Nachweis betriebliche Nutzung von Kamera, Mikrofon

  • Hallo zusammen,

    wie kann man ggü dem Finanzamt nachweisen, dass die Nutzung von Kamera, Mikrofon, Festplatte und zB Software (Final Cut, Motion) betrieblich bzw. überwiegend betrieblich ist.

    Es geht um die EÜR und die Betriebsausgaben.

    Wie habt ihr das gemacht, falls ihr das Problem schon mal hattet? Interessiert sich das Finanzamt überhaupt dafür.

    Ich sitze grade an der Steuererklärungund komme an der Stelle nicht weiter.

    PS.

    Gewerbe ist angemeldet, Gewinne wurden auch erzielt.

  • Hallo,

    naja, solange du keine Metzgerei hast kannst du so Sachen wie Kamera, Mikro, PC, etc. die dem Gewerbe zugeordnet werden können auch als Betriebsausgabe ansetzen.


    Solltest du dir jetzt in der Metro 20Kg Goudekäse kaufen kannst du den natürlich auch als Ausgabe eintragen.

    Nur falls das FA mal deine Rechnungen sehen will dann wird's eng. 😊

  • Erstmal obligatorisch, der Inhalt meines Textes ist weder eine Aufforderung gewissen Dinge so zu machen oder als Rat/Info eines "Fachmanns" zu verstehen. Lediglich ist es meine eigene Erfahrung die ich machen durfte bzw. die auch durch Dritte miterlebt habe.


    Dann fangen wir mal an...


    Kurze Antwort:

    Theoretisch kannst du bei einem Gewerbe alles absetzen. Du brauchst bei gewissen Dingen halt eine gute Argumentation welche das Finanzamt auch annimmt.


    Lange Antwort:

    Vorneweg, in der EÜR trägst du ja nur die Zahlen ein und machst keine Einzelaufstellung jedes einzelnen Posten. Dafür ist das Kassenbuch/Journal/ etc. (je nach Firmierung) da. Daher kommt eine Argumentation wieso weshalb warum du für augenscheinlich Gewerbefremde Dinge mit in die Ausgaben packst erst zum tragen bei einer Buchprüfung durch das Finanzamt.


    Für eine eventuell detaillierte Antwort Mamru bräuchte es Einzelheiten da drüber über was für ein Gewerbe du diese von die genannten Sachen abrechnen willst um die eventuell eine Antwort drauf geben zu können ob dieses Gewerbe solche Aufgaben abdeckt. Da du aber selbst am Zweifel bist, bzw. hier fragst, denke ich mal das du es über ein Gewerbe abrechnen magst was weder etwas mit der Werbebranche noch mit Videobearbeitung bzw. Fotoerstellung zu tun hat.


    Daher mein allgemeiner Tipp für dich, melde einfach ein weiteres Gewerbe an dafür. Eventuell lässt sich das Geschäftsfeld deines aktuellen Gewerbes erweitern. Für zweiteres mal mit dem Gewerbeamt sprechen. Allgemein würde ich, weil ich da Ordnung liebe, immer empfehlen es auf ein separates Gewerbe anzumelden.


    Natürlich ist nun die Frage berechtigt wie dir das helfen soll wenn du diese Dinge die du aufgezählt hast ja schon gekauft hast? Weil du willst sie ja irgendwie als Ausgaben mit einbringen.


    Wenn du ein neues Gewerbe anmeldest kannst du sämtliche Dinge der letzten anderthalb Jahre vor Gründung mit abrechnen als Ausgabe (sofern du die Quittung/Rechnungen noch hast). Dazu zählen halt so was wie die Kosten deines Schnittprogramms, PC, Kameras, Mikros usw. Halt alles was du brauchst um dieses Gewerbe auszuführen. Du musst dann nicht mal sofort Plus machen beim Gewinn. In der Regel geht auch das Finanzamt von aus das es ca. 2 Jahre dauert bis sich eine Unternehmung rendiert. Also auch mal Plus macht.


    Interessiert sich das Finanzamt überhaupt dafür.


    Ja das Finanzamt interessiert sich dafür sogar sehr. Zwar nicht sofort aber wenn dann mal eine Buchprüfung kommt dann wird ganz genau geschaut. Der Finanzbeamte kann dir dann nämlich auch Dinge absprechen die du abgerechnet hast. Also das diese nicht als Unkosten des Gewerbes gelten. Andersrum kann es dann sogar sein das wenn du ein netten Finanzbeamten hast dieser dir sogar sagt "Na das gehört doch mit in Ausgaben!", so das du selbst nach Jahren da noch irgendwas absetzen kannst.


    Wichtig ist hier, wie anfangs erwähnt, es interessiert das Finanzamt nicht sofort. Erst bei einer Buchprüfung. Im Schnitt kannst du in DE davon ausgehen das du in den ersten 5 Jahren so eine Buchprüfung bekommst. Einzig, durch Verdachtsmeldungen etc. kann das auch öfters oder sehr viel früher sein.


    Nachtrag: Natürlich können auch nachfragen kommen bei einem entsprechenden Gewerbe. Was aber eher damit zutun hat das je nach dem wo du wohnst das Finanzamt damit noch keine oder nur kaum Erfahrung hat. Da reicht dann ein "Hier gucken sie, mein Youtubekanal" aus.

  • Hallo Treknerd, danke für die ausführliche Antwort. Und natürlich ist mir klar, dass hier niemand (!?) einen verbindlichen Rat geben kann.

    Ich bin davon ausgegangen, dass klar ist, dass es um Youtube im Allgemeinen und Online-Marketing / Empfehlungsmarketing geht, wie wahrscheinlich bei vielen anderen hier.

    Der Gewerbeschein sagt:

    * Online-Marketing / Empfehlungsmarketing

    * Durchführung und Vertrieb von Audio-Visions-Produktionen

    * (Software-Entwicklung)

    * (Grafikdesign)

    * (Webdesign)

    Deshalb gehe ich davon aus, dass der schon passt und ich keinen anderen brauche.

    Und dann ist es naheliegend, dass Kamera, Mikrofon, Gimbal, Affinity, Final Cut Pro und Motion dafür die Arbeitsmittel für Videoproduktionen und für den Blog sind.


    Zitat

    Da du aber selbst am Zweifel bist, bzw. hier fragst, denke ich mal das du es über ein Gewerbe abrechnen magst was weder etwas mit der Werbebranche noch mit Videobearbeitung bzw. Fotoerstellung zu tun hat.

    Nein, Zweifel habe ich an der Stelle nicht. Mir war unklar wie man sich einen Nachweis über private und betriebliche Nutzung vorstellen soll. Ich denke, dass ich die genannten Sachen als Betriebsausgaben angeben werde. Eine Argumentation habe ich an der Stelle ja.

    Und ja, beim ersten mal muss man sich das schon durchkämpfen - es ist nämlich das erste mal, dass ich signifikante Kosten in Verbindung mit dem Gewerbe hatte, die ich zumindest teilweise wieder reinholen möchte.

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