Kleinunternehmerregelung : Adsense = Inlandsumsatz?

  • Wenn du nichts an Privatkunden verkaufen willst, für die ein durch die fehlende Umsatzsteuer reduzierter Preis von Vorteil wäre, lohnt sich die Kleinunternehmerregelung doch fast gar nicht. Im Gegenzug kannst du dir die Umsatzsteuer als Vorsteuer für etwaiges Equipment widerholen, wenn du drauf verzichtest.

    Es sei denn man generiert Umsätze z.B. durch Sponsoring. Ich weiß natürlich nicht, ob man die Umsatzsteuer darauf auch in Irland abgeben müsste. Wenn dem so wäre, dann ist die Diskussion hinfällig, weil man dann tatsächlich kaum Inlandsumsätze hätte, von denen man bei der Kleinunternehmerregelung profitieren könnte. Aber wenn mir jemand (rein hypothetisch!) 20000€ anbietet, um seine orthopädischen Strümpfe in meinen Videos vorteilhaft zu präsentieren, dann könnte man eben auch 3800€ Umsatzsteuer sparen, wenn das deutsche Finanzamt hier die Hand aufhält.


    Und bei einer solchen Konstellation wäre es dann doppelt interessant, wenn Adsense eben nicht zur Obergrenze zählt. Dann könnte man unbegrenzt Adsense-Einnahmen generieren, 3800€ beim Strumpf-Deal behalten, und wäre am Ende des Jahres unter den 22000€ und bliebe in der Regelung. Da kann es sich dann schnell lohnen, auf die Vorsteuerrückforderung in den Anfangsjahren zu verzichten.


    So, ich bin jetzt erstmal 2-3 Stunden weg.

  • Sorry aber du generierst 200€ umsatz ...


    Ist wie „was würde ich mit nen Lotto gewinn machen“ Träumerei.


    Jetzt mal zum echten Leben.

    Meine Adsense einnahmen 2020, ca 10k€


    Ich gebe diese 10k als einnahmen an, abzüglich der Kosten (steuerberater, equipment, etc) ist das der zu versteuerende Gewinn entsprechend persönlichem Steuersatz nach Kleinunternehmerreglung.


    Kp was du da mit nem RCV aus Irland vorhast ...


    Mein Tipp (für die meisten, die gerne solche Träumerei Threads starten):

    Konzentriert euch auf gute Videos, der Rest kommt von alleine oder wird am Ende sowieso vom Steuerberater gemacht.


    @meinen Vorposter der meint, Vorsteuerabzug sei sinnvoll:

    Sehe ich anders, du kannst Ausgaben doch sowieso absetzen (voll oder per Afa).

  • Sorry, aber du hast nicht verstanden worum es geht. Die Einnahmenüberschussrechnung ist irrelevant. Ob ich ein Träumer bin, ist irrelevant. Der persönliche prognostizierte Umsatz ist lediglich für die Frage sich einen Steuerberater zu nehmen relevant. Wenn es sich lohnen würde, dann hätte ich die Frage hier nicht gestellt. Die Thematik, um die es sich dreht, kann 3-5 Jahre in der Zukunft massive finanzielle Folgen haben. Und in der Zeit auf 22000€ Adsense-Umsatz zu kommen, odere mehrere tausend € Sponsoreneinnehmen zu generieren ist Lottogewinn-Träumerei? Vielleicht ist es gar nicht so verkehrt manche Frage zu stellen, bevor man vom echten Leben eingeholt wird, und vor beendeten Tatsachen steht.


    Vielleicht wusstest du es bisher nicht, aber du zahlst in Irland rund 20% Umsatzsteuer auf deine Adsense-Einnahmen. YouTube behält also rund 2000€ für dich ein und führt es ab. Ziemlich blöd, wenn man nach Kleinunternehmerregelung eigentlich keine Umsatzsteuer zahlen müsste, und zusätzlich keine Vorsteuern für Equipment & Co., die erstmal zu 100% auf dem eigenen Konto landen würden (als Einnahmenüberschuss-steigernd letztendlich mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern), zurückfordern kann. Ich wünsche dir viel Erfolg dabei die Einnahmen weiter zu steigern. Aber wenn Adsense deine einzige Einnahmequelle mit dem Kanal bleibt, dann kostet dich das, wenn du in den Kanal investierst, auf Dauer richtig Geld. Frag mal deinen Steuerberater, bei welchen Szenarien sich der freiwillige Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung lohnen würde. Dann wird der dir hoffentlich genau das erklären, was ich hier gerade herauszubekommen versuche.

