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  • Wie schon gesagt wurde, wer zuerst kommt, mahlt zuerst, d.h. wenn man seinen Kanal nachweislich (!) schon so genannt hatte, ohne ihn als Marke einzutragen, und DANN kommt ein Anderer und sichert sich die Markenrechte offiziell, kann man ja anhand der Videoklicks beweisen, dass man unter dem Namen schon einem breiteren Publikum bekannt ist und somit daran ältere Rechte hat. Dazu muss man die Marke selbst nicht eingetragen haben. Umgekehrt gilt natürlich dasselbe, wobei das nur wettbewerbsrechtlic…