Eine spitzfindige Frage: Da Filme auf Youtube nicht von der FSK geprüft werden, dürften sie eigentlich nur nachweislich Erwachsenen zugänglich gemacht werden.. Gilt das nur deshalb für Youtube nicht, weil Youtube kein Trägermedium ist?
"Eine gesetzliche Vorlagepflicht bei der FSK besteht nicht, allerdings dürfen nicht von der FSK gekennzeichnete Trägermedien nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Für eine Jugendfreigabe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Alterskennzeichnung erforderlich, die von der FSK vorgenommen wird."
Wenn ein Film als Datei in das Emailfach einer anderen Person wechselt, ist auch kein Trägermedium beteiligt und somit keine FSK-Prüfung notwendig? Der gleiche Film auf einem USB-Stick dagegen schon?
Das macht mir gerade etwas Kopfzerbrechen - eine Meinung habe ich natürlich schon und hier sicher auch jeder, aber kann einer von euch etwas wirklich Verbindliches dazu sagen?