Impressum

  • Hallo, mich würde mal folgendes interessieren.
    Wann habt ihr ein Impressum angegeben? Eigentlich muss das jeder der yt mit einer Gewinnerzielungsabsicht betreibt tun. Ebenso das Gewerbe. OK aber mir geht es um das Impressum. Viele haben ja durch ein Netzwerk ihr Impressum. Die, die in keinem Netzwerk sind? Gibt es wirklich Menschen die ihre privaten Daten da angeben??? Gibt ja genug verrückte in der Welt und Zack ist die Wohnung leer. Und der Polizei erzählt man denn: habe meine Adresse bei yt. Und die Beamten fallen vom Stuhl... Oder einem geht es wie Tanzverbot. Also selbst wenn man nur 100 abos hat und Videos, betreibt man das ja regelmäßig und muss ein Impressum angeben. In der Größe nimmt einen kein Netzwerk auf und die privatadresse fällt AIS Eigenschutz weg. Also was soll man da angeben ?????
    Danke für eure Erfahrungen. Ich habe nix angegeben, weil ich dachte es reicht, wenn man damit Geld verdient, was ich nicht mache. Da sich die Gesetze aber ändern, würde ich gerne Sicherheitshalber ein Gewebe anmelden und ein Impressum angeben. Lg

  • Ich hab das Glück in Österreich zu leben^^
    Da unterscheidet man zwischen Impressum und Offenlegung- ergo muss ich nicht meine genaue Adresse hinterlegen.


    Ja gibt viele Verrückte- aber schauen wir jetzt mal auf was anderes, als Youtube.
    Wenn ich Masseur bin, und meine Patienten in einem Raum in meiner Wohnung massiere- dann muss ich auch meine Adresse angeben. Hab zusätzlich vll eine Website mit meiner Adresse.


    Sobald ich mich selbstständig mache, und mir noch kein Büro leisten kann, muss ich meine Adresse angeben.


    Tanzverbot und andere YTer dieser größe könnten ja auch den Weg eines Büros/ eines Netzwerks gehen- das Geld wär ja da denk ich.


    Und der Verrückte der mich mit der Axt vierteilen will, der kann ja leider quch mein Nachbar sein.


    Unnötig Risiken würd ich niemals eingehen- denke nur wenn man seine Adresse nicht angebrn will, dann kann man sich ohne zB Büro ja in vielen Branchen nicht selbstständig machen.
    Ich kenn sehr viele die von Daheim aus arbeiten und eine Website haben.

  • Gibt es wirklich Menschen die ihre privaten Daten da angeben???

    Ja, jeder. Denn das ist, was du nun mal tun musst, wenn du Geld damit verdienst.

    Also was soll man da angeben ?????

    Deine privaten Kontaktdaten. Bzw. die deines Unternehmens, was in deinem Fall identisch sein dürfte.

    Da sich die Gesetze aber ändern, würde ich gerne Sicherheitshalber ein Gewebe anmelden und ein Impressum angeben

    Deine Fragen und deine Haltung werfen Fragen bei mir auf:


    - Welche Gesetze ändern sich denn da? Mir wäre neu, dass sich an der Impressumspflicht gemäß §5TMG etwas geändert hat.


    - Wofür willst du ein Gewerbe anmelden? Du betreibst ja keins, soweit ich das überschaue.


    - Bist du überhaupt zur Monetarisierung zugelassen? Wenn nein - wozu darüber nachdenken, und wozu ein Impressum?


    Arbeite doch lieber erst mal an den wichtigen Baustellen, bevor du in - in meiner Wahrnehmung - gefühlt jedem zweiten Posting nur über das Geldverdienen sprichst.


