Beiträge von r0ddl3r

    Ich erwarte doch keine Zukunftsprognosen über den geschäftlichen Erfolg. Es geht um Fragen der steuerlicher Auswirkungen angedachter unternehmerischer Entscheidungen. Das fängt bei so profanen Dingen an, wie bei der Frage, worauf man bei einer Investition nach momentaner Rechtslage achten sollte, um vorteilhaft Abschreibungen geltend machen zu können. Wen soll man denn sonst dazu befragen?


    Und natürlich habe ich mich auf die Vorsteuerrückforderung auf die anteiligen Kosten des Internetzugangs bezogen, für den Fall, dass auch Privatnutzung vorliegt. Komme ich hier so naiv rüber, dass ich das nicht überblicken würde?

    Hmm, also ich würde von meinem Steuerberater schon erwarten, dass er mit mir Zukunftsszenarien durchgeht, die entweder ich auf den Tisch bringe, oder die ihm nach Durchsicht der Zahlen aufgefallen sind. Man kann ja auch mit Prognosezahlen arbeiten, um damit Beispielrechnungen zu erstellen, ohne dass diese eine rechtliche Relevanz hätten.


    Ist-Besteuerung ist bereits angekreuzt. Ich hoffe ja, dass YouTube solvent bleibt. ;P Aber tatsächlich liest man immer mal wieder von Sponsoren, die erst nach Monaten, oder gar nicht bezahlen. Da braucht man sich nicht auch noch den Umsatzsteuer-Stress zu geben. Die Kleinunternehmerregelung betrifft aber nur die Umsatzsteuer. Ausgaben wie den Internetanschluss kannst du im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung immer geltend machen. Keine Ahnung, ob man sich auch den Anteil der Vorsteuer komplett zurückholen kann. Würde aber Sinn machen.

    Die Kleinunternehmerregelung ist bei reinen Adsense Einnahmen sowieso unattraktiv, weil man so oder so keine Umsatzsteuer abführt.

    Wenn es die einzigen Einnahmen sind, sicherlich. Aber wenn man bei einem deutschen Kanal das Glück hat, einen deutschen Sponsor zu finden, oder auf die Idee kommt ein paar T-Shirts zu verkaufen, dann kann sich das schnell ändern. Dadurch dass die Adsense Umsätze zu den Gesamtumsätzen zählen, wird das Zeitfenster, in dem es relevant sein könnte, aber deutlich kleiner, als wenn die Adsense-Erlöse nicht mitgezählt hätten, weil man einfach deutlich schneller aus der Regelung rausfällt.


    Und es besteht die Gefahr, dass man bei einer Reform der Digitalsteuer, bei der ein Teil der Wertschöpfung dann auf einmal dem Land des YouTubers zugeschlagen wird, für mehrere Jahre von der Kleinunternehmerregelung ausgeschlossen bleibt. Aber ohne prophetische Fähigkeiten fischt man bei der Frage zwangsläufig ziemlich im trüben. ?(

    So, ein kleines Update für alle, die zukünftig über diese Diskussion stolpern:


    Nach einer sehr netten Unterhaltung mit einer Mitarbeiterin vom örtlichen Finanzamt steht die Antwort jetzt fest. Umsätze die bei YouTube über Adsense erzielt werde zählen nach §19 Abs. 3 zur Obergrenze der Kleinunternehmerregelung dazu. Und zwar nicht nur der Nettobetrag, sondern auch die nach Reverse-Charge von YouTube in Irland abgeführte Umsatzsteuer. Wenn die bei +/- 20% liegt, dann fliegt man also aus der Kleinunternehmerregelung heraus, sobald die YouTube-Einnahmen grob um 18000€ liegen (für das Finanzamt zählt natürlich der exakte Betrag).


    Dadurch wird die Kleinunternehmerregelung meiner persönlichen Meinung nach umso unattraktiver, je höher der YouTube-Umsatz am Gesamtumsatz ist und je höher die Ausgaben für den Geschäftsbetrieb sind, für die man einen Vorsteuerabzug geltend machen kann.


