Heyho,
erstmal zu Reactions generell, zumindest für den deutschsprachigen Bereich gilt das "Kalkofeurteil" als Maßgeblich (I ZR 282/97 | BHG).
(Sehr) Verkürzt: Wenn man fremdes Material beispielsweise bespricht und/oder in eine Satire bzw. Parodie einbindet, darf es verwendet werden. Über Länge und Vollständigkeit kann man streiten, nach mehrfachen Urteilen ist sogar eine Vollwendung denkbar, also beispielsweise das Zeigen eines vollständigen Films.
Der nächste Punkt sind die Plattformrechte: Youtube gestattet (wieder sehr verkürzt) Verwendung von fremdem Material erst einmal nicht, bzw. überwiegend nach amerikanischem Recht. Aktuell bietet es daher das dir bekannte Filtersystem an, über das man sich dann ggf. beschweren kann. Natürlich kannst du das allerdings als Rechteinhaber zusätzlich auch noch über das Meldesystem unter jedem(!) Video.
Der Filter ist reine AI, Menschen sind erst im weiteren Prozeß beteiligt.
Also, du kannst wenn du das wirklich möchtest, dagegen entweder gerichtlich vorgehen, da dürften deine Chancen bei Null liegen.
Oder über die Plattform(en), da sind deine Chancen ein wenig von der Plattform und ein wenig mehr von der genauen Verwendungsart abhängig.
Reine Erfahrung meinerseits: Youtube könnte die Videos sperren, Twitch wird das überhaupt nicht interessieren.
Nur - und auch das ist wieder nur meine eigene Meinung(!) - deine Zahlen haben imho überhaupt nichts damit zu, weder kann ich einen eindeutigen temporären Zusammenhang zwischen Reaktionen und deinem "Einbruch" erkennen, noch sind Reaktionen normalerweise klickhinderlich. Ich z.B bin TV-Reactionyoutuber und mich bitten mittlerweile TVSender sogar gelegentlich ihre Formate zu besprechen, weil sie es als Crosspromotionen sehen, die ihre Sichtbarkeit gerade bei jüngeren Zielgruppen verbessern.
Zudem sind deine erfolgreichen Videos ja sehr ähnlich, ein Einbruch um bis zu 90% der Views bei solchen "Mehrteilern" ist in fast allen Nischen nichts ungewöhnliches.