Zunächst ein "Hallo" in die Runde.
Ich bin neu hier im Forum und dies hier ist mein erstes Posting. Und damit möchte ich auch gleich eine erste Frage loswerden:
In einem meiner YT-Kanäle habe ich selbsterstellte Animationen veröffentlicht. Nun wurde ich verschiedentlich (na ja, insgesamt 2x) angesprochen, mit welchem Programm ich diese Animationen erstelle. Wenn ich nun die Software beim Namen nenne, ist das bereits Werbung und damit ein Regelverstoß meinerseits, auch wenn es sich bei der Software um OpenSource-Software handelt?
Erlaubt - nicht erlaubt - Werbung? -- Hinweis auf Hilfsmittel (Software) zur Erstellung meiner Videos
- MandaLeo
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Hej Du
Vielleicht hilft dir das weiter: Erfolg mit YouTube -
Willkommen
Ich würde Nein sagen, da du für diese Empfehlung kein Geld bekommst. Somit ist das ja nur deine private Meinung. -
Hey und Willkommen!
Das würde ich sorgenfrei sehen, da eine Nennung ja nur eine Info ist und keine Werbung. -
Warum solltest du den Namen einer Software nicht nennen dürfen?
Solange du nicht in einem autoritären Regime wie Nordkorea wohnst kannst du den Namen jeder Software in den Mund nehmen.Grüße,
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Wenn ich an Talkrunden im Fernsehen denke, dann wird auch dort massivst darauf geachtet, dass keiner der Interviewpartner im Gespräch ein Produkt bzw. Hersteller benennt, auch wenn es lediglich der Information dient.
Bin mir immer noch unsicher. -
Wenn ich an Talkrunden im Fernsehen denke, dann wird auch dort massivst darauf geachtet, dass keiner der Interviewpartner im Gespräch ein Produkt bzw. Hersteller benennt, auch wenn es lediglich der Information dient.
Bin mir immer noch unsicher.Schon einmal daran gedacht, dass im Fernsehen Verträge bestehen von denen du als YouTuber träumst?
Es gibt einige explizite Unterschiede.Du darfst den Namen jeder Software nennen bis er dir zum Hals raushängt.
Sollte es in Richtung PP gehen: https://support.google.com/youtube/answer/154235?hl=deGrüße,
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"Du darfst den Namen jeder Software nennen bis er dir zum Hals raushängt."
Na gut, nehme ich mal zur Kenntnis."Schon einmal daran gedacht, dass im Fernsehen Verträge bestehen von denen du als YouTuber träumst?"
Ich habe noch nie von einem Vertrag im Fernsehen geträumt, weder als YouTuber noch in einem früheren Leben.
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Grundsätzlich muss man ja auch zwischen "Werbung" und "Information" unterscheiden.
Ein User fragt welches Programm du nutzt und mit der entsprechenden Antwort darauf wäre
dies lediglich eine Information für einen bzw. mehrere User. Du hast hierbei aber noch keine
Funktionen, Vorteile o. ä. Bestandteile der Software genannt - außer der Inhalt im Video aber das
war ja nicht beabsichtigt sondern irgendwie muss es ja zustande kommen.Manche verlinken auch einen Download- oder Infolink der jeweiligen Software etc. aber ich sehe
das nicht als Werbung an sondern somit will der Youtuber schon präventiv auf solche Fragen eingehen.Werbung wäre dann eher der Fall wenn du die Produkte die du nutzt, direkt beim Namen und
deren Vorteile etc. nennst mit der Absicht, dass die Zuschauer sich das gleiche Produkt besorgen. -
Dann geb ich auch mal meinen Senf dazu
Also nee ich würde das auch nicht als Werbung sehen.
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So lange du keine Geld dafür bekommst darfst du für alles "werben" ohne es irgendwie kennzeichnen zu müssen.
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Vielen Dank für eure Beiträge.
Jetzt hoffe ich nur, dass auch der von mir genannte Produzent, bzw. die "OpenSource-Gemeinde" es ähnlich gelassen sieht, wenn ich ihr Produkt im Zusammenhang mit meinen Animationen nenne; auch wenn sie (meine Animationen) noch einiges an Professionalität benötigen. Aber ich bin ja noch jung. -
Und zu Alex1992:
Du musst hierbei bei einer Information, Empfehlung und bezahlter Werbung unterscheiden, da all diese 3 Sachen für das Produkt, selbst wenn unbewusst, werben.
Youtube hat nur ein Problem damit, wenn Product Placement nicht gekennzeichnet wird, um genau zu sein auch nicht Youtube, sondern das deutsche Recht, aber wenn es dort Probleme gibt zögert Youtube nicht lange und spielt mit. Allerdings ist es schwer zu belegen, dass du einen Regelverstoß begangen hast und das lässt sich durch eine simple Info in der Beschreibung beheben, also keine Strafe. -
Hi oodex,
"Allerdings ist es schwer zu belegen, dass du einen Regelverstoß begangen hast und das lässt sich durch eine simple Info in der Beschreibung beheben, also keine Strafe."
Dieser Satz verwirrt mich total.
Beziehst du diese Aussage auf das von dir vorher erwähnte "Product Placement" oder wie ist er zu verstehen.Nach meinem Verständnis muss bei einem "Product Placement" das dafür erforderliche Häkchen beim Hochladen eines Videos gesetzt werden. Eine "simple Info in der Beschreibung" reicht hier nicht aus.