    Für einen Steuerberater ist das Thema sicherlich ein schwieriges Pflaster, weil die Umsatzentwicklung bei YouTube so großen Unsicherheiten unterliegt. Aber ich finde schon, dass das eine der wichtigsten Entscheidungen ist, die mit angehenden YouTube Partnership Partnern zu besprechen wäre.

    Meine Vermutung ist hier das du dich nicht nur mit Umsatzsteuersoftware nicht auskennst sondern das du allgemein von Buchhaltung wenig Ahnung hast. Daher würde ich dir wirklich empfehlen etwas Geld in die Hand zu nehmen um zumindest mal ein Beratungsgespräch mit einem Steuerberater zu machen. Kannst du bei einem umsatzsteuerpflichtigen Gewerbe auch als Vorkosten zur Firmengründung mit absetzen. Alternativ würde ich dir raten sich an die zuständige IHK zu wenden und dort, sofern das zur Zeit möglich ist, dort mal an einem der kostenlosen Existenzgründerseminare teilzunehmen. Dort kannst du den entsprechenden Dozenten dann auch genau deine Frage stellen, die hier laut dir keiner versteht. Ich sag dir aber schon mal die Antwort vorneweg. Dieser wird dir letztendlich sagen "Wie wären doof wenn sie nur nach Kleinunternehmerregelung ein Gewerbe anmelden".

    Vielleicht mache ich das mal. Mein momentaner Stand ist, dass die Kleinunternehmerregelung für YouTube ziemlicher Käse ist. Inländischen Rechnungen, z.B. an deutsche Sponsoren, wären wohl die einzigen Umsätze, bei denen man profitiert. Für Adsense, Affiliates, Patreons, Memberships wird alles automatisch einbehalten und im Ausland abgeführt. Und da vergleichbare Umsätze im Inland "steuerbar" sind, zählen diese Umsätze dann auch zur Obergrenze der Kleinunternehmerregelung. Demnach wäre der freiwillige Verzicht wohl sinnvoll.

    Wäre da nicht die Diskussion um die Änderung der Digitalsteuer, bei der der Ort der Leistungserbringung in Frage gestellt wird. :flushed: xD

    Da drehst du dich jetzt aber im Kreis und versuchst eine Auskunft zum Steuerrecht in einem Forum voller Laien(ich hoffe, das nimmt mir jetzt keiner übel) zu bekommen. Vielleicht solltest du das in einem Fachforum für Steuerrecht klären, wenn du keine Kosten für einen SB aufbringen möchtest/kannst. Aber selbst dort wirst du keine rechtsverbindliche Auskunft bekommen. Nach meiner Sicht wäre hier das zuständige FA oder ein SB zu befragen. Das FA ist zumindest in meiner Ecke auch telefonisch zu erreichen.

    Ganz offensichtlich ist der grundlegende Gedankengang schwer verständlich, oder ich drücke mich nicht deutlich genug aus. Deshalb habe ich versucht auf jeden Kommentar zu reagieren. Ich bleibe dabei, die Fragestellung ist für jeden YouTuber interessant, der an dem Punkt angekommen ist, dass der Kanal vor der Monetarisierung steht. Und da es hier garantiert einige Forenmitglieder gibt, die sowohl monetarisiert sind, als auch einen Steuerberater haben, hätte ich die Chance eine Antwort zu bekommen eigentlich recht gut eingeschätzt. Ohne jede Rechtverbindlichkeit, das versteht sich doch von selbst. Vielleicht kommt ja auch noch was. ;P


    Ich kann mir aber auch durchaus vorstellen, dass viele Steuerberater gar nicht so tief in die Beratung eintauchen, weil die Kanalentwicklung in den Folgejahren kaum vorhersagbar ist. Dann wird man in die Kleinunternehmerregelung gesteckt, und wenn sich nach 3-4 Jahren herausstellt, dass das verkehrt war, verzichtet man halt erst dann, und schluckt die, bis dahin womöglich vierstelligen, finanziellen Verluste.


