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  • Wenn Du vom Fotografen die Nutzungsrechte am Foto erworben hast oder der Fotograf sie über Creative Commons Dir zugänglich macht und die Person sicher eine Person der Öffentlichkeit ist und das Bild die Person nicht diffamiert oder es völlig aus dem Zusammenhang reisst, solltest Du meiner Einschätzung nach das Bild in einem redaktionellen Umfeld (z.B. weil Du über ähnliche Personen berichtest oder von einem Buch berichtest, das über die Person ist) nutzen können.
  • Ich glaube es herrscht ein wenig Verwirrung über den Begriff redaktionelle Nutzung. In meinen Augen ist eine redaktionelle Nutzung eines Bildes die Nutzung eines Bildes zur Unterstützung Deines journalistischen Beitrags. Du hast einen Blog in dem Du über die Königshäuser berichtest, dann ist die redaktionelle Nutzung einBild von der Queen in einem Artikel von der Queen. Das eine Redaktions mit einem Artikel Geld verdient ist dabei kein Abbruch für die redaktionelle Nutzung. Wichtig ist der journ…
  • Du kannst bei Gesetzen leider nicht einfach Umkehrschlüsse ziehen. Shutterstock ist ja keine gesetzgebende Organisation. Shutterstock interpretiert auch nur das Recht. Und Shutterstock kann es relativ egal sein, wie Du ihre Aussagen interpretierst, wichtig ist, dass wenn ein Promi Shutterstock vor Gericht zerren will, die sich auf den Paragraphen "nur redaktioneller Inhalt" berufen können und dann das Gericht überprüfen muss, ob Dein Video ein redaktioneller Inhalt ist oder nicht. Wird das Video…