Wenigstens kann YouTube in Deutschland jetzt nicht mehr so leicht alle Kanäle zumachen und sich davonstehlen!
Die Auseinandersetzung begann im November 2024 mit der dauerhaften Sperrung von drei Kanälen des Klägers wegen angeblicher Verstöße gegen die Richtlinien zu Spam, irreführenden Praktiken und Betrug..
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Das OLG Bamberg hob das erstinstanzliche Urteil auf und bewertete die Sperrungen der im Januar betroffenen Kanäle mit dem jetzt veröffentlichten Beschluss von Ende Juli als vertragswidrig.
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Die zweite Instanz bejahte ferner den für das Eilverfahren notwendigen Verfügungsgrund. ... Der Kläger habe dargelegt und durch eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht, dass er seinen Lebensunterhalt mit den Werbeeinnahmen der Kanäle bestreite und Mitarbeiter bezahlen müsse. Der unwiederbringliche Verlust von Einnahmen, Followern und Reichweite während der Sperrzeit erfülle die Voraussetzung einer Existenzgefährdung.
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