"Ein Gewerbe im rechtlichen Sinne ist jede erlaubte, selbstständige, nach außen erkennbare, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion, der freien Berufe, der Verwaltung eigenen Vermögens und der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten." - Quelle: Juraforum Stichwort: Gewerbe
Die Definition eines Gewerbes ist nunmal die oben erwähnte Ein Gewerbe bedarf einer Gewinnbeabsichtigung. Das ging bei mir falsch hervor.
Lade ich regelmäßig ein Video hoch und möchte damit Gewinn erzielen (z.B. mit Werbung) ist es ein Gewerbe. Es ist dabei egal ob man tatsächlich Gewinn erzielt. Die Absicht ist entscheidend. Macht man es just for fun ist es kein Gewerbe. Dann hat man aber auch keine Werbung. Ich glaube die Kanzlei WBS hatte da mal nen recht interessantes Video.
Bin kein Jurist. Die Kanzlei WBS sollte es aber sein
** Kleine Ergänzung.
Deine Band sollte ja unter die Künstler fallen und ist somit kein Gewerbe. Nun könnte man sich fragen, ob ein Video nicht auch eine künstlerische Betätigung ist. Ich glaube das ist dabei allerdings nicht entscheidend, weil du ja in der Regel Werbefläche verkaufst. Also ist der Werbende dein Kunde, nicht der Zuschauer.