Gewerbe erst anmelden, wenn der Kanal erfolgreich ist?

  • Die Finanzämter haben hier etwas fließende Grenzen. Grundlegend wird gesagt, ein Gewerbe ist nötig, wenn man "Gewinnerzielungs-Absichten" hat. Es ist also nicht mal direkt notwendig, Gewinne zu erzielen, die Tatsache, dass man es versucht, reicht bereits. Andererseits gibt es auch Finanzämter, die sagen, dass man erstmal ein paar hundert Euro pro Jahr Umsatz generieren soll (Umsatz, nicht Gewinn). Wie die Einstellung dazu bei Dir vor Ort ist, erfährst Du am einfachsten, indem Du einfach mal beim Finanzamt anrufst und fragst.


    Bitte auch daran denken, dass eine Gewerbeanmeldung auch mit dem Arbeitsvertrag in Einklang gebracht werden muss. Manche Arbeitgeber erlauben jegliche Nebenbeschäftigung, manche nur kleine und manche gar keine, auch hier würde ich den Arbeitsvertrag dahingehend noch mal überprüfen und eventuell da nochmal nachfragen, oder mich anderweitig informieren (Gewerkschaft z.B.).

  • Die Anzahl der Abonnenten ist dabei erstmal völlig egal, dafür interessiert sich das Finanzamt nicht.


    Die Frage ist natürlich, verdienst Du aktuell in irgendeiner Form Geld damit? Aber eventuell auch, gibst Du jetzt Geld aus für Equipment, planst für die Zukunft Einnahmen, die Steuerpflichtig werden, und möchtest die Ausgaben jetzt anerkannt haben, um sie später gegen eventuell zukünftige Einnahmen gegenrechnen zu können, um dann Steuern zu sparen?


    Und Geld verdienen heißt ja nicht nur, Partner im YouTube Partner Programm (YPP) werden, und mit Werbung Geld zu verdienen. Es gibt ja auch allerlei andere Verdienstmöglichkeiten rund um YouTube, sei es ein Patreon, Ko-Fi oder anderer Spende-Dienste oder Affiliate-Links, Sponsorings, etc. Und viele davon kann man auch bereits vor der Aufnahme ins YPP aktivieren. Das Feld ist sehr weit und eine definitive Ja/Nein Antwort ist schwierig.


    Aber wenn Du momentan genau Null Einnahmen generierst, bist Du erstmal nicht steuerpflichtig, und damit hast Du vermutlich auch noch etwas Zeit, um in dieser Richtung eine Entscheidung zu treffen. Aber wenn Du irgendwann anfängst Affiliate-Links zu platzieren, um Spenden wirbst, etc. und nicht angemeldet bist als Gewerbe, kann es sein, dass Du Dich strafbar machst und neben den reinen Steuernschulden dann eventuell auch Bußgelder zahlen musst.


    Aber hier solltest Du Dich dann zukünftig eventuell bei Fachleuten informieren, ein Steuerberater kann hier eine sehr wertvolle Informationsquelle sein. Andererseits ist eine Gewerbeanmeldung auch kein riesiger Aufwand, kostet in vielen Gemeinden/Städten so zwischen 25-50 Euro, und wenn Du ein Gewerbe anmeldest und dann im Endeffekt doch kein Geld verdienst, ist das kein großes Problem. Allerdings musst Du dann halt auch entsprechend eine Steuererklärung abgeben für das Gewerbe, dies ist aber bei Klein-Gewerben kein riesiger Aufwand.

  • Hi, also ich setze mich natürlich auch mit diesem Thema auseinander.
    Wenn du nicht monetarisierst, ist das meiner Einschätzung nach erstmal ein Hobby, aber würdest du monetarisieren, wenn du die Anforderungen von Youtube erfüllst, dann geht es nicht ohne die Anmeldung eines Gewerbes, es sei denn, wie Engin Kendin es sagt, du hast ein Finanzamt, welches sagt, dass du halt erstmal ein paar 100 Euro verdienen kannst, bevor es notwendig wird, ein Gewerbe anzumelden.
    Da würde ich auf jedenfall beim Amt Fragen.
    Bei mir ist es bspw. so, dass ich künftig zweigleisig fahren möchte. EInmal Youtube, sofern die Zahlen stimmen und dann Mediengestaltung und diese Sachen auf etsy verkaufen. Hier muss man bspw. ein Gewerbe anmelden, erhält aber 2 Steuernummern und muss dann, wenn man ein Kleingewerbe mit Kleinunternehmerregelung anmeldet, auch zwei Einnahmen-Überschuss Rechnungen machen.

  • heißt das ich muss ein gewerbe anmelden, auch wenn ich meine videos nicht monetariziere? also wenn ich null euro verdiene? kann ich nciht erst abwarten, bis ich wenigstens ein paar tausend abonenten habe, ohne zu montetarisieren?


    ein gewöhnliches gewerbe muss immer angemeldet werden, wenn ich mich nicht irre nach 3 monaten, ansonsten wird es ungenehmigt betrieben und das ist ggf. eine ordnungswidrigkeit.


    bei einem nebengewerbe, bei landwirten, bei freiberuflern und bei den meisten honorartätigkeiten gilt das allerdings nicht.


    im extremfall könnte oder müsste jemand, der "irgendwas mit medien" macht, sogar zwischen den einkünften auf freiberuflicher tätigkeit (z.b. der verpachtung deiner urheberrechte) und einkünften aus anderen quellen (werbung, handel, rechnung für dienstleistung geschrieben) unterscheiden.

  • bei einem nebengewerbe, bei landwirten, bei freiberuflern und bei den meisten honorartätigkeiten gilt das allerdings nicht.

    Ok also bei einem Gewerbe hat man 3 Monate Zeit, aber du schreibst bei einem Nebengewerbe ist es anders. Hast du dazu Infos wie es da ist? Denn diese Regelung mit den drei Monaten hab ich zum ersten Mal gelesen und ich hab schon wirklich viel gegoogelt. Deshalb danke für die Info. Das ist super wichtig. :)

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