VBG gesetzliche Unfallversicherung Pflicht?

  • Moin zusammen,


    ich habe nach der Gewerbeanmeldung Post von der VBG gesetzliche Unfallversicherung erhalten.

    Dort steht das ich laut SGB VII §136 Abs. 1 verpflichtet wäre als Gewerbetreibender dort Beiträge

    zu entrichten. Stimmt das? Wenn ich mir so durchlese welche Leistungen die bringen, steht dort

    immer was von Mitarbeitern im Unternehmen. Nur die gibt es bei mir kleinem Streamer ja gar

    nicht.


    Habt ihr das nach der Gewerbeanmeldung auch erhalten? Sollte man dem widersprechen oder

    muss man wirklich die Beiträge entrichten? Ich muss dazu sagen es ist bei mir ja nur ein Nebengewerbe.


    Danke schonmal.


    Gruß Bogi

  • Höre ich das erste Mal von, allerdings ist die VBG eine legitime Organisation und auch wenn sie "Verwaltungs-Berufsgenossenschaft" heißt, wohl für alle zuständig, die nicht in den Bereich einer der anderen BGs fallen. Falls jemand nicht vertraut ist mit BG, das sind berufliche Unfallversicherungen, die dafür sorgen, dass man finanziell halbwegs abgesichert wird, wenn man während der Arbeit eine Verletzung oder Behinderung erleidet, die eine Fortsetzung der Berufstätigkeit verhindert.


    Mehr Infos:

    https://de.wikipedia.org/wiki/…ungs-Berufsgenossenschaft

    https://www.dguv.de/de/versicherung/zustaendigkeit/index.jsp


    Ich bin da absolut kein Experte, aber zumindest für unser Hauptgewerbe (Einzelhandel) brauch der Firmen-Inhaber nicht in die UV einzahlen, aber alle Angestellten müssen dort gemeldet und versichert sein. Und die kontrollieren auch die Arbeitsplätze auf Unfallsicherheit und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Allerdings gibt es da sehr viele Vorschriften und für viele Branchen ganz unterschiedliche. Und da kommt es, glaube ich zumindest, vor allem erstmal auch darauf an, was Du in Deiner Gewerbeanmeldung für Tätigkeiten angegeben hast.

  • Danke schonmal. Ich hatte angegeben das ich Videos zu IT Themen machen möchte und auch beratend tätig sein möchte. Ich habe es recht allgemein gehalten, weil ich ja auch einen Technikkanal mit AffiliateLinks abdecken wollte.


    Ich habe nun mit der Behörde gesprochen. Die haben es so erklärt, dass sie einen anschreiben müssen. Und sie somit ihrer Pflicht nachgekommen wären. Die Behörde und auch die Beiträge bei der VBG kommen erst zum tragen, wenn ich Mitarbeiter beschäftige. Was ja als Youtuber nicht ganz so schnell passiert. Klar manche haben Cutter fest angestellt etc. Aber dann sicher nicht bei meiner Kanalgrösse von 700 Abonnenten :D Da fällt mir erstmal ein Stein vom Herzen. Aber interessant wäre es mal zu hören, ob andere hier das auch bekommen haben und ob ihnen dann das gleiche am Telefon erzählt wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von OnkelBogi () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von OnkelBogi mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Es kann allerdings gut sein, dass Du aufgrund der Gewerbeanmeldung in Kürze Post von der IHK erhälst, weil Du dort eben mit der Gewerbeanmeldung (ob nun als natürliche oder juristische Person) automatisch Mitglied wirst und Beiträge zu zahlen hast.


    Diese Beiträge sind nicht gerade niedrig, inzwischen ist das Ganze gar vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet, und nur in Ausnahmefällen kann man sich von dieser Pflicht- (auch Zwangs-) Mitgliedschaft entbinden lassen.


    Ich habe mich vor gut 20 Jahren fast jahrelang unter Zuhilfenahme von Rechtsanwalt und Steuerberater mit dem Thema herumgeschlagen und bin dem letztlich entgangen, weil mein damaliger Steuerberater beim Finanzamt durchgeboxt hatte, dass ich als Freiberufler anerkannt werde und somit keine Gewerbeanmeldung benötige.


    Auf alle Fälle würde ich mich in der Richtung nochmal schlau machen.

    Wer will, findet Wege, wer nicht will, sucht Gründe...und der Mensch ist Weltmeister im Erfinden von Gründen :D

    Wenn die Klügeren immer nachgeben, haben am Ende die Dummen das Sagen ;)

  • Ohne Gewähr das alles richtig ist:


    - Die BG scheint nur für Mitarbeiter relevant. Ich ignoriere die Schreiben seit Jahren und ich glaube das ist ok.

    - Die IHK hat sich noch nie gemeldet bei mir


    Ansonsten bin ich sehr hintendran, alles korrekt zu machen (jeder cent wird beim FA angegeben, Steuererklärung über Steuerberater etc)

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