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  • Es gilt für Dich das Recht des Landes, in dem Du Dich aufhältst (zumindest für einfache Verbechen, in denen Dein Land Dich nicht an das Land ausliefert, wo die Person oder Firma sitzt, die Du geärgert hast). Das ist auch gut so. Stell Dir vor, Du sagst etwas gegen Erdogan nachdem er die Todesstrafe eingeführt hat. Da bin ich dann doch froh, dass er gegen mich in meinem Land nicht viel mehr als eine Beleidigungsklage führen kann. Wäre ja ziemlich krass, wenn man nach den Rechten des anderen Lande…