    Ansonsten, wenn du meinst, du musst: Melde ein Gewerbe an (m.E. brauchst du das nicht, weil YouTuber als Künstler im Regelfall Freiberufler sind, aber dafür wurde dir ja schon mehrfach der simple Anruf beim Finanzamt empfohlen) und schreib ein Impressum in die Kanalinfo. In das gehören dann deine privaten Kontaktdaten, da ein Impressum die Auflage erfüllen muss, dass die für Inhalte verantwortlichen Personen jederzeit "ladungsfähig" sind, offizielle Stellen dich also jederzeit erreichen und ggf. vorladen können.

  • Ich betreibe yt zum Spaß, weil es mir Spaß macht, ich habe einen job mit dem ich meine Brötchen verdiene. So zum 1. zum 2. Frage ich diese Frage, weil genau das was du Schreibst, ich immer gedacht habe. Ich muss erst wenn ich damit Geld verdiene. Nun habe ich aber gehört, das es eben nicht der Fall ist. Und man bereits für affiliate ein Gewerbe braucht und somit auch ein Impressum. Und deswegen Frage ich das. Mir ist durchaus bewusst, das ich sowieso nix verdine. Und nein, nicht jeder schreibt seine private Adresse da rein. Jeder den ich sehe und wo ich gucke, hat da irgendwas anderes zu stehen. Social irgendwas oder dergleichen. Und danke aber meine Baustellen sind alle planmäßig xD es geht mir nur darum. Ob jemand genaueres dazu weis und schon sowas gemacht hat und nicht seine privat Anschrift da hin schreibt. Entschuldigt, aber wie irre kann man denn sein???? Steht da nachher sonst wer vor deiner Tür :flushed:

  • Entschuldigt, aber wie irre kann man denn sein???? Steht da nachher sonst wer vor deiner Tür :flushed:

    Das müsstest Du dann allen Masseuren/Therapeuten/Wedding Planern/ und sonstigen auch sagen, die Daheim arbeiten und ein Gewerbe haben.


    Hast Du Reflinks, brauchst Du meiner Meinung nach einen Gewerbeschein.
    So oder so brauchst Du ein Impressum (so versteh ich euer Recht- wie gesagt im gelobten Österreich langt Offenlegung)


    Und der Axtmörder kommt auch ohne Adresse- meist ist es sowieso der Nachbar.

  • danke.
    OK ich habe gesehen, einige haben ihre Websites dort verlinkt, und da das Impressum angegeben.
    Aber das sind eben alles leute ab 1000 abos. Ist es denn nun so, oder braucht wirklich jeder der regelmäßig yt betreibt ein Impressum? Wer hat denn nun recht?

  • Auch wenn ich mit den Videos vermutlich nerve. Aber besser als vom Anwalt geht es nicht. Im Idealfall sollte man zur Einzelberatung:


    Externer Inhalt www.youtube.com
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  • Ich muss erst wenn ich damit Geld verdiene.

    Und man bereits für affiliate

    "Ein Affiliate bewirbt ein Produkt und bekommt für die Kundenvermittlung von dem Anbieter eine Provision ausgezahlt."


    Finde den Fehler :P :D


    Aber im Ernst, wenn du z.B. beim Amazon Partnerprogramm teilnimmst und Reflinks in deinen Videos hast, besteht erstmal eine ganz klare Gewinnerzielungsabsicht, egal ob du damit über einen Cent verdienst oder nicht. Theoretisch reicht schon das, um ein Gewerbe anmelden zu müssen, sofern du nicht unter Freiberufler fällst. Wenn aber von Anfang an davon auszugehen ist, dass das ganze längerfristig sowieso unter Liebhaberei fallen wird, weil du eben keinen tatsächlichen Gewinn erzielst, kann dir das zuständige Amt durchaus von vornherein sagen, dass du dir und vor Allem denen den Papierkram ersparen kannst (sollst). Das kann dir aber eben ausschließlich das Gewerbe- oder Finanzamt sagen, weil das die verschiedenen Gemeinden mit Sicherheit auch unterschiedlich bewerten. Deswegen hast du hier auch schon mehrfach den Hinweis bekommen, dort einfach mal anzurufen und nachzufragen. Die beißen nicht und geben normalerweise eine brauchbare Auskunft.


