Werden Urheberrechtsansprüche von YT überhaupt geprüft?

  • Hallihallo, ich suche mal Rat wegen YT Urheberrechtsstrikes.

    Ich habe mir hierzu schon rechtliche Hinweise eingeholt, aber versuche das YT system zu verstehen.


    Mir ist alles bekannt mit Bildrechten an Videos und Personen und Musik, aber ich vertshe folgendes nicht:


    Ich filme mich selbst in meinem Zimmer, wie ich auf meinem Tablet ein YT video abspiele/anhöre, von dem Video ist nichts zu sehen und der Redner wird sogar verfremdet.

    Ich reagiere auf diverse Aussagen auf oben genannte Art und Weise und bekomme dann plötzlich von dem Typ random nen Urheberrechtsstrike und Videoentfernung obwohl man ihn nicht sieht, kein videomaterial benutzt wird und die Stimme ausser von ihm nicht erkennbar ist, also im Prinzip ne reaktion ohne Bild und richtiger stimme?


    Zählt das Zitatrecht nicht auf YT? Oder kann jeder random was melden und es wird der Person sofort geglaubt?


    Grüsse

  • Vorweg: Ich bin kein Anwalt, ich darf keine Rechtsauskünfte geben, nur meine Meinung und Erfahrungen damit weitergeben. Für eine rechtlich verlässliche Auskunft kontaktiere bitte einen Anwalt, im Idealfall einen, der auf Urheberrechte und Medienrecht spezialisiert ist.


    Reactions sind ein schwieriges Thema. Denn abseits vom Urheberrecht an Bild, Ton und Idee, gibt es auch Persönlichkeitsrechte, die man eventuell verletzt haben könnte, und die ein Grund für eine solche Meldung sein könnte. Manchmal stößt man hier auch auf Grenzen von Paragrafen, die Beleidigung, Geschäftsschädigung, üble Nachrede oder ähnliche Paragrafen betreffen könnten.


    Es gibt die automatischen Urheberrechts-Prüfungen, wo auf Übereinstimmungen von Bild und Tonspur geprüft wird, Bilder von Gesichtern, etc. Und falls da etwas entdeckt wird, erhält der Urheber eine Meldung dazu und kann dann das Ganze Ignorieren, Claimen oder Striken.


    Es besteht aber auch die Möglichkeit manuelle Meldungen zu machen und Löschanträge zu stellen. Diese Meldungen kann nicht jeder machen, sondern nur tatsächliche Inhaber der Rechte. Diese werden wohl meistens einfach durchgewunken, ohne extra Prüfung. Du hast dann aber 1-2 Wochen Zeit, dagegen Widerspruch einzulegen, wenn Du denkst, dass Du keine Rechte der anderen Partei verletzt hast. ABER, das ist dann eine Sache zwischen Dir und der anderen Partei. YouTube mischt sich da eigentlich fast nie ein, stellt nur die Mechaniken von Meldung, Widerspruch, etc. bereit. Von daher sollte Dein Widerspruch schon so gut formuliert sein, dass er die Gegenpartei überzeugt ihren Einspruch zurückzuziehen. Ansonsten kann sowas halt endgültig dann vor Gericht geklärt werden. Und da schaut sich die Sache dann ein Richter gemeinsam mit den Anwälten an.


    Wenn der Anspruch aus der Luft gegriffen sein sollte, oder der Meldende sowieso nicht der tatsächliche Inhaber, Urheber, zitierte ist, wird die Gegenpartei da in den meisten Fällen vor zurückscheuen, aber wenn es sein kann, dass sie Dir Verstöße gegen Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder Vergehen wie Beleidigung, üble Nachrede, etc. nachweisen können, wird das schnell recht teuer.

  • nein da habe ich nichts zu befürchten , ich habe auf alles sachlich reagiert, ich beleidige nicht in videos und erzähle auch keinen quatsch.

    Mit der person habe ich schon länger clinch und andere auch, er erträgt es halt nicht dass man seine aussagen widerlegt.


    Ich habe zbsp aus seinen 20 minuten aussagen 60 minuten gemacht mit meinen kommentaren, wie gesagt, mit verstellter stimme bezweifle ich dass das YT system angeschlagen hat.


    Bei anderen keine ahnung, das habe ich im browser abgespielt aber etwas über das bild gelegt und tonspur schnelldurchlauf, finde ich trotzdem sehr seltsam alles.

    Es kann doch nicht sein dass jemand erzählen kann was er will, zwar keine namen nennt, aber alle beteiligten wissen wer gemeint ist und man dann darauf nicht reagieren kann mit diesen aussagen als beweis!?

  • Sollte jemand schädliche falsch Aussagen, Hatespeech, Aufrufe zu Mord, Terrorismus etc.pp. betreiben kann man diese Leute melden über die Fahne in der Kanalinfo. In extrem Fällen sollte man zur Polizei gehen und dies strafrechtlich verfolgen lassen.


    Am ehesten kann man sonst hier nur spekulieren und ohne inhaltliche Info sogar nur eine Glaskugel befragen ... am sinnvollsten wäre es Kanäle sowie entsprechende Videos zu verlinken ... so oder so, solange du nicht im Partnerprogramm bist, bleibt dir lediglich die Möglichkeit Einspruch einzulegen und falls dieser abgewiesen wird, dies eben zu akzeptieren.

    Rechtsberatung sollte man sich genau so wie medizinische Diagnosen nicht im Netz in Foren, sozialen Netzwerken oder Chat Gruppen suchen!




    Alle Beiträge dieses Accounts in diesem Board dienen lediglich der Informationsweitergabe und sollen keine Rechtsberatung darstellen.

  • im Partnerprogramm sein, rat ich dazu doch mal mit dem Partner Support in kontakt zu treten https://support.google.com/you…top&hl=de#zippy=%2Ce-mail

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  • :hmm: das lässt mich bei der Geschichte grad nicht los...

    Naja es ist relativ Simple

    Diese Person betreibt schon eine Art üble Nachrede in den VLOGs, nennt aber keine Namen. Da das mehrere betrifft, wissen aber alle Parteien wer gemeint ist.


    Er sagt zbsp er hat gehört dass jemand das und das gesagt hat und blablabla.


    Wir nehmen aber seine audio als beweis aus diesen videos , also zitieren sie, und geben dann zu jedem punkt unsere meinung zum besten.

    Oft erzählt er auch dinge öffentlich und widerspricht sich 3 Videos später, auch sowas wird dann als beweis "gezeigt" und kommentiert.


    Wie oben erwähnt, er ist nicht zu sehen, seine stimme ist verfremdet.


    Bamm, urheberrechtsanspruch gemeldet und videodeaktivierung

  • Naja eigentlich nicht.


    Hab nun erfahren dass YT gar nix prüft sondern den Antragstellern dkrekt Folge leistet, tolle Leistung, da überlegt man ja direkt Einspruch zu erheben und ne Gegendarstellung zu Schreiben.


    Irgendwie muss man ja auch das öffentlich gesprochene Wort beweisen können, wie denn sonst wenn nicht mit dem Zitatrecht, sorry da brauch doch keiner mit Urheberrecht kommen ..

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