Bei einer Sportaufzeichnung, die ich 1995 machte, wurden die Nationalhymnen der teilnehmenden Länder gespielt. Soweit so gut. Nachdem ich mein Video auf YT hochgeladen habe, erhebt Muserk Rights Management Vermarktungsrechte auf mein Video, da sie angeblich die Urheberrechte für die japanische Nationalhymne hätten. Ich habe natürlich Widerspruch eingelegt und nach einigen Wochen kam heute die Meldung von YT. das Muserk Rights Management den Anspruch auf Vermarktung meines Videos zurückgezogen hat.
Als Begründung habe ich geschrieben, dass es eine Missachtung der japanischen Sportlerin wäre, wenn ich die Nationalhymne stumm schalten würde.
Es lohnt sich also, Einspruch zu erheben, wenn die Ansprüche zweifelhaft sind.