    Übrigens: Impressumspflicht nach §5 TMG besteht nur bei kommerziellen Angeboten, es gibt aber auch noch eine Impressumspflicht nach §55 RStV. Meinem Verständnis nach, benötigt daher sowieso jeder YouTube Kanal ein Impressum. Ich wüsste allerdings kein Urteil dazu, also wie gesagt nur meine Einschätzung, kann mich auch irren.

  • Ob jemand genaueres dazu weis und schon sowas gemacht hat und nicht seine privat Anschrift da hin schreibt. Entschuldigt, aber wie irre kann man denn sein???? Steht da nachher sonst wer vor deiner Tür :flushed:


    Wenn man sich keine Briefkasten-Firma, ein separates Büro, leisten kann und auch nicht Teil eines Netzwerkes ist, das die Adresse für einen stellen könnte, dann muss man dies aber nun mal leider tun. Wobei fraglich ist ab wann, also ab welcher Größe, da auch von Behörden, YT, und Nutzern wirklich darauf geachtet wird. Findige Nutzer bekommen auch ohne ein Impressum, je nachdem wie sehr man social media betreibt und von sich preisgibt, heraus wo man wohnt - zumindest die Umgebung.


    Ist das nicht irgendwo auch ein "Risiko" das man eingeht, wenn man ein Hobby ausübt, das einen selbst bei kleiner Reichweite zu einer Person des öffentlichen Lebens macht? Schließlich sind die Inhalte, die du hochlädst, für alle frei verfügbar und sind öffentlich.

  • Ich weiß auch nicht...der Leene erklärt man und erklärt man, aber ich hab nicht das Gefühl, dass da viel hängen bleibt, sorry.


    Wieso rufst du @Leenelife denn nicht einfach - wie es dir wiederholt und von verschiedensten Leuten empfohlen wurde - bei deinem lokalen Finanzamt an? Mensch, das kostet dich 5 Minuten deiner Zeit. Hier im Forum wirst du nun mal naturgemäß keine definitive Rechtsberatung erhalten, egal wie oft du sie einforderst. Und dann nicht zur Kenntnis nimmst, was man dir zu erklären versucht.


    Ich versuch's jetzt aber trotzdem nochmal:


    Nun habe ich aber gehört, das es eben nicht der Fall ist. Und man bereits für affiliate ein Gewerbe braucht und somit auch ein Impressum.

    Da hast du falsch oder zumindest nicht vollständig zugehört. Wie @Tobias Grund völlig richtig sagt, würde das bei dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Liebhaberei gelten. Kein Amt will sich Papierkram wegen 10 Cent im Monat antun. Ruf dein Finanzamt an.


    Was bei dir Affiliate Links bringen sollen, würde ich ergänzend ebenfalls in Frage stellen wollen. Akzeptier doch einfach, dass ein Kanal mit 140 Abos kein Geld abwirft, und verwende die Zeit, die du in diese Fragen investierst, in noch viel tollere Videos. Davon hätten dann alle was, du und deine Zuschauer.


    Und nein, nicht jeder schreibt seine private Adresse da rein. Jeder den ich sehe und wo ich gucke, hat da irgendwas anderes zu stehen

    Da solltest du dann wohl etwas genauer schauen, denn doch, jeder schreibt seine Anschrift dort rein, die private, oder eben die der Firma. Ja, manchmal steht das Impressum nicht direkt in der Kanalinfo - es gilt ja die "Zwei-Klick-Regel". Das Impressum muss immer mit zwei Klicks erreichbar sein. Es steht dir also frei, nach dem Klick auf die Kanalinfo noch einen Klick auf eine externe Seite zu verwenden. Da steht dann aber auch immer die Anschrift.


