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  • Heyho, erstmal zu Reactions generell, zumindest für den deutschsprachigen Bereich gilt das "Kalkofeurteil" als Maßgeblich (I ZR 282/97 | BHG). (Sehr) Verkürzt: Wenn man fremdes Material beispielsweise bespricht und/oder in eine Satire bzw. Parodie einbindet, darf es verwendet werden. Über Länge und Vollständigkeit kann man streiten, nach mehrfachen Urteilen ist sogar eine Vollwendung denkbar, also beispielsweise das Zeigen eines vollständigen Films. Der nächste Punkt sind die Plattformrechte: Yo…