Suchergebnisse

Suchergebnisse 1-2 von insgesamt 2.

  • Soweit ich weiß brauchst Du für ein Impressum eine sogenannte ladungsfähige Adresse, also eine Adresse, unter der Du auch anzutreffen bist und bei der der Gerichtsvollzieher ggfs. auch was pfänden könnte, solltest Du eventuellen Strafzahlungen nicht nachkommen. https://de.wikipedia.org/wiki/Ladungsf%C3%A4hige_Anschrift Daher sind gemietete Briefkastenadressen meiner Ansicht nach eigentlich nicht zulässig, aber für den Abmahnanwalt nicht so leicht zu finden. Er muss halt schon eine solche Adresse…
  • Das stimmt, allerdings fallen unter der Prämisse deutlich mehr Kanäle unter die Impressumspflicht, als die meisten Betreiber glauben. Dein Kanal müsste daher, da er z.B. Meinungsbildung betreibt und redaktionelle Inhalte bietet, ein Impressum erfordern. Klar werden nur wenige kleine Kanäle abgemahnt, selbst wenn sie kein Impressum haben. Ich werde ja auch nicht jedesmal geblitzt, wenn ich zu schnell fahre, sondern nur wenn dort ein Blitzer ist.