Beiträge von Leo

    Wenn Du Dich inhaltlich in Deinem Video mit dem Buch und dem Autor beschäftigst, beispielsweise eine Kritik zu einem Punkt aus dem Buch äußerst und dann Deinen eigenen Standpunkt dazu darlegst, solltest Du durchaus den Autor zitieren und auch nennen dürfen. Meiner Ansicht nach ist auch die Nennung des Autors und des Titels im Videotitel unkritisch, soforn Du nicht nur Autor und Titel sondern vielleicht auch noch "Buchbesprechung: " oder sowas mit reinpackst.


    Rein rechtlich gesehen kann Dir die Shutterstockaussage nicht unbedingt soviel bringen. Denn für den Kram, den Du veröffentlichst bist Du vor Gericht verantwortlich. Im Extremfall vergessen die Leute dort Telefonate oder sagen, die Person, die Dir geantwortet hat war gar nicht befugt Dir eine solche Antwort zu geben, oder es wird mit den negativen Aussagen von Shutterstock USA argumentiert. Fakt ist: Du bekommst keine hundertprozentig wasserdichte Geschichte. Aber Du kannst versuchen auf vielleicht 95% zu kommen und die restlichen 5% sind Restrisiko.


    Falls Du schon so ein Video gemacht hast, wo Du DIr unsicher bist, stell es doch einfach mal ein und setze es auf unsichtbar und teile den Link hier. Vielleicht fällt uns ja noch was ein, was Du da anders machen könntest, um das ganze zu entschärfen.

    Hallo und willkommen hier im Forum!


    Du machst klasse Videos, vor allen Dingen die humorvollen Zusammenfassungen, wie Dein "Stoicism" Video finde ich klasse. Womit hast Du es animiert?

    Vielleicht kennt der eine oder andere ja den Youtuber "El Margo":
    https://www.youtube.com/channel/UCTMq9opkwhKNcrV_Usm3JQg


    Interessant finde ich bei diesen, dass er lange Zeit als Let's Player vor sich hingedümpelt (in vier Jahren 3100 Abos) hat, dann sein Kanalkonzept vor zwei Monaten von Let's Play auf einen Unterhaltungskanal geändert hat und dann plötzlich einen gewaltigen Schuss in den Views und Abos (aktuell 90.000 Abos) gemacht hat.
    https://socialblade.com/youtube/user/mtelmarg


    Er ist ein interessantes Beispiel für einen Youtuber, der durch ein für ihn falsches Kanalkonzept lange Zeit mäßig erfolgreich unterwegs gewesen ist und dann mit einem Konzeptwechsel seinen Kanal im Prinzip neu erfunden hat, da er mit seiner Person viel besser als mit einem Spiel überzeugen kann.


    Kennt Ihr auch Beispiele von solchen Kanalwechseln, die dann in nach vorne oder nach hinten losgegangen sind?

    Ich wage zu bezweifeln, dass Shutterstock so einen Vertrag unterschreibt. Sobald es ums Unterschreiben geht, müsste die Rechtsabteilung drüberschauen und die Mühe macht sie sich wahrscheinlich nur bei einem größeren Kunden, der schon einige zehntausend Euro damit umgesetzt hat. Du bist ja wahrscheinlich noch ein recht unbeschriebenes Blatt.


    Das Problem mit der etwas weichen Handhabung von redaktionellen Inhalten ist wahrscheinlich bewusst so gewählt worden, um Beurteilungsspielraum für Richter im Einzelnfall zu lassen.


    Hier ist zum Beispiel ein recht interessanter Artikel darüber, der einen ähnlichen Fall beschreibt: https://www.anwalt.de/rechtsti…e-nutzung-vor_097542.html


    Was Du aber immer bedenken solltest: Du wirst in diesem Zusammenhang keine absolute Rechtssicherheit erhalten, da zuviele Rechte gleichzeitig greifen, die auch den oben erwähnten Burteilungsspielraum lassen. Mit Deiner Geschäftsidee bist Du rechtlich gesehen in einer Grauzone, in der Du wie jeder Gewerbetreibender die Risiken gegen die Chancen abwägen musst. Du kannst die Risiken mit einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung und einer gewerblichen Haftpflichtversicherung etwas abmildern, aber die sind auch nicht unbedingt billig und helfen nicht, wenn Du fahrlässig oder aus Unwissenheit Fehler machst.