  • Frag mal deinen Steuerberater, bei welchen Szenarien sich der freiwillige Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung lohnen würde. Dann wird der dir hoffentlich genau das erklären, was ich hier gerade herauszubekommen versuche.

    Da drehst du dich jetzt aber im Kreis und versuchst eine Auskunft zum Steuerrecht in einem Forum voller Laien(ich hoffe, das nimmt mir jetzt keiner übel) zu bekommen. Vielleicht solltest du das in einem Fachforum für Steuerrecht klären, wenn du keine Kosten für einen SB aufbringen möchtest/kannst. Aber selbst dort wirst du keine rechtsverbindliche Auskunft bekommen. Nach meiner Sicht wäre hier das zuständige FA oder ein SB zu befragen. Das FA ist zumindest in meiner Ecke auch telefonisch zu erreichen.

  • Da drehst du dich jetzt aber im Kreis und versuchst eine Auskunft zum Steuerrecht in einem Forum voller Laien(ich hoffe, das nimmt mir jetzt keiner übel) zu bekommen. Vielleicht solltest du das in einem Fachforum für Steuerrecht klären, wenn du keine Kosten für einen SB aufbringen möchtest/kannst. Aber selbst dort wirst du keine rechtsverbindliche Auskunft bekommen. Nach meiner Sicht wäre hier das zuständige FA oder ein SB zu befragen. Das FA ist zumindest in meiner Ecke auch telefonisch zu erreichen.

    Ganz offensichtlich ist der grundlegende Gedankengang schwer verständlich, oder ich drücke mich nicht deutlich genug aus. Deshalb habe ich versucht auf jeden Kommentar zu reagieren. Ich bleibe dabei, die Fragestellung ist für jeden YouTuber interessant, der an dem Punkt angekommen ist, dass der Kanal vor der Monetarisierung steht. Und da es hier garantiert einige Forenmitglieder gibt, die sowohl monetarisiert sind, als auch einen Steuerberater haben, hätte ich die Chance eine Antwort zu bekommen eigentlich recht gut eingeschätzt. Ohne jede Rechtverbindlichkeit, das versteht sich doch von selbst. Vielleicht kommt ja auch noch was. ;P


    Ich kann mir aber auch durchaus vorstellen, dass viele Steuerberater gar nicht so tief in die Beratung eintauchen, weil die Kanalentwicklung in den Folgejahren kaum vorhersagbar ist. Dann wird man in die Kleinunternehmerregelung gesteckt, und wenn sich nach 3-4 Jahren herausstellt, dass das verkehrt war, verzichtet man halt erst dann, und schluckt die, bis dahin womöglich vierstelligen, finanziellen Verluste.


    Mein letzter Stand ist, dass man die Antwort vielleicht sogar aus der Umsatzsteuersoftware auslesen könnte. Und zwar, indem man schaut, ob Umsätze nach §13b in Feld 846 die Umsätze der Kleinunternehmerregelung im Feld 239 automatisch erhöhen, oder nicht. Aber da ich mich nicht wirklich mit Umsatzsteuersoftware auskenne, und ob/wie die Felder durch Formeln miteinander verknüpft sind, ist auch das nur eine Vermutung. :S

  • Ja, das werde ich auf jeden Fall versuchen. Wäre halt blöd, sich gegen die Kleinunternehmerregelung zu entscheiden, um im ersten Jahr 300€ Vorsteuer zurückzufordern, und dann, wenn es gut läuft, zwei Jahre später vierstellige Umsatzsteuern zusätzlich abliefern zu müssen.

    Kleiner Tipp bei dem Thema:

    Bei Gründung des Gewerbe im entsprechenden Formular des Finanzamtes mal bei der entsprechenden Stelle die IST Versteuerung wählen.