Es ist mir jedoch nicht bekannt, wie der Zuschauer auf dieses enthaltene "Product Placement" hingewiesen wird.Meine ursprüngliche Frage bezog sich allerdings lediglich auf die Nennung von Produkten bzw. Hilfsmittel, die ich zur Videoproduktion benutze. Dies geschieht nur von mir aus der Information halber und nicht im Auftrage eines Produzenten / Händlers o.ä. und ist von daher kein "Product Placement".
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Wieso sollte das nicht erlaubt sein Ö.ö ? Wenn dich jemand fragt wie das Programm heißt schreib ihn einfach ne PN und gut ist
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Hi oodex,
"Allerdings ist es schwer zu belegen, dass du einen Regelverstoß begangen hast und das lässt sich durch eine simple Info in der Beschreibung beheben, also keine Strafe."
Dieser Satz verwirrt mich total.
Beziehst du diese Aussage auf das von dir vorher erwähnte "Product Placement" oder wie ist er zu verstehen. (1)Nach meinem Verständnis muss bei einem "Product Placement" das dafür erforderliche Häkchen beim Hochladen eines Videos gesetzt werden. Eine "simple Info in der Beschreibung" reicht hier nicht aus.
Es ist mir jedoch nicht bekannt, wie der Zuschauer auf dieses enthaltene "Product Placement" hingewiesen wird. (2)Meine ursprüngliche Frage bezog sich allerdings lediglich auf die Nennung von Produkten bzw. Hilfsmittel, die ich zur Videoproduktion benutze. Dies geschieht nur von mir aus der Information halber und nicht im Auftrage eines Produzenten / Händlers o.ä. und ist von daher kein "Product Placement". (3)
Ich packe im Zitat mal Zahlen rein, die auf eine/mehrere Aussagen davor ansprechen, damit es übersichtlicher ist.
(1) Hierbei geht es um das PP. Es ist schwer dir das nachzuweisen, weil man nicht einfach so zu einem Nachweis kommt. Sollte jemand aufmerksam werden kannst du es, ohne jegliche Strafe, in die Beschreibung packen und bist abgesichert. NACHDEM dich jemand darauf hingewiesen hat, der dir rechtlich Probleme machen kann. Dies funktioniert nur, weil Youtube "Grauzone" ist, wie das ganze Internet. Schlimmstenfalls wird das Video gelöscht.
(2) Das Häkchen sieht aber niemand, das in der Beschreibung muss man nach dem deutschen Recht machen, das sind 2 unterschiedliche Dinge (YT-AGB und deutsches Recht). Man MUSS das Häkchen aber nicht setzen - es muss dir erst mal jemand nachweisen können, dass es sich um ein PP handelt, dann kommt man in Situation (1). Und das ist schwerer, als man denkt, da das Recht sehr...interessant ist, nenne ich es mal. Nur weil es offensichtlich ist, ist es nicht bewiesen.
(3) Auf das bin ich ja auch eingegangen, reine Informationen oder Empfehlungen, sowie Reviews und ALLES, was nicht geschäftlich ist (heißt keine Entlohnung/Vorteil deinerseits durch die Nennung/Was auch immer des Produktes), ist ohne bedenken erlaubt - ob das nun den Hersteller gefällt und es zulässt ist die andere Frage, es kann ja auch Kritik sein, oder dein Kanal gefällt ihm nicht und möchte nicht mit ihm verbunden werden.Da ich aus deiner Frage eher den rechtlichen Aspekt rausgelesen habe bin ich darauf stärker eingegangen, denn aus der Sicht von YT reicht die Markierung des PP, dann wird, wenn mich nicht alles täuscht, keine Werbung geschalten. Allerdings ist mein Wissen hier sehr beschränkt, da ich mir das noch nie genau angeschaut habe und das schlecht an eigenen Videos überprüfen konnte - habe AdBlock für meinen Kanal drin. Kann auch sein, dass es aus rein rechtlichen Zwecken ist.
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Hi oodex,
vielen Dank für Deine Mühe und die detaillierten Erläuterungen.
Es war mir überhaupt nicht klar, dass bei einem "Product Placement" nach deutschem Recht ein Hinweis in den Beschreibungen erfolgen muss. Obwohl es logisch erscheint, denn der Zuschauer will/muss ja darauf hingewiesen werden.
Allerdings habe ich das Thema "Product Placement" für mich etwas vernachlässigt, da es mich nicht betrifft.
Trotzdem gut zu wissen.Ergo: um bei einem PP nicht in eine Grauzonen-Falle hineinzutapern ---> Häkchen setzen und Hinweis in die Beschreibung packen.
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Ergo: um bei einem PP nicht in eine Grauzonen-Falle hineinzutapern ---> Häkchen setzen und Hinweis in die Beschreibung packen.Richtig, solange es sich um ein bezahltes PP handelt - also EA kommt zu dir her, will, dass du ein Spiel vorstellst und zahlt dir 5,5€ pro Anmeldung.
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Eines möchte ich aber noch loswerden:
...weil Youtube "Grauzone" ist, wie das ganze Internet. ...
Ich denke mal, anders herum wird ein Schuh daraus:- Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. -
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