Die 12. Gebote des Chillens

  • - Die 12. Gebote des Chillens -


    1. Beim Chillen ist es verboten, körperliche Arbeit zu betreiben; jede Art von körperlicher Anstrengung wird bestraft.


    2. Termine und wichtige Aufgaben haben während des Chillens keinen Wert und müssen ignoriert werden.


    3. Aufforderungen, das Chillen zu beenden oder zu unterlassen, sind zu verneinen.


    4. Diskussionen werden beim Chillen nicht geduldet. Es werden höchstens zwei Wörter in der Chillzeit genehmigt (z.B. "Nerv nicht"/"Hau ab"/"Verpiss dich"/"Bau einen"/"Halt's Maul" etc.)


    5. Gechillt wird täglich, wenn es möglich ist. Möglich ist alles.


    6. Chiller beim Chillen nicht stören, sondern lieber selber chillen.


    7. Beim Chillen die Augen fast ganz zu machen.


    8. Wer beim Chillen nervt, muss durch eine Drittperson, welche nicht am Chillen beteiligt ist, gesteinigt werden.


    9. Chillen darf man so lange wie man will und man kann.


    10. Im Falle eines Angebotes, das mit Sex gekoppelt ist, sei das Chillen auf der Stelle zu unterlassen.


    11. Um eine oberflächliche Störung der chilligen Ruhe zu vermeiden, ist die Benutzung von Mobiltelefonen verboten.


    12. Im Falle eines Angebotes zu zocken, ist das Chillen verboten.


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