    Wenn du nichts an Privatkunden verkaufen willst, für die ein durch die fehlende Umsatzsteuer reduzierter Preis von Vorteil wäre, lohnt sich die Kleinunternehmerregelung doch fast gar nicht. Im Gegenzug kannst du dir die Umsatzsteuer als Vorsteuer für etwaiges Equipment widerholen, wenn du drauf verzichtest.

    Stimme ich ganz und gar zu. Ich würde sogar so weit gehen und sagen wenn das entsprechende Gewerbe "nur" Einnahmen durch Youtube/Twitch generiert dann lohnt die Kleinunternehmerregelung ganz und gar nicht. Weil irgendwo muss immer mal irgendein Equipment-Teil ersetzt werden oder das Setup wird erweitert. In der Theorie kannst du sogar alle 2 Jahre einen neuen PC dann absetzen.


    Aber da ich mich nicht wirklich mit Umsatzsteuersoftware auskenne, und ob/wie die Felder durch Formeln miteinander verknüpft sind, ist auch das nur eine Vermutung.

    Meine Vermutung ist hier das du dich nicht nur mit Umsatzsteuersoftware nicht auskennst sondern das du allgemein von Buchhaltung wenig Ahnung hast. Daher würde ich dir wirklich empfehlen etwas Geld in die Hand zu nehmen um zumindest mal ein Beratungsgespräch mit einem Steuerberater zu machen. Kannst du bei einem umsatzsteuerpflichtigen Gewerbe auch als Vorkosten zur Firmengründung mit absetzen. Alternativ würde ich dir raten sich an die zuständige IHK zu wenden und dort, sofern das zur Zeit möglich ist, dort mal an einem der kostenlosen Existenzgründerseminare teilzunehmen. Dort kannst du den entsprechenden Dozenten dann auch genau deine Frage stellen, die hier laut dir keiner versteht. Ich sag dir aber schon mal die Antwort vorneweg. Dieser wird dir letztendlich sagen "Wie wären doof wenn sie nur nach Kleinunternehmerregelung ein Gewerbe anmelden".

  • Meine Vermutung ist hier das du dich nicht nur mit Umsatzsteuersoftware nicht auskennst sondern das du allgemein von Buchhaltung wenig Ahnung hast. Daher würde ich dir wirklich empfehlen etwas Geld in die Hand zu nehmen um zumindest mal ein Beratungsgespräch mit einem Steuerberater zu machen. Kannst du bei einem umsatzsteuerpflichtigen Gewerbe auch als Vorkosten zur Firmengründung mit absetzen. Alternativ würde ich dir raten sich an die zuständige IHK zu wenden und dort, sofern das zur Zeit möglich ist, dort mal an einem der kostenlosen Existenzgründerseminare teilzunehmen. Dort kannst du den entsprechenden Dozenten dann auch genau deine Frage stellen, die hier laut dir keiner versteht. Ich sag dir aber schon mal die Antwort vorneweg. Dieser wird dir letztendlich sagen "Wie wären doof wenn sie nur nach Kleinunternehmerregelung ein Gewerbe anmelden".

    Vielleicht mache ich das mal. Mein momentaner Stand ist, dass die Kleinunternehmerregelung für YouTube ziemlicher Käse ist. Inländischen Rechnungen, z.B. an deutsche Sponsoren, wären wohl die einzigen Umsätze, bei denen man profitiert. Für Adsense, Affiliates, Patreons, Memberships wird alles automatisch einbehalten und im Ausland abgeführt. Und da vergleichbare Umsätze im Inland "steuerbar" sind, zählen diese Umsätze dann auch zur Obergrenze der Kleinunternehmerregelung. Demnach wäre der freiwillige Verzicht wohl sinnvoll.