    Mein letzter Stand ist, dass man die Antwort vielleicht sogar aus der Umsatzsteuersoftware auslesen könnte. Und zwar, indem man schaut, ob Umsätze nach §13b in Feld 846 die Umsätze der Kleinunternehmerregelung im Feld 239 automatisch erhöhen, oder nicht. Aber da ich mich nicht wirklich mit Umsatzsteuersoftware auskenne, und ob/wie die Felder durch Formeln miteinander verknüpft sind, ist auch das nur eine Vermutung. :S

    Sorry, aber du hast nicht verstanden worum es geht. Die Einnahmenüberschussrechnung ist irrelevant. Ob ich ein Träumer bin, ist irrelevant. Der persönliche prognostizierte Umsatz ist lediglich für die Frage sich einen Steuerberater zu nehmen relevant. Wenn es sich lohnen würde, dann hätte ich die Frage hier nicht gestellt. Die Thematik, um die es sich dreht, kann 3-5 Jahre in der Zukunft massive finanzielle Folgen haben. Und in der Zeit auf 22000€ Adsense-Umsatz zu kommen, odere mehrere tausend € Sponsoreneinnehmen zu generieren ist Lottogewinn-Träumerei? Vielleicht ist es gar nicht so verkehrt manche Frage zu stellen, bevor man vom echten Leben eingeholt wird, und vor beendeten Tatsachen steht.


    Vielleicht wusstest du es bisher nicht, aber du zahlst in Irland rund 20% Umsatzsteuer auf deine Adsense-Einnahmen. YouTube behält also rund 2000€ für dich ein und führt es ab. Ziemlich blöd, wenn man nach Kleinunternehmerregelung eigentlich keine Umsatzsteuer zahlen müsste, und zusätzlich keine Vorsteuern für Equipment & Co., die erstmal zu 100% auf dem eigenen Konto landen würden (als Einnahmenüberschuss-steigernd letztendlich mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern), zurückfordern kann. Ich wünsche dir viel Erfolg dabei die Einnahmen weiter zu steigern. Aber wenn Adsense deine einzige Einnahmequelle mit dem Kanal bleibt, dann kostet dich das, wenn du in den Kanal investierst, auf Dauer richtig Geld. Frag mal deinen Steuerberater, bei welchen Szenarien sich der freiwillige Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung lohnen würde. Dann wird der dir hoffentlich genau das erklären, was ich hier gerade herauszubekommen versuche.

    Wenn du nichts an Privatkunden verkaufen willst, für die ein durch die fehlende Umsatzsteuer reduzierter Preis von Vorteil wäre, lohnt sich die Kleinunternehmerregelung doch fast gar nicht. Im Gegenzug kannst du dir die Umsatzsteuer als Vorsteuer für etwaiges Equipment widerholen, wenn du drauf verzichtest.

    Es sei denn man generiert Umsätze z.B. durch Sponsoring. Ich weiß natürlich nicht, ob man die Umsatzsteuer darauf auch in Irland abgeben müsste. Wenn dem so wäre, dann ist die Diskussion hinfällig, weil man dann tatsächlich kaum Inlandsumsätze hätte, von denen man bei der Kleinunternehmerregelung profitieren könnte. Aber wenn mir jemand (rein hypothetisch!) 20000€ anbietet, um seine orthopädischen Strümpfe in meinen Videos vorteilhaft zu präsentieren, dann könnte man eben auch 3800€ Umsatzsteuer sparen, wenn das deutsche Finanzamt hier die Hand aufhält.


    Und bei einer solchen Konstellation wäre es dann doppelt interessant, wenn Adsense eben nicht zur Obergrenze zählt. Dann könnte man unbegrenzt Adsense-Einnahmen generieren, 3800€ beim Strumpf-Deal behalten, und wäre am Ende des Jahres unter den 22000€ und bliebe in der Regelung. Da kann es sich dann schnell lohnen, auf die Vorsteuerrückforderung in den Anfangsjahren zu verzichten.


    So, ich bin jetzt erstmal 2-3 Stunden weg.

    Achso, ne dann hab ich mich vermutlich etwas missverständlich ausgedrückt.

    Jetzt habe ich auch verstanden was du genau meinst.