    In welcher Beziehung stehen denn die Promibilder zu den Büchern? Werden die Prominenten im Inhalt der Bücher genannt oder sind die Bücher von den Prominenten, deren Bilder Du benutzen willst?


    Die Mail halte ich für wenig stichhaltig, erstens zieht sie einen Vergleich zu Zeitungen, die annerkannterweise redaktionell tätig sind. Und zweitens wird in der Mail der Fotograf angesprochen, in Deinem Fall würde aber auch die Promisichtweise entscheidend sein. Daher kannst Du solche Fragen nicht pauschal beantworten, sondern immer nur inhaltsbezogen auf das jeweilige Video:


    Stell Dir also folgende Fragen: Ist Dein Video nach öffentlichem Dafürhalten journalistisch erstellt und mit redaktionellem Inhalt?


    A) ja

    • Bezieht sich das Bild auf den Inhalt Deines Videos?

      • nein: Du kannst trotzdem Ärger vom Promi bekommen.


      • ja: wahrscheinlich bist Du dann recht sicher unterwegs

    B) nein, die Lizenz reicht nicht aus und wenn Dir jemand etwas Böses will, könnte er Dich anschwärzen, z.B.

    • beim Bilderservice, der Dir eine Strafe aufbrummt, sofern dasselbe Bild zu höheren Kosten auch als kommerzielle Lizenz erhältlich ist
    • beim Fotografen, der das Bild nur redaktionell freigegeben hat und die Entfernung seines Bildes verlangt
    • beim Promi, der vielleicht mit der Verwendung des Bildes einverstanden ist

    Du kannst bei Gesetzen leider nicht einfach Umkehrschlüsse ziehen. Shutterstock ist ja keine gesetzgebende Organisation.


    Shutterstock interpretiert auch nur das Recht. Und Shutterstock kann es relativ egal sein, wie Du ihre Aussagen interpretierst, wichtig ist, dass wenn ein Promi Shutterstock vor Gericht zerren will, die sich auf den Paragraphen "nur redaktioneller Inhalt" berufen können und dann das Gericht überprüfen muss, ob Dein Video ein redaktioneller Inhalt ist oder nicht. Wird das Video als redaktioneller Inhalt gewertet und der Promi bekommt Recht, ist Shutterstock in der Klemme, oder der Fotograf, der das Bild vielleicht mit unerlaubten Hilfsmitteln aufgenommen, oder das Bild den Promi bloß stellt oder ähnliches hat. Wird Dein Video als kommerzieller Inhalt gewertet, dann ist Shutterstock vor Gericht wahrscheinlich weitgehend aus dem Schneider und die Forderungen des Prominenten gehen an Dich.


    Hier ist ein bestimmtes Zitat interessant:
    "Vielmehr erkannten sie, dass die Bilder vorrangig kommerziellen Interessen dienen. Daher überwiegt das Recht des Sportlers, selbst über die Verwendung von Bildnissen seiner Person zu kommerziellen Zwecken zu bestimmen."
    Das klingt für mich so, als könnte man Promibilder nicht einfach so kommerziell nutzen, ohne das Einverständnis des Promis zu haben.


    Und in diesem Beitrag ist schön erklärt, was Du in Sachen kommerzieller Nutzung mit Promibildern darfst, bzw. was Du tun musst, damit Dir der betreffende Richter das durchgehen lässt.
    Zitat: "In beiden Fällen hat der BGH die Klagen abgewiesen und stellte folgende Grundsätze auf:

    • Grundsätzlich darf man das Bildnis einer prominenten Person nicht ungefragt zu Werbezwecken benutzen.
    • Grundsätzlich kann aber auch eine kommerziell gerichtete Meinungsäußerung, sprich Werbung, durch die Meinungsfreiheit geschützt sein.
    • Dies aber nur, wenn die Werbemaßnahme nicht nur wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens dient (reine Aufmerksamkeitswerbung), sondern zudem einen nicht unerheblichen Informationsgehalt für die Allgemeinheit bietet.
    • Ein Informationsgehalt für die Allgemeinheit liegt insbesondere vor, wenn die Werbung sich auf ein aktuelles gesellschaftliches oder politisches Ereignis bezieht und es (satirisch) kommentiert.
    • Jedoch ist es nicht ausreichend, wenn lediglich der Image- oder Werbewert der prominenten Person ausgebeutet wird, ohne dass auf das konkrete Ereignis Bezug genommen wird.
    • Dies gilt insbesondere dann, wenn der Eindruck erweckt wird, die prominente Person identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt."

