Videomaterial von anderen Youtubern nutzen

  • Wie sieht es aus, wenn man Videomaterial von anderen Kanälen nutzen möchte? Also, natürlich nicht, um es als das eigene auszugeben, sondern um Ausschnitte davon in das eigene Video einzubinden (z.B. für ein bestimmtes Themen- oder Meinungsvideo). Muss man beim jeweiligen Kanal immer um Erlaubnis fragen? Oder genügt eine Quellenangabe in meinem Video? Es gibt ja auch viele Kanäle, die Reaction-Videos machen, die nutzen dann ja auch das fremde Video-Material. Aber ich sehe nicht überall eine Quellenangabe.

  • Es ist immer ein Zeichen gegenseitigen Respekts und Höflichkeit, den anderen Kanalbetreiber darüber zu informieren.
    Ob die dann antworten ist etwas anderes.

    Dir verbieten ein Reaktion Video zu machen, können sie sich NICHT, denn 1) haben sie haben das Material ja selbst online gestellt und 2) sind sie als YouTube grundsätzlich "Personen öffentlichen Interesses" und für die gelten andere Regeln als für Privatpersonen.

  • Ganz schön "merkwürdig", was ich hier so lese, und das ist noch moderat ausgedrückt.


    GamingInsel , wenn Du Material anderer Youtuber nutzt, egal, was für einen Status die haben (privat, Firma, Band), ist das Nutzung von Fremd-Content, egal, ob der betroffene Youtuber davon weiß oder nicht.


    Wenn die andere Seite Dir auf Anfrage etwas genehmigt, kann diese andere Seite diese Genehmigung jederzeit wieder zurück ziehen...will man das absichern, braucht's Verträge o. ä., sprich auch kompetente Unterstützung, also Anwalt.


    Weder Du noch sonst irgend jemand ist unter normalen Umständen eine "Person des öffentlichen Interesses", ausgenommen solche, zu deren Geschäft es gehört, öffentlich zu sein, z. B. Politiker...nur damit, dass Du Videos hoch lädst, wirst Du nicht zu einer "Person des öffentlichen Interesses".


    Nutze ungenehmigt Fremd-Content, und sofort schwebt das Damokles-Schwert von Strikes und Kanal-Löschung über Dir.


    Und wichtg: Warum erkennt man genehmigt genutztes Fremd-Content schwer bis garnicht? Weil es keine Verpflichtung gibt, dass gut sichtbar in der Video-Beschreibung oder sonstwo zu plazieren, ganz einfach.


    Auf diese recht simplen, fast schon flachen Gedanken "wenn der andere das darf, darf ich das auch" fallen viele nur allzugerne rein...ist mir mal so ähnlich gegangen, weil ich's nur allzugerne geglaubt habe, glücklicherweise ohne Folgeschäden.


    Lass Dir also besser nichts anderes erzählen.

    Wer will, findet Wege, wer nicht will, sucht Gründe...und der Mensch ist Weltmeister im Erfinden von Gründen :D

    Wenn die Klügeren immer nachgeben, haben am Ende die Dummen das Sagen ;)

  • Dann setz ich mich jetzt einfach hin und MELD alle solche Reaktion Videos an YouTube - bis dann das Deutsche YouTube recht LEER sein wird - weil wie Du ja sagst Strikes und LÖSCHUNG folgen...

    Wenn es soo einfach wäre.

    Fakt ist, wenn ich ein Reaktion Video mache ist es dann mein NEU ERSTELLTER Content - das sagt selbst YouTube!
    Und dann darf sich der YouTuber gerne vor Gericht erklären, warum ER einerseits sein Gesicht in der Öffentlichkeit zeigt, mich aber hindern will SEIN Gesicht zu zeigen.
    Ok, ich bin kein Rechtsanwalt, aber die Mühlen der Justiz mahlen langsam, und solange gilt "Im Zweifel für den Angeklagten" also mich.

  • Das ist völliger Blödsinn den du da erzählst!


    Du bist schon so lange dabei und müsstest dich wenigstens ein bißchen auskennen! Aber ich erkläre es dir gerne:


    Bild und Ton sind im Urheberrecht IMMER geschützt! Völlig egal ob ich mein Gesicht zeige oder nicht.

    Daher brauchst du die Erlaubnis um fremden Content zu nutzen.


    So, dann gibt es noch das Zitatrecht.