    Also grundsätzlich müsste es ja so sein, dass auf der Rechnung von Adsense die Steuer nicht mit angegeben wird, sprich du bekommst den Nettobetrag. Also wird die von Google abgeführte Steuer auch nicht zu deinen Einnahmen gezählt.

    Genau. Für die Einnahmenüberschussrechnung stimmt das. Aber wenn der Nettobetrag von Adsense die 22000€ übersteigt, und zur Obergrenze der Kleinunternehmerregelung dazu zählt, dann würde ich ja trotzdem aus der Regelung rausfligen. Und hätte damit vielleicht jahrelang auf die Rückforderung der Vorsteuern verzichtet und einen gegebenenfalls hohen Verlust, wenn nicht an anderer Stelle die steuerlichen Vorteile der Regelung (z.B. beim Sponsoring) in ausreichendem Umfang genutzt werden konnten.

    Ich verstehe deinen Beitrag so, dass man nach dem ersten Jahr nur dauerhaft unter 50000€ bleiben muss. Man muss aber dauerhaft unter 22000€ bleiben, und kann nur in einem einzigen Jahr zwischen 22000€ und 50000€ Umsatz generieren. Danach ist es vorbei mit der Kleinunternehmerregelung.


    Grundsätzlich spricht nichts gegen die Kleinunternehmerregelung. Es gibt aber meiner Meinung nach Konstellationen, bei denen man tausende Euro verlieren kann. Und zwar sowohl mit, als auch ohne Kleinunternehmerregelung.


    Der Vorteil der Kleinunternehmerregelung ist doch, dass man keine Umsatzsteuer ausweisen muss, dafür aber auch keine Vorsteuer zurück bekommt. Wenn der in Irland voll umsatzsteuerpflichtige Adsense-Umsatz zur Obergrenze zählt, dann kann man theoretisch aus der Kleinunternehmerregelung rausfallen, sobald man über 22000€ Adsense-Einnahmen generiert hat, ohne auch nur einen einzigen Euro der Vorsteuern zurückfordern zu können, die bei den Ausgaben für den Kanal angefallen sind. Umgekehrt müsste man, wenn man das Glück hat gute Sponsoren zu finden, tausende Euro zusätzlich abführen, wenn man auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hat, um die Vorsteuer zurückzuholen.


    Und diesbezüglich muss man sich bei Gewerbeanmeldung nunmal entscheiden. Und das unter der Unsicherheit, wie sich die Einnahmen entwickeln und wie der Adsense-Anteil am Gesamtumsatz aussehen wird, und zu welchem Zeitpunkt man aus der Kleinunternehmerregelung fällt.

    Das sehe ich anders.

    Umsatzsteuergesetz (UStG)
    § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer

    (1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.


    Wenn man im vergangenen Jahr >22000€ Umsatz gemacht hat, ist man raus.

    Außerdem zählen die Umsätze monatsweise und werden auf das Jahr hochgerechnet. Ich darf von März bis Dezember nur 10/12*22000€=18333€ Umsatz generieren.

    Vielleicht ist ein Zahlenbeispiel etwas anschaulicher:

    22000€ sind es auch im Gründungsjahr. Aber sobald man die 22000€ einmal überschreitet, ist man Folgejahr raus aus der Kleinunternehmerregelung. Die 50000€ werden wenn ich das richtig verstanden habe dann relevant, wenn man innerhalb des Jahres darüber kommt, also von unter 22k auf über 50k durchstartet. Dann endet die Kleinunternehmensregelung bereits innerhalb des Wirtschaftsjahres.


    Fallbezogenes Beispiel: Viertes YouTube-Jahr - Einnahmen Adsense:15000€; Sponsoring 10000€; Ausgaben 2000€


    Fall 1: Adsense zählt zum Umsatz: Gesamtumsatz 25000€ - Kleinunternehmerregelung: 380€ Vorsteuer nicht zurückerstattet, 1900€ Umsatzsteuer gespart - Kleinunternehmerregelung im Folgejahr nicht mehr möglich, Verzicht auf Vorsteuerrückforderung in den ersten Jahren muss sich bis hierhin gerechnet haben.