    Entschuldigt, aber wie irre kann man denn sein???? Steht da nachher sonst wer vor deiner Tür

    Wenn dir das nicht behagt, bist du leider nicht in der Lage, jegliche gewinnorientierte Beschäftigung außerhalb eines normalen Angestelltenverhältnisses zu betreiben. Entweder damit abfinden, oder deine Kontaktdaten angeben.

    Übrigens: Impressumspflicht nach §5 TMG besteht nur bei kommerziellen Angeboten, es gibt aber auch noch eine Impressumspflicht nach §55 RStV.

    § 55 Abs.2 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) behandelt m.E. etwas ganz anderes und hat mit YouTube-Impressumspflicht nichts zu tun. Da geht es nur um Presse und die redaktionelle Verarbeitung von Massen-Mediendiensten.

  • Ich verstehe nicht ganz, warum man "völlig irre ist", wenn man seine Wohnadresse angibt. Warum sollte dann plötzlich ein Axtmörder vor der Haustür stehen? Zumindest in Österreich ist das Melderegister offen, ich kann jede Wohnadresse von jedem Österreicher erfahren.


    Außerdem: wenn man den Schritt macht, YT Videos zu machen dann muss einem auch klar sein, dass sowas nur schwer komplett anonym geht. Damit muss man leben.


    Edit: Oh, Comic Laden war da ein paar Sekunden schneller. :D


    Edit: oh gott, meine Gramatik, Beistrichsetzung lässt heute echt zu wünschen übrig.

  • ne bleibt nichts hängen bei mir, hast recht. Ach was reg ich mich eigentlich auf. Ich bin auf das Thema gekommen, weil in einem anderen Forum darüber diskutiert wurde. Der eine sagt so, der andere so. Ich dachte einfach hier gibt es schon erfahrene Leute die genaues wissen. Deswegen bin ich weder blöd noch dumm oder sonst was. Kann nicht jeder als Anwalt geboren werden. Und ich habe yt aus Spaß angefangen und wenn man denn ein forum hat, wo man mal fragen stellen darf ist das nett. Aber scheint hier bei einigen auch nicht mehr möglich. Jedes mal bekommt man so eine Antwort von comic laden. Dir gefällt mein Kanal nicht, ist OK ich gefalle dir als Person nicht, ist auch OK aber denn scroll einfach weiter. Danke .
    So' wie gesagt, ich habe es wo anders gelesen und dachte einfach ihr wisst da mehr. Mehr sollte die Frage nicht. Es scheint sich ( laut dem anderen forum) diesbezüglich etwas geändert zu haben. Lg
    Ach und noch was: vielleicht will ich gar keine 1 mio. Abos. Soll vorkommen und egal wie scheisse mein Kanal ist, mir macht er Freude und die affiliate darf ich schalten über eine Firma. Wurde von denen eingeladen da ich Kunde bin. Und das betrifft nicht nur yt.

    Einmal editiert, zuletzt von Leenelife ()

  • Nach meiner Rechtsauffassung muss grundsätzlich jeder ein Impressum haben, der ein Internetangebot hat. "Kritisch" wird's aber natürlich erst, wenn du die Sache kommerziell machst, weil du dann potenzielles Abmahnfutter für Mitbewerber bist.


    Ich habe mich lange vor einem Impressum gedrückt. Nachdem ich da aber auch mit dem Solmecke noch mal drüber gesprochen hatte, habe ich mich letzten Endes dazu durchgerungen und meine Privatadresse ins Impressum gepackt. Bisher gab's da auch keine Probleme und ich glaube nur ein Bruchteil der Zuschauer ist so bekloppt jemanden bei seiner Privatadresse zu stalken. In meiner und unserer Größenordnung sowieso im Regelfall kein Thema.


    Ein befreundeter Creator hat mit fast 100k Abos auch seine Privatadresse im Impressum. Und hatte in den letzten Jahren wohl nur ein einzigen creepigen Fall, bei dem ein Zuschauer plötzlich vor seiner Tür stand.


