Gewerbeanmeldung für YouTube-Kanal im Falle eines Viral-Hits

  • Hallo zusammen,


    ich betreibe einen YouTube-Kanal und habe bisher keine Einnahmen daraus erzielt. Jedoch habe ich mich gefragt, wie die rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen aussehen würden, wenn eines meiner Videos plötzlich viral gehen würde und ich dadurch unerwartet Einnahmen generieren würde.


    Mein Verständnis ist, dass ich in Deutschland ein Gewerbe anmelden müsste, sobald ich beabsichtige, mit meinem YouTube-Kanal Einnahmen zu erzielen. Aber was ist, wenn das plötzlich und unerwartet passiert? Sollte ich vorsorglich ein Gewerbe anmelden, um für diesen Fall vorbereitet zu sein?


    Zusätzlich habe ich gelesen, dass es Ausnahmen für "freie Berufe" gibt. Könnte ich unter diese Kategorie fallen und wenn ja, wie würde das funktionieren?


    Ich weiß, dass dies ein komplexes Thema ist und dass es ratsam ist, professionellen Rat einzuholen. Aber ich dachte, ich frage zuerst hier nach, um ein besseres Grundverständnis der Situation zu bekommen.


    Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe!


    Beste Grüße,

  • Aber was ist, wenn das plötzlich und unerwartet passiert?

    Das kann gar nicht unerwartet und plötzlich passieren, da ...


    A. es für die Teilnahme am Partnerprogramm einer aktiven Bewerbung bedarf (welche man nicht mal so aus versehen und plötzlich macht)

    B. sollte man an so genannten Affilate Programmen teilnehmen, dies auch nicht plötzlich und unbewusst wäre


    https://support.google.com/you…id=3155207069996987304-EU

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    und für weitere Fragen, bitte eine Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt buchen oder einen Steuerberater beauftragen.

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

  • Also das mit dem Geld verdienen, ist dank Google tatsächlich gar nicht so einfach. Zuerst machst Du ein Bewerbungsverfahren. Das dauert einige Wochen. Dann erhältst Du Bescheid, dass Du (wahrscheinlich) angenommen wurdest. Danach läuft es einfach weiter. Irgendwann kommt dann die Meldung: "Huch, Sie machen ja klicks?!? Bestätigen Sie nun bitte ihre Adresse". Danach musst Du ernsthaft erst einmal deine Adresse bestätigen, nachdem Du schon Wochen im Programm bist. Aber danach ist es geschafft und es läuft endlich los. Über Wochen und vielleicht sogar Monate. Doch dann kommt wieder: "Huch, Sie machen ja Geld mit dem Kanal?!? Bitte bestätigen Sie ihr Konto" und danach musst Du erst einmal deine Kontodaten hinterlegen, die natürlich auch erst bestätigt werden müssen. Nach ungefähr 16 Jahren, 4 Monaten und 12 Tagen erhältst Du dann tatsächlich auch das erste Mal dein Geld. Also Zeit genug, um ein Gewerbe anzumelden. Übrigens musst Du ein Gewerbe haben, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, also in dem Moment, wo Du deinen Kanal monetarisierst. Solange Du aber tatsächlich kein Geld damit machst, drückt das Finanzamt eigentlich gerne ein Auge zu (ohne Garantie oder Gewährleistung, da kein Rechtsanwalt!).

  • Und wenn man komplett geschlafen hat und das Kind bereits in den Brunnen gefallen sein sollte:


    Die Gewerbeanmeldung kann man oft auch rückwirkend machen.

    Keine Rechtsberatung; aber wenn du die Gewerbeanmeldung Anfang Oktober machst und als Gewerbestart rückwirkend Anfang August angibst reißen dir die Ämter in der Regel nicht den Kopf dafür ab.


    Eine verspätete Gewerbeanmeldung kann natürlich mit Bußgeldern belegt werden, ob das dann aber wirklich gemacht wird steht nochmal auf einem anderen Blatt und wird sicherlich auch bei jedem Amt unterschiedlich gehandhabt.

    Das sind aber keine Bußgelder in einem Ausmaß wo man tot umfällt.


    Viel viel wichtiger ist halt, dass man es macht und nix unterschlägt.

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