    Wenn Du nach der Prämisse handelst, also Dich bei der Bildnutzung auch mit der Person in Bezug auf die Zeitgeschichte befasst und nicht bloß die Werbewirksamkeit der Person z.B. für ein Thumbnail nutzen willst, solltest Du für den Fall, dass es vor Gericht geht passable Chancen haben da wieder raus zu kommen. Aber jeder Richter tickt ein wenig anders und da bei diesen Geschichten auch einiges an Interpretationssache mit dabei ist, lässt es noch Interpretationsspielraum für den Richter, damit man üblen Dingen doch Einhalt gebieten kann.

    Ganz klar Persönlichkeitsrecht, das die Veröffentlichung ohne Einwilligung der Person untersagt. Dagegen könnte man gerichtlich vorgehen. Filmt er nur und veröffentlicht nicht, ist es schwieriger.


    Interessant wäre es, wenn Ihr auf der Straße mit Stativ filmt und den Dreh nicht bei der Stadt oder dem Grundstückseigner angemeldet habt. Dann stelle ich es mir schwieriger vor, da Ihr dann wäre das so, als würde ein Autoknacker einen Falschparker anzeigen, weil der ihn zugeparkt hat. In so einem Fall würde ich versuchen, den Ball flach zu halten und zumindest die Veröffentlichung untersagen. Blöd ist es natürlich, wenn es jemand vom Ordnungsamt ist, der den ungenehmigten Dreh dokumentiert. Aber das ist schon recht konstruiert.

    Ich glaube es herrscht ein wenig Verwirrung über den Begriff redaktionelle Nutzung. In meinen Augen ist eine redaktionelle Nutzung eines Bildes die Nutzung eines Bildes zur Unterstützung Deines journalistischen Beitrags. Du hast einen Blog in dem Du über die Königshäuser berichtest, dann ist die redaktionelle Nutzung einBild von der Queen in einem Artikel von der Queen. Das eine Redaktions mit einem Artikel Geld verdient ist dabei kein Abbruch für die redaktionelle Nutzung. Wichtig ist der journalistische Gehalt Deines Beitrags. Machst Du ein Video über ein Buch und benutzt dabei ein passendes Bild und empfiehlst nachher das Buch als gutes Buch und setzt einen Link auf Amazon, könnte das als werbliche Nutzung des Bildes ausgelegt werden. Da das Ziel des Videos indirekt der Verkauf des Buches wäre. Lässt Du den Link zu Amazon weg und lässt es nur über Youtube Werbung monetarisieren, würde zwar auch Geld damit verdient werden, aber das Bild wäre eher redaktionell genutzt. Wärst Du der Autor des Buches könnte es aber eher wieder werblich ausgelegt werden. Nutzt Du das Bild als Thumbnail für das Video und das Video würde ohne das Bild weniger gut angeschaut werden, könnte das wieder als werblich angesehen werden.


    Du siehst, es gibt kein klares Ja oder Nein dazu. Du musst das im Einzelfall genau betrachten. Und vieles kann auch vor Gericht so oder so ausgelegt werden.


    Hier ist der passende Ausschnitt von Pixelio, der das Thema auch ganz gut erfasst:
    http://www.pixelio.de/static/lizenzvertrag_redaktionell

    Wenn Du vom Fotografen die Nutzungsrechte am Foto erworben hast oder der Fotograf sie über Creative Commons Dir zugänglich macht und die Person sicher eine Person der Öffentlichkeit ist und das Bild die Person nicht diffamiert oder es völlig aus dem Zusammenhang reisst, solltest Du meiner Einschätzung nach das Bild in einem redaktionellen Umfeld (z.B. weil Du über ähnliche Personen berichtest oder von einem Buch berichtest, das über die Person ist) nutzen können.

