Alles anzeigenHi oodex,
"Allerdings ist es schwer zu belegen, dass du einen Regelverstoß begangen hast und das lässt sich durch eine simple Info in der Beschreibung beheben, also keine Strafe."
Dieser Satz verwirrt mich total.
Beziehst du diese Aussage auf das von dir vorher erwähnte "Product Placement" oder wie ist er zu verstehen. (1)
Nach meinem Verständnis muss bei einem "Product Placement" das dafür erforderliche Häkchen beim Hochladen eines Videos gesetzt werden. Eine "simple Info in der Beschreibung" reicht hier nicht aus.
Es ist mir jedoch nicht bekannt, wie der Zuschauer auf dieses enthaltene "Product Placement" hingewiesen wird. (2)
Meine ursprüngliche Frage bezog sich allerdings lediglich auf die Nennung von Produkten bzw. Hilfsmittel, die ich zur Videoproduktion benutze. Dies geschieht nur von mir aus der Information halber und nicht im Auftrage eines Produzenten / Händlers o.ä. und ist von daher kein "Product Placement". (3)
Ich packe im Zitat mal Zahlen rein, die auf eine/mehrere Aussagen davor ansprechen, damit es übersichtlicher ist.
(1) Hierbei geht es um das PP. Es ist schwer dir das nachzuweisen, weil man nicht einfach so zu einem Nachweis kommt. Sollte jemand aufmerksam werden kannst du es, ohne jegliche Strafe, in die Beschreibung packen und bist abgesichert. NACHDEM dich jemand darauf hingewiesen hat, der dir rechtlich Probleme machen kann. Dies funktioniert nur, weil Youtube "Grauzone" ist, wie das ganze Internet. Schlimmstenfalls wird das Video gelöscht.
(2) Das Häkchen sieht aber niemand, das in der Beschreibung muss man nach dem deutschen Recht machen, das sind 2 unterschiedliche Dinge (YT-AGB und deutsches Recht). Man MUSS das Häkchen aber nicht setzen - es muss dir erst mal jemand nachweisen können, dass es sich um ein PP handelt, dann kommt man in Situation (1). Und das ist schwerer, als man denkt, da das Recht sehr...interessant ist, nenne ich es mal. Nur weil es offensichtlich ist, ist es nicht bewiesen.
(3) Auf das bin ich ja auch eingegangen, reine Informationen oder Empfehlungen, sowie Reviews und ALLES, was nicht geschäftlich ist (heißt keine Entlohnung/Vorteil deinerseits durch die Nennung/Was auch immer des Produktes), ist ohne bedenken erlaubt - ob das nun den Hersteller gefällt und es zulässt ist die andere Frage, es kann ja auch Kritik sein, oder dein Kanal gefällt ihm nicht und möchte nicht mit ihm verbunden werden.
Da ich aus deiner Frage eher den rechtlichen Aspekt rausgelesen habe bin ich darauf stärker eingegangen, denn aus der Sicht von YT reicht die Markierung des PP, dann wird, wenn mich nicht alles täuscht, keine Werbung geschalten. Allerdings ist mein Wissen hier sehr beschränkt, da ich mir das noch nie genau angeschaut habe und das schlecht an eigenen Videos überprüfen konnte - habe AdBlock für meinen Kanal drin. Kann auch sein, dass es aus rein rechtlichen Zwecken ist.