    Fall 2: Adsense zählt nicht zum Umsatz: Gesamtumsatz 10000€ - 380€ Vorsteuer nicht zurückerstattet, 1900€ Umsatzsteuer gespart, Kleinunternehmerregelung weiter möglich, Verzicht auf Vorsteuerrückforderung in den ersten Jahren wirkt sich auch im(in den) Folgejahr(en) positiv aus.


    Fall 3: Vor vier Jahren auf Kleinunternehmerregelung verzichtet: 1900€ Umsatzsteuer - 380€ Vorsteuer = 1520€ Umsatzsteuer abzuführen, dafür durfte man in den drei Jahren zuvor, als es noch kein Sponsoring gab, die Vorsteuer der Ausgaben ebenfalls zurückfordern, was insbesondere bei hohen Anfangsinvestitionen lohnenswert sein kann.


    Im Gesetzestext steht aber nicht "umsatzsteuerpflichtige" Umsätze.

    Ja, ich glaube ich muss den Gesetzestext mal Wort für Wort durchgehen. Insbesondere die wegen Reverse Charge "umsatzsteuerbefreiten" Umsätze. Die ja eigentlich gar nicht umsatzsteuerfrei sind, sondern im Ausland von YouTube abgeliefert werden. Da man die Umsatzsteuer von Irland ja nicht im Rahmen einer Kleinunternehmerregelung zurückfordern kann, wäre es eigentlich nur fair, wenn die Umsätze nicht zu den 22000€ zählen würden.

    kommt aufs Amt an ... generelle Aussagen sind hier, so wie bei dem Corona-Maßnahmen Flickenteppich, leider nicht zu treffen. Aber wie schon erwähnt würd ich es einfach Versuchen, fragen kostet, ja erstmal dort nichts. Einfach anrufen, Situation kurz und bündig schildern und anfragen ob die da mit einer kurzen Vorortberatung oder gegebenenfalls sogar am Phone schon weiter helfen können. Schlimmeres als ein Nein und der Verweis auf einen Steuerberater kann da nicht geschehen.

    Ja, das werde ich auf jeden Fall versuchen. Wäre halt blöd, sich gegen die Kleinunternehmerregelung zu entscheiden, um im ersten Jahr 300€ Vorsteuer zurückzufordern, und dann, wenn es gut läuft, zwei Jahre später vierstellige Umsatzsteuern zusätzlich abliefern zu müssen.


    Wenn das passiert, kennst du auch einen kompetenten Steuerberater. Insofern sehe ich das nicht als zwingend notwendiges Wissen an. Hier wird es vermutlich niemanden geben, der innerhalb eines Jahres diese Grenze von Null ausgehend erreicht.

    Genau darum geht es doch. Zu Beginn ist die Rückerstattung der Vorsteuern auf Investitionen in den Kanal sehr reizvoll. Gerade weil man ja nicht weiß, wo die Reise hin geht. Aber Jahre später könnte die Entscheidung dann richtig teuer werden, wenn der ein oder andere Sponsor gewonnen werden konnte. Also dann, wenn die Sponsoreneinnahmen die Kanalausgaben deutlich übersteigen, aber der relevante Umsatz für die Kleinunternehmerregelung noch unter der Obergrenze von 22000€ liegen. Der Steuerberater kann einem dann nur noch sagen, dass man sich für die Kleinunternehmerregelung hätte entscheiden sollen, es dafür aber nun zu spät ist.

    Basierend auf dem Gesetzestext, würde ich sagen ist es erstmal egal woher der Umsatz kommt. Meiner Einschätzung nach zählen Adsense Einnahmen trotz Reverse Charge dazu. Ich bin allerdings kein Steuerberater, ein solcher könnte dir das sicher belastbarer beantworten.


