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  • Wenn ein Betrunkener aufs Maul fällt dürfte noch das Persönlichkeitsrecht greifen. Du solltest von dem Betrunkenen auch die Erlaubnis haben, das Video zu zeigen, ansonsten könnte er Dich abmahnen lassen. Es sei denn der Betrunkene ist eine Person des öffentlichen Lebens. Dann wird es für den Betreffenden schwieriger. Übrigens gibt es entsprechende Urteile gegenüber Stefan Raab und Kalkofe. Kalkofe bekam Recht, weil er kreativ schöpfend die Videos parodiert hatte und Stefan Raabs Videobesprechung…