    Wäre da nicht die Diskussion um die Änderung der Digitalsteuer, bei der der Ort der Leistungserbringung in Frage gestellt wird. :flushed: xD

  • So, ein kleines Update für alle, die zukünftig über diese Diskussion stolpern:


    Nach einer sehr netten Unterhaltung mit einer Mitarbeiterin vom örtlichen Finanzamt steht die Antwort jetzt fest. Umsätze die bei YouTube über Adsense erzielt werde zählen nach §19 Abs. 3 zur Obergrenze der Kleinunternehmerregelung dazu. Und zwar nicht nur der Nettobetrag, sondern auch die nach Reverse-Charge von YouTube in Irland abgeführte Umsatzsteuer. Wenn die bei +/- 20% liegt, dann fliegt man also aus der Kleinunternehmerregelung heraus, sobald die YouTube-Einnahmen grob um 18000€ liegen (für das Finanzamt zählt natürlich der exakte Betrag).


    Dadurch wird die Kleinunternehmerregelung meiner persönlichen Meinung nach umso unattraktiver, je höher der YouTube-Umsatz am Gesamtumsatz ist und je höher die Ausgaben für den Geschäftsbetrieb sind, für die man einen Vorsteuerabzug geltend machen kann.


    Für einen Steuerberater ist das Thema sicherlich ein schwieriges Pflaster, weil die Umsatzentwicklung bei YouTube so großen Unsicherheiten unterliegt. Aber ich finde schon, dass das eine der wichtigsten Entscheidungen ist, die mit angehenden YouTube Partnership Partnern zu besprechen wäre.

  • Die Kleinunternehmerregelung ist bei reinen Adsense Einnahmen sowieso unattraktiv, weil man so oder so keine Umsatzsteuer abführt.

    Wenn es die einzigen Einnahmen sind, sicherlich. Aber wenn man bei einem deutschen Kanal das Glück hat, einen deutschen Sponsor zu finden, oder auf die Idee kommt ein paar T-Shirts zu verkaufen, dann kann sich das schnell ändern. Dadurch dass die Adsense Umsätze zu den Gesamtumsätzen zählen, wird das Zeitfenster, in dem es relevant sein könnte, aber deutlich kleiner, als wenn die Adsense-Erlöse nicht mitgezählt hätten, weil man einfach deutlich schneller aus der Regelung rausfällt.


    Und es besteht die Gefahr, dass man bei einer Reform der Digitalsteuer, bei der ein Teil der Wertschöpfung dann auf einmal dem Land des YouTubers zugeschlagen wird, für mehrere Jahre von der Kleinunternehmerregelung ausgeschlossen bleibt. Aber ohne prophetische Fähigkeiten fischt man bei der Frage zwangsläufig ziemlich im trüben. ?(

  • Für einen Steuerberater ist das Thema sicherlich ein schwieriges Pflaster, weil die Umsatzentwicklung bei YouTube so großen Unsicherheiten unterliegt.

    Ist kein schwieriges Pflaster für Steuerberater. Einfach weil solche Dinge bei allen Unternehmen auftreten können. Du kannst z.B. eine Baufirma haben die richtig gut läuft und ein zwei Monate später nur ein Bruchteil des Umsatzes macht wie zuvor. Ein Steuerberater rechnet mit Zahlen und nicht mit "Was könnte" oder "Wie wird sich das entwickeln".



    Dadurch wird die Kleinunternehmerregelung meiner persönlichen Meinung nach umso unattraktiver, je höher der YouTube-Umsatz am Gesamtumsatz ist und je höher die Ausgaben für den Geschäftsbetrieb sind, für die man einen Vorsteuerabzug geltend machen kann.

    Weil ich das Wort "Vorsteuerabzug" lese. Mach nicht den Fehler einer Soll-Versteuerung sondern bei Anmeldung kreuze entsprechend IST-Versteuerung an. Dann braucht dich ein Vorsteuerabzug nicht mehr tangieren und du bist finanziell besser aufgestellt als wenn du erstmal Vorsteuer zahlst auf eine Einnahme die du eventuell nicht mal erwirtschaftet hast.


    Eine Kleinunternehmerregelung ist so oder so im Bereicht Content-Creator eher so "Nöööö". Einfach weil es eben immer wieder Investitionen gibt die nicht nur 5,- oder 10,- Euro kosten. Allein Dinge wie z.B. 50% bis 100% deines Handytarifs oder 50% deines DSL Festnetzanschluss kannst du unter gewissen Voraussetzungen als Betriebsausgabe geltend machen. Nur so als Beispiel.