    Hier besteht die Möglichkeit Ausschnitte aus anderen Videos zu nutzen um eine Verbindung zu meinen Inhalten herzustellen.

    Sprich: Lädt jemand ein Video hoch über den Einsturz einer Brücke, dann darf ich das Video nicht als Reaction Material nutzen, ich darf aber von dem Brückeneinsturz erzählen, meine Gedanken dazu mitteilen und den Ausschnitt aus dem fremden Video quasi als Zitat einblenden.

    So als würde ich von einer Nachrichtenmeldung erzählen und die dpa zitieren.


    Das Zitatrecht zieht aber nicht wirklich bei Reactionvideos. Darüber gibt es sogar ein Gerichtsurteil (OLG Köln, Urteil vom 13.12.2013 – 6 U 114/13)


    Wen und was DU meldest steht dir völlig frei.

    Und das es so viele Urheberrechtsverletzungen bei YT gibt heißt noch lange nicht das es erlaubt ist!


    Es kann doch nicht so schwer sein nur EINEN Grundsatz beim hochladen von Videos zu beherzigen:

    KEIN FREMDES MATERIAL VERWENDEN! (Ohne Erlaubnis)

  • Ganz schwieriges Territorium, im Einzelfall unterschiedliche Rechtsprechung darüber, und im Endeffekt würde das Gericht entscheiden, was geht und was nicht geht. Und solange das Gericht nicht entschieden hat, dass es geht, kann der Urheber jegliche Inhalte erstmal löschen (=striken) lassen. Manche Urheber dulden das und manche freuen sich sogar drüber, kommt halt auch immer darauf an, was man über die andere Person sagt. Das meint ein Anwalt dazu:


    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

  • Ok, ich bin kein Rechtsanwalt, aber die Mühlen der Justiz mahlen langsam, und solange gilt "Im Zweifel für den Angeklagten" also mich.

    Du verwechselt da nur allzugern etwas: "Im Zweifel für den Angeklagten" ist ein Statement aus dem Strafrecht, nicht aus dem Zivilrecht.


    Wer Fremd-Content nutzt, begeht zunächst einmal keine Straftat, sondern gerät in Konflikt mit dem Urheberrecht, wie Kilo ganz korrekt angemerkt hat, so etwas sind Antragsangelegenheiten, da gibt's "Kläger" und "Beklagte", aber keine "Angeklagten".


    Wie Kilo desweiteren völlig zutreffend geschrieben hat: Gerade Du müsstest das doch wissen...stattdessen machst Du in Absolution; bleibt nur zu hoffen, dass der Fragesteller GamingInsel klug genug ist, sich mal richtig zu informieren.

    Wer will, findet Wege, wer nicht will, sucht Gründe...und der Mensch ist Weltmeister im Erfinden von Gründen :D

    Wenn die Klügeren immer nachgeben, haben am Ende die Dummen das Sagen ;)

  • Wie sieht es aus, wenn man Videomaterial von anderen Kanälen nutzen möchte? Also, natürlich nicht, um es als das eigene auszugeben, sondern um Ausschnitte davon in das eigene Video einzubinden (z.B. für ein bestimmtes Themen- oder Meinungsvideo). Muss man beim jeweiligen Kanal immer um Erlaubnis fragen? Oder genügt eine Quellenangabe in meinem Video? Es gibt ja auch viele Kanäle, die Reaction-Videos machen, die nutzen dann ja auch das fremde Video-Material. Aber ich sehe nicht überall eine Quellenangabe.

    Der Schutz resultiert in der Regel durch das Persönlichkeitsrecht und/oder das Urheberrecht. Ausnahmen davon OHNE das eine Genehmigung erforderlich wäre (also ungefragt) ergeben sich aus dem Zitatrecht sowie durch die Rechte durch Berichterstattung und satirische Aufarbeitung.


    Zum Beispiel: Wenn man sich auf das Zitatrecht beruft, dann muss man sich auch inhaltlich und in einer gewissen "Tiefe" mit zitierten auseinandersetzen. Reactions können das durchaus erfüllen, aber eben durchaus auch nicht. Wer sich das Video eigentlich nur vor seinen Zuschauern anschaut und paar Grimassen schneidet und ab und an mal ein Lacher bringt oder mal eine kurze Bemerkung raushaut, der wird sicher diese Tiefe nicht erreichen. Wer sich aber wirklich inhaltlich damit auseinandersetzt, der wird hier auch keine Probleme bekommen.


