliert ja, ob der Name bereits vorhanden....@David Design würde den Namen ändern und mich mit sowas nicht spielen. Das ist den Ärger nicht wert und der Kanal ist noch relativ klein, also ist da eine Änderung überhaupt kein Problem
FunFact: Julien Bam hat jetzt den Kanalnamen seines Zweitkanals geändert, er hat einige^^ Abonnenten und es stört auch denk ich seine Fans wenig....
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Ich habe vor ein paar tagen nach Movie Factory gegoogelt und bemerkt das jemand in Polen meinen Namen nutzt.
Diese Firma gibt es seit ca. 4 Monaten und meinen Kanal seit 2014 , glücklicherweise hat diese Person kein Copyright und hat nur In Polen ein Uhrheberrecht.
Habe mit der Einverständnis meiner Eltern und des Vormundschaftsgerichts ein Gewerbe angemeldet , da es sich für mich sowieso lohnt und ich das vorhatte, jetzt bin ich zumindest in Deutschland abgesichert. -
Wie schon gesagt wurde, wer zuerst kommt, mahlt zuerst, d.h. wenn man seinen Kanal nachweislich (!) schon so genannt hatte, ohne ihn als Marke einzutragen, und DANN kommt ein Anderer und sichert sich die Markenrechte offiziell, kann man ja anhand der Videoklicks beweisen, dass man unter dem Namen schon einem breiteren Publikum bekannt ist und somit daran ältere Rechte hat. Dazu muss man die Marke selbst nicht eingetragen haben.
Umgekehrt gilt natürlich dasselbe, wobei das nur wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben kann, keine strafrechtlichen, wie oben jemand schrieb. Man kann da abgemahnt werden (ist im Wettbewerbsrecht schnell ne 4-5-stellige Summe, je nachdem, wem man da so auf den Schlips getreten ist) und auf Unterlassung verklagt werden.
Da ich selbst aus dem Onlinehandel komme und schon viel mich mit solchen Themen beschäftigt habe, bei Interesse einfach mal in meine YT-Playlist "Tipps für Onlinehändler" gucken, da ist auch ein ausführliches Video genau zu dem Thema "Markenschutz", wo ich die Rechte und Möglichkeiten genau erklärt habe.
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