Alles anzeigenDas ist nicht der Job eines Steuerberaters mit dir Prognosen durch zugehen wie dein Unternehmen in Zukunft da steht. Ein Steuerberater der dir das anbietet solltest du meiden.
Irrtum, kannst du nicht. Es kommt unter anderem auf das Gewerbe und deine Vertriebswege an. Natürlich kannst du ihn geltend machen als Ausgabe ABER wie viel Prozent der Gesamtkosten für dein Internetanschluss wirklich anerkannt wird vom Finanzamt unterliegt gewissen Regeln. Weil absetzen als Ausgabe kannst du alles was du denkst das du es absetzen kannst. Die Frage ist natürlich ob bei einer Steuerprüfung diese Ausgabe auch anerkannt wird. Daher wäre ich da sehr vorsichtig. Nicht das du nach einer Steuerprüfung XXXX Euro ans Finanzamt nachzahlen musst.
Nur soviel dazu, so lange du dein Gewerbe von Zuhause aus ausübst kann ich dir garantieren das du gewisse Dinge nicht zu 100% absetzen kannst.
Daher bleibe ich bei einem meiner ersten Tipps, nehme an einem kostenlosen Existenzgründer-Seminar der IHK Teil. Da du was Abrechnung etc. angeht Neuland betrittst am besten eines was nicht nur einen Abend bzw. 4 Stunden geht. Oder versuche rauszufinden ob in deiner Gegend auch von der EU finanzierte Seminare angeboten werden. Die dauern zwar um einiges länger aber da bekommst du viel mehr beigebracht und obendrein gibt es sogar noch aus einer EU Förderung für jeden Teilnehmer Aufwandsentschädigung für die Zeit die du da sitzt.
Ich erwarte doch keine Zukunftsprognosen über den geschäftlichen Erfolg. Es geht um Fragen der steuerlicher Auswirkungen angedachter unternehmerischer Entscheidungen. Das fängt bei so profanen Dingen an, wie bei der Frage, worauf man bei einer Investition nach momentaner Rechtslage achten sollte, um vorteilhaft Abschreibungen geltend machen zu können. Wen soll man denn sonst dazu befragen?
Und natürlich habe ich mich auf die Vorsteuerrückforderung auf die anteiligen Kosten des Internetzugangs bezogen, für den Fall, dass auch Privatnutzung vorliegt. Komme ich hier so naiv rüber, dass ich das nicht überblicken würde?