    Beim Finanzamt nachfragen ist natürlich auch erstmal eine Option, allerdings müssen die dir sowas nicht beantworten. Das Finanzamt in Dortmund z.B. beantwortet ausschließlich Fragen zu deren Formularen und sowas, aber selbst das auch nur eingeschränkt. Bei allem anderen verweisen die zu einem Steuerberater. Grundsätzlich aber nachvollziehbar, da das Finanzamt keine Beratungsstelle ist. Ich hab aber dennoch schon von deutlich hilfsbereiteren Finanzämtern gehört, also ruhig zuerst versuchen - kostet anders als ein Steuerberater ja nichts.

    Die Frage ist schon ein bisschen knifflig. Aber eigentlich müsste es in Deutschland jedes Jahr hunderte YouTuber geben, die mit der Frage konfrontiert werden. Ich rechne so etwa mit 200€ Einnahmen bis Ende 2021. Da macht ein Steuerberater nicht wirklich Sinn. Hoffentlich meldet sich noch jemand. :)

    Die müssen später deinen Steuerbescheid aufsetzen, da würde ich die schon mit einbeziehen. Ich habe bei der Gewerbeanmeldung dort angefragt, worunter meine Tätigkeiten fallen. Da brauchten die erstmal ein paar Stunden, ehe die das rausgefunden haben. Am Ende ist es trotzdem nur ein pauschale Bezeichnung geworden.


    Zum eigentlichen Thema, Adsense Einnahmen sind doch Einnahmen oder nicht? Die musst du dann angeben. Da Google auf dein Konto auszahlt, sind die Eingänge jederzeit für dein FA nachvollziehbar.

    Ja klar. Im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung muss Adsense ganz normal versteuert werden. Mir geht es lediglich darum, ob die Einnahmen, die quasi in Deutschland umsatzsteuerbefreit sind, weil die Umsatzsteuer bereits in Irland abgeführt wird, aus der Kleinunternehmerregelung bei der Berechnung der jährlichen Umsatzobergrenze herausfallen, oder nicht. Das müsste eigentlich jeder YouTuber, der sich für die Kleinunternehmerregelung entschieden hat, wissen. Zumindest sobald man sich der Obergrenze annähert.

    Hi.


    Ich beschäftige mich gerade mit der Kleinunternehmerregelung bezüglich YouTube-Gewerbe, und finde keine Informationen, ob Adsense-Einnahmen auf YouTube zur Obergrenze von 22000€ für die jährlichen Umsätze hinzugezählt werden, oder nicht. Man führt ja defacto Umsatzsteuer in Irland ab. Nur erledigt YouTube das automatisch, weil wohl Reverse Charge vorgeschrieben ist.

    Dementsprechend könnte man, wenn man nur Adsense-Einnahmen erwartet auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, und sich die Vorsteuer für Ausgaben aus dem YouTube-Kanal zurückzuholen.


    Aber: Einmal entschieden, kann man für fünf Jahre nicht zurück in die Kleinunternehmerregelung.


    Problem: Was ist mit potenziellen Einnahmen in der Zukunft, aus Quellen wie Patreon oder Sponsoren? Die wären dann doch umsatzsteuerpflichtig. D.h. in dem Moment, in dem die Einnahmen aus diesen Quellen die Ausgaben für den Kanal überschreiten, würde man mit der Kleinunternehmerregelung besser fahren.


    Und da wird es dann richtig kompliziert. Denn wenn Adsense-Einnahmen zu den Inlandsumsätzen gezählt würden, dann könnte man ja, wenn es gut läuft, aus der Kleinunternehmerregelung rausfallen, bevor man überhaupt nennenswerte Sponsoren-/Patreoneinnahmen generieren kann. Wenn die 22000€ aber nicht von Adsense angekratzt werden, dann könnte es Sinn machen, auf Vorsteuerrückzahlungen zu verzichten, weil man bis 22000*0,19=4180€ an Mehrwertsteuer nicht ausweisen müsste. Und das für gegebenefalls viele Jahre, so lange man unter der Obergrenze bleibt.


    Die Entscheidung bleibt schwierig, egal wie es geregelt ist, denn wer kann für YouTube schon zukünftige Einnahmen vorhersagen.


    Aber vielleicht weiß zumindest jemand eine Antwort auf die Eingangsfrage. Danke!