    Beim Urheberrecht gibt es dagegen die "Höhe". Das heißt, ist etwas überhaupt würdig geschützt zu werden. Nicht alles was man erstellt ist auch automatisch geschützt. Es gibt da eine gewisse Schöpfungshöhe. Zum anderen hat manchmal der vermeintliche Urheber überhabt kein vollumfängliches Recht an seinem eigenen Video, da die Urheberschaft des verwendeten Materials bei anderen liegt. Gute Beispiele wären hier die vielen aus Fernsehsendungen zusammengebastelten Videos die manchmal mit paar Sätzen oder Emojis aufgewertet werden oder unkommentierte Lets Plays. Derjenige der die Videos macht hat überhaupt keine Recht an den Bildern/Videos und kann daher auch nichts durchsetzen.


    Grundsätzlich sollte man bei der Nutzung von fremden Inhalten sehr gewissenhaft vorgehen. Der beste Weg ist immer noch einfach mal schriftlich anzufragen ob man das Material verwenden darf. Vor allem wenn es um etwas positives geht, wird derjenige kaum ein Problem damit haben, außer es handelt sich um große Firmen oder große Künstler, die ticken oft anders.


    Die obenerwähnten Ausnahmen wurden aber vom Gesetzgeber ganz bewusst gesetzt, damit man sich eben doch mit einem Thema auseinandersetzen kann, selbst wenn der "im Recht" es nicht will. Dann sollte man sich aber die einzelnen Bedingungen für diese Ausnahmen wirklich genau anschauen. Viele Rechtsanwaltskanzleien haben dazu Artikel und auch Videos erstellt. Man kann sich da also schnell einarbeiten ohne das man wirklich direkt zu einem Anwalt muss.


    Wie immer gibt es das Recht und das was so übliche Praxis ist. Ganz besonders bei den Reaction Videos haben meist alle Beteiligte etwas davon. Das ganze wirkt sich in Aufmerksamkeit aus, die in Klicks und damit in Kohle mündet. Daher gibt es da auch so wenige Fälle von Klagen in diesem Bereich. Problematisch wird es da meist erst, wenn die Rechte des anderen massiv angegangen werden. Zum Beispiel durch Beleidigungen, üble Nachrede oder Verleumdung oder wenn man sich oder sein Werk schlecht und falsch dargestellt fühlt, wie es hier der Fall war...

    Gerichtsurteil (OLG Köln, Urteil vom 13.12.2013 – 6 U 114/13)

    Da ging es um Auszüge eines Dokumentarfilms sowie eine Bildes von A. Beides wurde von B in ein eigenes Video gepackt, worin B den Dokumentarfilm von A pauschal kritisierte. A passte das natürlich nicht und entschied sich für den Rechtsweg. B kassierte dann - zurecht - das Urteil, weil er es versäumt hatte sich inhaltlich und bezogen auf seine eigenen Gedanken mit dem Film zu beschäftigten.


    Das verwendete Bild hatte damit übrigens nichts zutun. Hier hatte B gegen das Urheberrecht verstoßen, da das Bild selbst von A noch nicht veröffentlicht wurde, was aber nötig ist um von einem Zitatrecht überhaupt gebrauch machen zu können.


    Andersherum geht es natürlich auch. Auch wenn du rechtlich auf der sicheren Seite bist, hilft dir das nicht unbedingt weiter wenn du dich dafür mit einem riesigen Konzern anlegen oder erstmal alles durchprozessieren musst. Als kleiner Kanal wirst du da einfach dran kaputt gehen.


    Fazit:


    Wer relativ sichergehen will, der sollte am besten immer vorher Anfragen und sich eine Erlaubnis holen. Wenn diese Erlaubnis nicht gegeben ist oder es aussichtslos erscheint diese zu bekommen, erlaubt der Gesetzgeber gewisse Ausnahmen. Will man diese nutzen, muss man sich an deren Regeln halten und zwar haargenau.


    Wer 100% sichergehen will, muss bei jedem Video erneut eine Prüfung durch einen Anwalt durchführen lassen, was aber zu enormen Kosten führen dürfte und eigentlich nur eine Option ist wenn man pro Video dann schon einiges verdient. Wenn man die Kohle nicht hat und trotzdem 100% sicher gehen will, dann sollte man die Verwendung Fremder Inhalte ganz lassen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite?
Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!