Du kannst bei Gesetzen leider nicht einfach Umkehrschlüsse ziehen. Shutterstock ist ja keine gesetzgebende Organisation.
Shutterstock interpretiert auch nur das Recht. Und Shutterstock kann es relativ egal sein, wie Du ihre Aussagen interpretierst, wichtig ist, dass wenn ein Promi Shutterstock vor Gericht zerren will, die sich auf den Paragraphen "nur redaktioneller Inhalt" berufen können und dann das Gericht überprüfen muss, ob Dein Video ein redaktioneller Inhalt ist oder nicht. Wird das Video als redaktioneller Inhalt gewertet und der Promi bekommt Recht, ist Shutterstock in der Klemme, oder der Fotograf, der das Bild vielleicht mit unerlaubten Hilfsmitteln aufgenommen, oder das Bild den Promi bloß stellt oder ähnliches hat. Wird Dein Video als kommerzieller Inhalt gewertet, dann ist Shutterstock vor Gericht wahrscheinlich weitgehend aus dem Schneider und die Forderungen des Prominenten gehen an Dich.
Hier ist ein bestimmtes Zitat interessant:
"Vielmehr erkannten sie, dass die Bilder vorrangig kommerziellen Interessen dienen. Daher überwiegt das Recht des Sportlers, selbst über die Verwendung von Bildnissen seiner Person zu kommerziellen Zwecken zu bestimmen."
Das klingt für mich so, als könnte man Promibilder nicht einfach so kommerziell nutzen, ohne das Einverständnis des Promis zu haben.
Und in diesem Beitrag ist schön erklärt, was Du in Sachen kommerzieller Nutzung mit Promibildern darfst, bzw. was Du tun musst, damit Dir der betreffende Richter das durchgehen lässt.
Zitat: "In beiden Fällen hat der BGH die Klagen abgewiesen und stellte folgende Grundsätze auf:
- Grundsätzlich darf man das Bildnis einer prominenten Person nicht ungefragt zu Werbezwecken benutzen.
- Grundsätzlich kann aber auch eine kommerziell gerichtete Meinungsäußerung, sprich Werbung, durch die Meinungsfreiheit geschützt sein.
- Dies aber nur, wenn die Werbemaßnahme nicht nur wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens dient (reine Aufmerksamkeitswerbung), sondern zudem einen nicht unerheblichen Informationsgehalt für die Allgemeinheit bietet.
- Ein Informationsgehalt für die Allgemeinheit liegt insbesondere vor, wenn die Werbung sich auf ein aktuelles gesellschaftliches oder politisches Ereignis bezieht und es (satirisch) kommentiert.
- Jedoch ist es nicht ausreichend, wenn lediglich der Image- oder Werbewert der prominenten Person ausgebeutet wird, ohne dass auf das konkrete Ereignis Bezug genommen wird.
- Dies gilt insbesondere dann, wenn der Eindruck erweckt wird, die prominente Person identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt."
Wenn Du nach der Prämisse handelst, also Dich bei der Bildnutzung auch mit der Person in Bezug auf die Zeitgeschichte befasst und nicht bloß die Werbewirksamkeit der Person z.B. für ein Thumbnail nutzen willst, solltest Du für den Fall, dass es vor Gericht geht passable Chancen haben da wieder raus zu kommen. Aber jeder Richter tickt ein wenig anders und da bei diesen Geschichten auch einiges an Interpretationssache mit dabei ist, lässt es noch Interpretationsspielraum für den Richter, damit man üblen Dingen doch Einhalt gebieten kann.