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  • Im Prinzip ist das mit dem Urheberrecht schon ausreichend geschützt. Trotzdem sollte der Contentdiebstahl nicht ganz so einfach sein, da man ansonsten dauernd kontrollieren muss, ob eigene Inhalte fremd verwendet werden. Was ich für eine sinvolle Lösung halten würde, wäre, das der Youtuber seinen Kanal für Vid.me bestätigen muss, indem er z.B. ein nicht gelistetes Video hochlädt, das seinen Vid.me Kanalnamen und noch eine von Vid.me erstellte Autorisierungsnummer als Titel hat. Dann muss der Lin…