    Allgemein gilt folgendes Faustregel für Gewerbetreibende:

    Rechne dich arm fürs Finanzamt.

  • Hmm, also ich würde von meinem Steuerberater schon erwarten, dass er mit mir Zukunftsszenarien durchgeht, die entweder ich auf den Tisch bringe, oder die ihm nach Durchsicht der Zahlen aufgefallen sind. Man kann ja auch mit Prognosezahlen arbeiten, um damit Beispielrechnungen zu erstellen, ohne dass diese eine rechtliche Relevanz hätten.


    Ist-Besteuerung ist bereits angekreuzt. Ich hoffe ja, dass YouTube solvent bleibt. ;P Aber tatsächlich liest man immer mal wieder von Sponsoren, die erst nach Monaten, oder gar nicht bezahlen. Da braucht man sich nicht auch noch den Umsatzsteuer-Stress zu geben. Die Kleinunternehmerregelung betrifft aber nur die Umsatzsteuer. Ausgaben wie den Internetanschluss kannst du im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung immer geltend machen. Keine Ahnung, ob man sich auch den Anteil der Vorsteuer komplett zurückholen kann. Würde aber Sinn machen.

  • Hmm, also ich würde von meinem Steuerberater schon erwarten, dass er mit mir Zukunftsszenarien durchgeht, die entweder ich auf den Tisch bringe, oder die ihm nach Durchsicht der Zahlen aufgefallen sind.

    Das ist nicht der Job eines Steuerberaters mit dir Prognosen durch zugehen wie dein Unternehmen in Zukunft da steht. Ein Steuerberater der dir das anbietet solltest du meiden.


    Ausgaben wie den Internetanschluss kannst du im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung immer geltend machen. Keine Ahnung, ob man sich auch den Anteil der Vorsteuer komplett zurückholen kann.

    Irrtum, kannst du nicht. Es kommt unter anderem auf das Gewerbe und deine Vertriebswege an. Natürlich kannst du ihn geltend machen als Ausgabe ABER wie viel Prozent der Gesamtkosten für dein Internetanschluss wirklich anerkannt wird vom Finanzamt unterliegt gewissen Regeln. Weil absetzen als Ausgabe kannst du alles was du denkst das du es absetzen kannst. Die Frage ist natürlich ob bei einer Steuerprüfung diese Ausgabe auch anerkannt wird. Daher wäre ich da sehr vorsichtig. Nicht das du nach einer Steuerprüfung XXXX Euro ans Finanzamt nachzahlen musst.


    Nur soviel dazu, so lange du dein Gewerbe von Zuhause aus ausübst kann ich dir garantieren das du gewisse Dinge nicht zu 100% absetzen kannst.


    Daher bleibe ich bei einem meiner ersten Tipps, nehme an einem kostenlosen Existenzgründer-Seminar der IHK Teil. Da du was Abrechnung etc. angeht Neuland betrittst am besten eines was nicht nur einen Abend bzw. 4 Stunden geht. Oder versuche rauszufinden ob in deiner Gegend auch von der EU finanzierte Seminare angeboten werden. Die dauern zwar um einiges länger aber da bekommst du viel mehr beigebracht und obendrein gibt es sogar noch aus einer EU Förderung für jeden Teilnehmer Aufwandsentschädigung für die Zeit die du da sitzt.

  • Ich erwarte doch keine Zukunftsprognosen über den geschäftlichen Erfolg. Es geht um Fragen der steuerlicher Auswirkungen angedachter unternehmerischer Entscheidungen. Das fängt bei so profanen Dingen an, wie bei der Frage, worauf man bei einer Investition nach momentaner Rechtslage achten sollte, um vorteilhaft Abschreibungen geltend machen zu können. Wen soll man denn sonst dazu befragen?


    Und natürlich habe ich mich auf die Vorsteuerrückforderung auf die anteiligen Kosten des Internetzugangs bezogen, für den Fall, dass auch Privatnutzung vorliegt. Komme ich hier so naiv rüber, dass ich das nicht überblicken würde?

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