Urheberrechtlich geschütze Werke sind ja bekanntlich nur für eine bestimmte Zeit geschützt. So wie ich es mitbekommen habe, hält die Dauer des Schutzes min. 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers an. Je nach Land kann es aber auch bis zu 90 Jahren dauern. Danach stehen die Werke zur freien Verwendung zur Verfügung.
Rein Theoretisch müsste ich ja dann eine Coverversion von, zb Vivaldi's „Vier Jahreszeiten“, monetarisieren dürfen, oder?
Oder wird das auf Youtube anders gehandhabt? Möcht da nur sichergehen, dass ich nix falsch mache und mein, vielleicht bald vorhandenes Adsense Konto nicht gleich wieder los bin. :pinch: