Hallo, wie im Titel schon gefragt, darf ich?
Also ich plane ein Let`s Play Die Sims 3, es geht da um eine bestimte Challenge (101 Dalmatiner Challenge), aber das ist nicht mein Thema.
Um meine Stadt zu bevölkern, habe ich mir gedacht ich erstelle meine lieblings Youtuber mit ihren Hunden und lass die dann einfach ungespielt in der Sims Stadt rum laufen.
Muss ich alle Youtuber um Erlaubnis fragen? Oder soll ich einfach nur die Namen ein bisschen verändern?
Danke schon mal
LG Denise
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Hej Du
Vielleicht hilft dir das weiter: Erfolg mit YouTube -
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Ich denke mal da wird keiner was gegenhaben, abgeändert wäre man auf jeden Fall sicher. Dennoch denke ich, dass es unter Satire fällt und man auch die echten Namen nutzen kann bzw. die wenigsten ihren Namen als Marke eingetragen haben.
Sonst gilt was Steve sagt:
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Ich denke mal da wird keiner was gegenhaben, abgeändert wäre man auf jeden Fall sicher. Dennoch denke ich, dass es unter Satire fällt und man auch die echten Namen nutzen kann bzw. die wenigsten ihren Namen als Marke eingetragen haben.
Das ist so leider gar nicht richtig; Rechtlich geschützte Namen wie zb Gronkh,Pandorya oder auch ein Bruugar dürfen nicht mal in abgewandelter Form verwendet werden,es sei dann man hat die ausdrückliche Erlaubnis dafür!
Hierfür sollte man sich vorher darüber informieren welcher Name geschützt ist und welcher nicht! "Satire" deckt keine Urheberrechtsverletzung ab!
Ich zb hab für mein an das HWSQ angelehnte JRPG die Erlaubis von Bruugar seinen Namen so wie er ist zu verwenden!
Wie gesagt;vorher informieren sonst kannste in echte Schwierigkeiten geraten! Ich hab Bruugar in nem Stream einfach gefragt und er hat mir die Erlaubnis erteilt;an einen Gronkh ranzukommen ist nahezu unmöglich,zumal das meiste durch das Management abgefangen und gefiltert wird,da wirste zb wenig Erfolg haben! Und wenn nicht klar ersichtlicht ist ob der Name geschützt ist,einen Versuch unternehmen denjenigen zu kontaktieren und wenn keine Antwort kommt es am besten sein lassen!
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"Satire" deckt keine Urheberrechtsverletzung ab!
Das ist falsch, siehe §24 UrhG in Verbindung mit BGH (I ZR 77/69)
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Der Paragraph gilt aber nicht für eingetragene geschützte Namen,da die kein erschaffenes Werk sondern eine eingetragene Marke sind! Fakt ist: Hat man eine Erlaubnis,darf man es,hat man diese nicht und ist der Name geschützt,darf man es nicht!
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Du hast dir das Gerichtsurteil nicht durchgelesen oder? Es geht dabei gerade um geschützte Marken.
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Bitte beim Thema bleiben Leute
Wenn ihr Beiträge eines anderen Users als "getrolle" empfindet, dann meldet diese doch bitte einfach
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