    Ich denke, wenn, dann kann Dich der Originalrechteinhaber dahingehend gerichtlich verklagen, nicht aber ein Hater. Der Hater könnteDich wenn beim Rechteinhaber anschwärzen und sofern dieser mit der Nutzung nicht einverstanden ist, könnte er gegen Dich vorgehen.


    Ich mache alle Bilder, die ich nutze, selbst, ist aber auch bei meiner Thematik einfacher.


    Ich würde einfach die Lizenz CC-BY-SA verlinken in der Beschreibung, wie Du es beschrieben hast. Dann muss der Rechtsverdreher sich schon ordentlich anstrengen, wenn er die Plattformlizenz höhere Priorität als der weiter reichenden Lizenz, die Du gibst, Vorrang geben will und Dir dann damit einen Strick drehen wollte. Ich denke in dem Fall ständest Du für den recht unwahrscheinlichen Fall, dass das vor Gericht landen würde, recht gut da.

    Das klingt aber bei dir extrem professionell. Du verfolgst da tatsächlich die TV-Linie, bei der auch oft mit 2 Kameras "getrickst" wird. Dein Ton-Tipp klingt cool. Werde ich mal ausprobieren. Schnittbilder sind ja eh die klassische Variante. Und bei echten Beiträgen ist es ja auch kein Thema, den Text mit Bildern aufzuhübschen.
    Wenn es um reine Moderation geht, ist es bei mir wirklich so, dass ich die Hard Cuts visuell ansprechend finde. Ich fand es dazu beim TV extrem ätzend, dass man sich seine Natürlichkeit durch Prompter und Text lernen zerstört hat. Dann doch lieber extrem viele Hard Cuts...

    Ich lerne den Text nie auswendig, das kommt bei mir immer unglaubwürdig rüber. Ich mache jeden Moderationsversuch frei sprechend, daher auch die vielen Versuche, bis ich eine passende Variante habe. Die meisten Leute können mit Teleprompter nicht glaubwürdig eine Botschaft rüberbringen. In unserer Firma habe ich öfter Videos gedreht, abwechselnd alleine und auch mal als HIlfskraft bei einem richtigen Filmteam, das mit Telepromptern gearbeitet hat. Ich fand die Aufnahmen mit dem freieren Sprechen immer besser und glaubwürdiger als die mit Teleprompter. Ich selbst stand zwar noch nicht mit Teleprompter vor der Kamera, aber ich glaube auch nicht, dass das bei mir gut rüber kommt.

    Ich versuche zu harte Cuts zu vermeiden. Wenn ich ein Äh rausschneiden will, oder eine Denkpause mache, dann schaue ich, wie ich mich in der Zeit bewege und schneide es möglichst so raus, dass man den harten Cut als nicht zu hart wahrnimmt (z.B. indem ich die Videogeschwindigkeit lokal erhöhe, den Ton aber gleichschnell laufen lasse und anschließend den Äh-Bereich im Ton entferne. Dan sieht es so aus, als hätte ich nur kurz den Mund geöffnet. Ansonsten nutze ich noch gerne zwei Kameras, zwischen denen ich hin und herschalten kann und dabei auch weniger offensichtlich etwas wegschneiden kann. Oder ich verwende Bilder die in dem Zusammenhang stehen über das ich gerade rede und blende die bei einem harten Cut ein. Die Anmoderation versuche ich aber auch in einem Take auszunehmen. Da ich da nicht allzu professionell bin, sind das aber durchaus 10 bis 20 Takes, bis die ordentlich sitzt.


    Als Zuschauer haben mich anfangs Hard Cuts gestört, inzwischen empfinde ich sie nicht mehr als so störend. Daher würde ich nicht abschalten, wenn ein Youtuber sie verwendet. Mir ist ein Hard Cut lieber als gestohlene Lebenszeit durch unnötiges Material dazwischen.

    Ich würde vermuten, dass ein Video nach den Definitionen eher als Adaption denn als Collection angesehen werden könnte. Eine Collection wäre es in meinen Augen, wenn Du ähnliche Bilder unter vergleichbarer Lizenz nutzt, um die Bilder zu vergleichen und Dein Hauptaugenmerk auf den Bildern und nicht auf den Büchern liegt.

