Moin zusammen,
ich habe nach der Gewerbeanmeldung Post von der VBG gesetzliche Unfallversicherung erhalten.
Dort steht das ich laut SGB VII §136 Abs. 1 verpflichtet wäre als Gewerbetreibender dort Beiträge
zu entrichten. Stimmt das? Wenn ich mir so durchlese welche Leistungen die bringen, steht dort
immer was von Mitarbeitern im Unternehmen. Nur die gibt es bei mir kleinem Streamer ja gar
nicht.
Habt ihr das nach der Gewerbeanmeldung auch erhalten? Sollte man dem widersprechen oder
muss man wirklich die Beiträge entrichten? Ich muss dazu sagen es ist bei mir ja nur ein Nebengewerbe.
Danke schonmal.
Gruß Bogi