    Ich sag mal so: Wenn man keinen hasserfüllten Content macht oder sich gerne als Opferrolle darstellt (wie Tanzverbot oder Drachenlord) sollte es da auch nicht so schnell zu Problemen kommen. Und ab einer gewissen Größe hat man dann auch die paar Euros übrig für ein Büro oder ein Management.

  • Bitte schick mir mal per Privat Nachricht/Konversation einen Link zu der Diskussion aus dem anderem Forum und wenn die da angegeben haben schon irgendwelche Quellen für die Behauptung der Änderung.

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

  • danke, das wollte ich einfach nur wissen.

  • Ich lege dir, wie bereits @Roknix Gaming, dieses Video sehr nahe. Das ist von einem Anwalt, der weiß wovon er spricht. Fernab davon findest du auf viele deiner Fragen auch die passende Antwort in den Beiträgen von @Tobias Grund @Roknix Gaming und auch bei @Der Comic Laden.


    Wichtig ist; Keine dieser Antworten kannst du vollends für gültig nehmen, weil der Bereich bei kleinen Kanälen noch eine graue unerprobte Zone ist.


    Darüber hinaus gilt weiterhin, wie - wirklich - schon mehrfach in diversen Themen dieser Art erwähnt wurde: Man sollte für absolute Sicherheit das Finanzamt kontaktieren und nachfragen. Auch @ChrissKiss spricht hier nur von _seiner_ Rechtsauffassung, das kannst du nicht als 100% richtig hinnehmen.


    Wir wollen dir hier tatsächlich helfen und ich nehme nun einfach mal an das die kleinen Seitenhiebe von @Der Comic Laden eher humoristischer Natur sind, sonst hätte er sich nicht die Mühe gemacht die Fragen noch einmal zu beantworten.


    Da wir eine ähnliche Größe haben empfehle ich übrigens einfach die Finger von Affiliate-Links und dergleichen zu lassen, damit man sich erst gar nicht rechtlich angreifbar macht. Mit solchen Gewinnabsichten, auch wenn du sie hier wohl ncht hast, sondern die Links eher zum "empfehlen" der Produkte und zum "vervollständigen" deines Contents nutzen willst, brauchst du dich noch nicht beschäftigen. Damit kannst du dich auseinandersetzen, wenn du auch wirklich Gewinn erzielen kannst/willst. Das schont den Kopf, macht dich wieder etwas freier, weniger panisch, und du hast mehr Zeit um weiter guten Content zu erstellen.


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  • So' wie gesagt, ich habe es wo anders gelesen und dachte einfach ihr wisst da mehr. Mehr sollte die Frage nicht. Es scheint sich ( laut dem anderen forum) diesbezüglich etwas geändert zu haben. Lg

    Magst du uns dann eventuell mitteilen, was du da gelesen hast? Denn an der Stelle muss ich @Der Comic Laden zustimmen, da hab ich nichts zu durch die Tech-Portale flattern sehen.


    § 55 Abs.2 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) behandelt m.E. etwas ganz anderes und hat mit YouTube-Impressumspflicht nichts zu tun. Da geht es nur um Presse und die redaktionelle Verarbeitung von Massen-Mediendiensten.

    Ich glaube Abs. 1 ist dem Fall treffender, aber auch für Abs. 2 könnte man überlegen "ab wann ist ein YouTube Video redaktionell aufbereiteter Inhalt"? Reicht es da schon, mir ein Thema für das Video zu überlegen mit einem groben Plan, was ich dazu erzählen will? Aber das ist wieder die alte Geschichte: Lass das lieber von einem Fachmann als vom Internet klären. ^^



    Insgesamt möchte ich aber auch alle Beteiligten der Diskussion um einen respektvollen Umgang gemäß der Netiquette in den Nutzungsbedingungen §2 Abs. 1 bitten. :)

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