    Hallo Ihr zwei,


    rechtlich gesehen ist Euer Kanal und Eure Homepage eine Seite, die gewerblich unterwegs ist (Affiliatelinks, gesponsorte Produkte). Daher müsst Ihr nach deutschem Recht (ihr kommt ja auch Bad Oeynhausen, macht die Videos für eine deutsche Zielgruppe auf deutsch, damit gilt Deutschland als Rechtsstandort für Euch) ein Impressum sowohl auf Eurer Homepage, wie auch auf Eurem Youtubekanal machen (Ihr könnt ja von dem Kanal auf das Impressum der Homepage verlinken). Wenn Ihr Produkte nicht selbst kauft, sondern gesponsort bekommt, müsst Ihr sogar das Video als Werbung kennzeichnen, oder zumindest als Produktplatzierung.


    Ansonsten wirken die Aufnahmen ordentlich, gut ausgeleuchtet. Die Drehtellergeschichte kommt gut rüber. Beim Ton könnt Ihr Euch noch mit einem Popschutz vor dem Mikrofon helfen, um das Übersteuern bei P und T Lauten zu vermindern. Falls Ihr es noch nicht nutzt, wäre auch ein Großmembranmikrofon für Euch interessant, damit der Klang ein wenig satter wird.

    • Zu wenig Inhalt (Sich immer wieder selbst fragen, was das eigene Video für einen Mehrwert für neue Zuschauer hat).
    • Labern ohne Ziel (immer den roten Faden im Auge behalten)
    • unnötige Pausen oder Wiederholungen (Viele laden relativ gering geschnitten Videos hoch, ohne darauf zu achten, wieviele Denkpausen, Ähs und Laberumwege im Video sind. Damit wird massiv Lebenszeit Eurer Zuschauer ohne Mehrwert für den Zuschauer geklaut. Stellt Euch vor, ein Ähm von 1 Sekunde kann rausgeschnitten werden und damit es nicht zu schlimm aussieht braucht Ihr für das Rausschneiden 30 Sekunden, dann macht das unbedingt! Wenn das Video 3600 mal angeschaut wird habt Ihr Eurer Zuschauerschaft 1 Stunde Lebenszeit geschenkt, für nur 30 Sekunden Eurer Lebenszeit. Wenn das Video 1.000.000 mal angeschaut wird, dann schenkt Ihr Euren Zuschauern mit 30 Sekunden Eurer Lebenszeit fast 12 Tage pro Ähm!)
    • Zu schlechter Ton (Bei Videos in denen das Bild schmückt aber der Ton die Botschaft trägt sollte der Ton gut sein.)
    • verwackelte Aufnahmen (Lieber die Kamera oder das Handy mit ein paar Büchern fixieren wenn kein Stativ da ist, als wild damit in der Gegend herumzuwackeln im Selfiemodus)
    • zu häufige Uploads (Häufige Uploads führen irgendwann zur Ideenarmut beim Videocreator und die Videos werden langweiliger. Lieber seltener als zu oft uploaden)
    • fester Sendeplan (Wenn ich gerade frisch anfange brauche ich noch keinen Sendeplan. Der setzt unnötig unter Druck und weckt eine Erwartungshaltung bei den Zuschauern (nach Videos) wie auch beim Uploader (nach Views, weil man ja schon so viele Videos gemacht hat)). Sich lieber Zeit lassen und die Qualität siegen lassen.
    • falsches oder gar kein Marketing (Kenne Deine Zielgruppe! Sei dort präsent aber nicht aufdringlich.)

    Creative Commons dienen ja auch dazu andere dazu zu bringen, etwas ebenfalls unter CC zu veröffentlichen und somit die Menge der als CC verfügbaren Werke zu erhöhen. Hier übrigens nochmal der deutsche Text:
    https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/
    So funktioniert CC meist, Du bekommst etwas kostenlos und gibst dafür auch etwas kostenlos und je nach Lizenz ist das durchaus mehr als nur die Nennung des Künstlers.


    Daher halte ich es meist so, meine Bilder selber zu machen, auch wenn es vielleicht schlechter wird oder länger dauert, bis ich alle Bilder zusammen habe. Welches Bild willst Du denn verwenden? Vielleicht findest Du ja was ähnliches in einer Bezahlbilderdatenbank, wo Du das Bild mit den passenden Rechten für Youtube kaufen kannst und Dein Werk nicht direkt ein CC Werk wird.