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  • Hallo, wie sieht eigentlich die rechtlichen Grundlage mit Compilations oder Zusammenschnitten von anderen YouTube Videos aus. Darf man das einfach machen und online stellen, muss man die Youtuber/Streamer die im Video sind verlinken, bei ihnen nachfragen etc.? Weil es gibt doch sehr viele Compilation Kanäle, die auch „schlechte“ Vorfälle im Video in eine Compilation packen und die Youtuber/Streamer damit schlecht machen...? Ich bezweifle, dass bei diesen Youtubern/Streamern nachgefragt wurde....…
  • Sicherlich gibt es jedoch auch hier Leute, die das wissen.... Man muss ja nicht immer vom Fach sein. § 24 Freie Benutzung (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. Wenn ich das richtig verstehe, sollte es doch dieses Gesetzt sein oder nicht? Und das, was in Wikipedia steht, sollte dies noch einmal bestätigen. „Bei Parodien sind auch deutliche Übern…
  • WBS hat ja tatsächlich einen Discord Kanal, da habe ich jetzt einmal nachgefragt, aber ich schätze, da wird dann ungefähr das rauskommen und, dass das wohl nicht besser wird. Danke an euch.... LG