Hallo zusammen,
ich führe ein Kinderkanal (ganz neu) und würde gerne wissen, welche Spielzeugfiguren ich in den Videos zeigen darf, z. B Spiderman oder Simpsons, Pokemon... die Spielzeuge sind von mir selbst gekauft.
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Hallo zusammen,
ich führe ein Kinderkanal (ganz neu) und würde gerne wissen, welche Spielzeugfiguren ich in den Videos zeigen darf, z. B Spiderman oder Simpsons, Pokemon... die Spielzeuge sind von mir selbst gekauft.
Hej Du
Vielleicht hilft dir das weiter: Erfolg mit YouTube
Keine ganz einfache Frage dieser Tage. Nach dem neuen Urteil gegen (die übrigens verflixt heiße ^^) Pamela Reif würde ich sagen, zeigen darfst du im Prinzip alles - musst aber das Video (und auch etwaige Social Media Posts dazu) als Werbung kennzeichnen. Mindestens mal in der Beschreibung, würde ich sagen.
Ist wie üblich nur eine subjektive Einschätzung, keine Rechtsberatung
Muss er das wirklich als Werbung kenzeichnen?
Er hat das Spielzeug ja selber gekauft und auch sonst nix von Hersteller erhalten.
Kürtlich hat Tanzverbot einen Osaftgekauft und im Video bewertet. Da war auch nix von Werbung...
Muss er das wirklich als Werbung kenzeichnen?
Ich denke schon. Wie gesagt, ich bin ja kein Anwalt, also keine Gewähr, aber genau der Punkt, dass man nichts für die Darstellung bekommt, ist seit dem erwähnten Urteil wohl hinfällig.
https://www.n-tv.de/leute/Pame…chen-article20921787.html
Okay, klar, in dem Urteil geht es auch um platzierte Links. Wer also Affiliate Links drin hat, muss sowieso als Werbung kennzeichnen. Aber der Fakt, dass man kein Geld für das Posting bekommt oder es als privat deklariert, schützt nicht mehr davor, dass es als Werbung angesehen werden kann.
Ist halt mittlerweile leider ne Grauzone - gerade bei den Videos, in denen Produkte präsentiert bzw. gezeigt werden. Wird aber auch die Frage sein, wie du das ganze einbaust. Der Held der Steine zum Beispiel markiert keine seiner Videos als Werbung, wobei seine Videos eher die Intention einer "Beratung" (wie er selbst mal erklärte) haben.
Also lieber 1 mal zu viel, als 1 mal zu wenig gekennzeichnet.
ich halte auch mal öfter Produkte in die Kamera lässt sich nicht immer vermeiden... die gab ich selbstverständlich auch selbst gekauft und bezahlt... aber zur Sicherheit Blende ich auch immer unbezahlte Werbung ein... also schließe mich da an lieber einmal zu viel als am Ende Ärger..
Im Prinzip kann man alles zeigen was man selbst gekauft hat. Ausgenommen sind alle Produkte die lizensiert sind. Und genau ab da wird’s dann schwierig. Lego z.B. ist eine eingetragene Marke. Das
Ist sogar so extrem das Spielzeugladen, die ausschließlich Lego verkaufen wollen eine Genehmigung von Lego benötigen und erst ab dann offiziell sich Lego-Store nennen dürfen. Ansonsten muss man es ganz einfach Spielzeugladen nennen. Ein großer YouTuber hatte erst vor kurzem eine Abmahnung seitens von Lego bekommen weil er mal Lego sehr kritisch hinterfragt hatte und sein Logo nur so ähnlich aussah! Dabei stand da nicht mal Lego drin. Das schwierige ist halt das so ziemlich alle berühmten Spielzeuge in irgendeiner Form geschützte Marken sind. Wie das dann jetzt noch wird mit der neuen Richtlinie kann man sich nur ausmalen.
Edit: hier mal das Video dazu.
Eine Überkennzeichnung ist natürlich auch absoluter Unsinn, schließlich haben die Richtlinien den Sinn für die Follower, Konsumenten etc.pp. es klar erkenntlich zu machen wenn eben aktiv geworben wird.
Hier mal der Artikel damals von Gründerszene https://www.gruenderszene.de/m…nnzeichnung-auf-instagram
und hier der Leitfaden der Medienanstalten https://www.die-medienanstalte…eichnung_Social_Media.pdf
Und hier mal der Thread ausm Forum dazu Leitfaden der Landesmedienanstalten zur Kennzeichnungspflicht
abschließend noch das wichtigste ...
Ist wie üblich nur eine subjektive Einschätzung, keine Rechtsberatung
Im Prinzip kann man alles zeigen was man selbst gekauft hat.
Ist jetzt schon wiederholt vorgekommen, dass du unzutreffende Ratschläge erteilst. Ich weiß schon, dass du es gut meinst, und ich will dich auch nicht ärgern. Du musst aber einfach Daten beachten - was heute gilt, kann morgen schon überholt sein.
Der Punkt mit dem "selbst gekauft" ist wie von mir beschreiben seit dem Urteil gegen Pamela Reif nicht mehr gültig.
Der Punkt mit dem "selbst gekauft" ist wie von mir beschreiben seit dem Urteil gegen Pamela Reif nicht mehr gültig.
Keine Angst, so schnell bin ich nicht beleidigt! Zumindest in meinen Bereich ist das mit Münzen noch sehr frei in der Handhabung. Ich schrieb aber extra noch dazu, das fasst alles irgendwie irgendwelchen Rechten unterliegt und es daher sehr schwierig sein dürfte. Trotzdem danke dir für die Richtigstellung.
glg
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