Frage bezüglich Ausschnitte von Youtube/Twitch

  • Hallo,

    wie sieht eigentlich die rechtlichen Grundlage mit Compilations oder Zusammenschnitten von anderen YouTube Videos aus. Darf man das einfach machen und online stellen, muss man die Youtuber/Streamer die im Video sind verlinken, bei ihnen nachfragen etc.?

    Weil es gibt doch sehr viele Compilation Kanäle, die auch „schlechte“ Vorfälle im Video in eine Compilation packen und die Youtuber/Streamer damit schlecht machen...? Ich bezweifle, dass bei diesen Youtubern/Streamern nachgefragt wurde....


    LG

  • Es gilt das selbige wie bei jedem Bild & Ton Material, wenn man die Rechte hat, kann man diese nutzen, ansonsten muss man sich Lizenzen kaufen. Parodien etc. sind ausge blablabla usw.


    Für Rechtsberatung, sollte man einen im entsprechenden Fach geschulten Anwalt aufsuchen und nicht im Internet fragen.

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

  • Sicherlich gibt es jedoch auch hier Leute, die das wissen.... Man muss ja nicht immer vom Fach sein.


    § 24 Freie Benutzung

    (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.


    Wenn ich das richtig verstehe, sollte es doch dieses Gesetzt sein oder nicht?


    Und das, was in Wikipedia steht, sollte dies noch einmal bestätigen.


    „Bei Parodien sind auch deutliche Übernahmen der Formgestaltung erlaubt.[8] Dabei kann selbst die unveränderte Übernahme von geschützten Laufbildern für eine Satire in eine andere Show der freien Benutzung unterfallen.[9] Es kommt hier wieder darauf an, ob die Parodie einen „inneren Abstand“ zu den eigenpersönlichen Zügen des Originalwerkes besitzt.“


    Verstehe ich das dann so richtig?

  • Disclaimer: Ich bin kein Anwalt, daher ist das folgende nicht als Rechtsberatung gedacht, sondern spiegelt nur Erfahrungen meinerseits wider. Für eine verlässliche und korrekte Rechtsberatung wende Dich bitte an einen Fachanwalt, in diesem Fall am besten einen Anwalt für Medienrecht und Urheberrecht.


    YouTube führt eine rein technische Prüfsummen-Überprüfung durch, ob Du in Deinem Video Teile eines anderen Videos oder einer geschützten Musik verwendest. Das ist erstmal wertneutral. Der eigentliche Urheber wird dann darüber informiert, ob er das dulden möchte, ob er Dein Video claimen möchte oder es löschen lassen will (inkl. Strike). YouTube richtet sich dabei zuerst nach den Wünschen des Urhebers (denn in ca. 99 % der Fälle hat der Urheber recht). Bei Clips von Twitch, TikTok etc. ist das komplizierter, funktioniert aber im Prinzip auf Antrag und dann geht es ähnlich weiter.


    Du hast deinerseits wiederum die Möglichkeit dagegen Widerspruch einzulegen, und Dich mit dem Urheber (nicht mit YouTube) darüber zu einigen. YouTube tritt in diesem Einigungs-Vorgang nur als neutraler Vermittler auf. Antwortet der Urheber binnen 30 Tagen nicht auf Deinen Widerspruch, bekommst Du Dein Video freigegeben. Findet eine Einigung statt, wird diese am Ende von YouTube umgesetzt.


    Findet keine Einigung statt, wird das Video weiterhin geclaimt oder gelöscht, je nachdem wie der Urheber es haben möchte. Dagegen kann der unterlegene Nicht-Urheber vor Gericht ziehen und ein Richter kann dann entscheiden, ob oder ob nicht Sonder-Paragrafen wie das Zitate-Recht oder ähnliche Ausnahmen zur Anwendung kommen dürfen oder nicht.


    Ein solcher Streitfall ist kein Problem, dass man mit YouTube ausfechten muss, sondern mit den Urhebern und den Anwälten der Gegenseite. Und das sind Einzelfall Entscheidungen, die meistens zwischen den Parteien per Absprache also sogenannter außergerichtlicher Einigung geklärt werden (inkl. oft dabei verhandelter Zahlungen von einer Seite an die andere).


    Wenn es ums "schlecht-machen" geht, gibt es auch sehr, sehr viele Beispiele, wo Videos per Anwalt gelöscht wurden. Und teilweise sogar Gerichtsverfahren wegen Verleumdung, Übler Nachrede, etc. im Anschluss liefen. Es gibt auch Fälle, wo die Urheberseite gewartet hat, bis mehrere Fälle aufgelaufen waren und dann alle Fälle gleichzeitig mit einem Löschantrag angegangen sind. Dabei fallen dann drei oder mehr Strikes in Folge an und ein Kanal kann deswegen ganz gelöscht werden.


    Manche Dinge bleiben im Netz, zum Beispiel weil die Parteien sich geeinigt haben, oder sogar eventuell im Vorfeld des Videos bereits hinter den Kulissen verabredet haben, dass es unter vorher verhandelten Bedingungen okay ist.


    Im Fall von großen YouTubern übernehmen solche Verhandlungen meistens die MCNs oder deren Anwälte. Und oft sind solche Dinge bereits im Vorfeld geklärt, oder sogar als gegenseitige Promotion verabredet, weil zum Beispiel, die beiden streitenden Parteien, trotz aller gezeigten Unvereinbarkeiten, beim selben MCN unter Vertrag sind. Das ist dann wie ein RAP-Battle, der zwischen Musikern gepusht wird, die beim gleichen Plattenlabel sind.


    Es gibt bestimmt auch Fälle, bei denen den Urhebern eventuell (bisher) nicht bewusst ist, dass Ihr Material verwendet wird, weil es von einer anderen Plattform stammt. Und auch Fälle, wo den Leuten die Sache völlig egal ist, sind absolut vorstellbar. Und manchmal sind die Urheber auch einfach nicht gewillt, den Stress mit den Anwälten auf sich zu nehmen, weil ihnen das zu aufwändig oder zu nervig ist. Aber diese Dinge können den Machern auch in der Zukunft noch auf die Füsse fallen.

  • Sicherlich gibt es jedoch auch hier Leute, die das wissen.... Man muss ja nicht immer vom Fach sein.

    natürlich wissen hier Personen was es da gibt, siehe die Antwort von Zap oder oben in meiner Antwort, und sieht man auch wenn man die Suchfunktion des Forums nutzen würde oder eben auch auf Google ;)


    Aber am Ende bringt dir eben eine Aussage, die hier im Forum auch schon gefühlt tausendfach steht, von einem Random irgendwo Random im Internet nichts ... klar können wir hier hippiehoppiefluppi lustig über 10K Zeichen darüber diskutieren und uns ständig wiederholen. (Dafür sind Foren ja da :doofy: )


    Aber am Ende des Tages solltest du dich bei Rechtsfragen an einen Rechtsanwalt wenden oder holst du dir deine Gesundheitlichen Untersuchungen auch in einer Telegramm Gruppe von Hildmann? Ich hoffe mal für deine Gesundheit, dass die Antwort "Nein" ist. Nehms mir nicht Böse, denn ich will nur Gutes für dich und dich vor Schaden bewahren ... denn wie Zap auch schon erwähnte kann dies Teuer werden und gerade diese Compilationszene ist keine Grauzone ... sondern lediglich, genau wie die Gamingszene, aktuell geduldet von denjenigen deren Urheberrechte verletzt werden.



    und damnit wir haben 2021 ... also ich weiß, das selbst Goldfische sich mittlerweile Lustig über das Gedächtnis der Menschen machen ... aber das ehrlich so viele 2019 die Urheberrechtsreform der EU vergessen haben ist schon wierd.


    Hier mal der passende part aus dem neuen RB Video, wo sich eben auf diese Ausnahmefälle bezogen wird von 5:18 -9:00


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    Da können wir alle random user im Netz glauben, meinen und denken was wir wollen. Aber faktisch bleibt lediglich eine Rechtsberatung beim Rechtsanwalt bei Rechtsfragen hilfreich.

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