Es wird manchmal fälschlicherweise angenommen, dass faire Verwendung eine automatische Konsequenz bestimmter Zauberwörter sei. Es existiert allerdings kein Wundermittel, das bei der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten, die dir nicht selbst gehören, die Sicherheit der fairen Verwendung garantiert. Gerichte berücksichtigen alle vier oben genannten Faktoren und bewerten sie von Fall zu Fall. Es folgen ein paar Beispiele der bekanntesten Legenden:
Legende Nummer 1: Wenn ich den Rechteinhaber erwähne, handelt es sich bei
meiner Nutzung automatisch um faire Verwendung.
Wie bereits deutlich wurde, kommt der Eignung zur Umgestaltung im Rahmen der Analyse der fairen Verwendung eine wichtige Rolle zu. Durch die bloße Erwähnung des Inhabers eines urheberrechtlich geschützten Werks wird eine unbearbeitete Kopie nicht gleich zu einem Beispiel für faire Verwendung. Aussagen wie "Alle Rechte liegen beim Autor." oder "Ich bin nicht der Rechteinhaber." beweisen weder automatisch deine faire Verwendung der Inhalte noch die Genehmigung des Urheberrechtsinhabers zur Verwendung der Inhalte.
Legende Nummer 2: Wenn ich einen Haftungsausschluss in mein Video
integriere, handelt es sich bei meiner Nutzung um eine faire Verwendung.
Wie bereits oben erwähnt existieren solche Zauberwörter nicht. Das Posten der vier Faktoren der fairen Verwendung in deinem Video oder das Einblenden von Formulierungen wie "keine Verletzung beabsichtigt" bewahrt dich nicht automatisch vor einem auf Urheberrechtsverletzung basierendem Anspruch.
Legende Nummer 3: Die Nutzung für Entertainmentzwecke oder ohne
Gewinnerzielungsabsicht stellt automatisch eine faire Verwendung dar.
Gerichte beschäftigen sich im Hinblick auf faire Verwendung nicht nur intensiv mit dem Verwendungszweck, sondern auch mit den übrigen Faktoren. Ein einfaches Deklarieren des Uploads mit der Formulierung "nur für Entertainmentzwecke" wird bei der Einstufung als faire Verwendung mit Sicherheit nicht den Ausschlag geben. Das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht hilft wohl weiter, ist allein jedoch auch keine Garantie.
Legende Nummer 4: Wenn ich dem urheberrechtlich geschützten Werk einer
anderen Person eigene Originalinhalte hinzufüge, handelt es sich bei meiner
Nutzung automatisch um eine faire Verwendung.
Selbst wenn du eigene Inhalte zum Werk einer anderen Person hinzufügst, kannst du dich unter Umständen nicht auf die faire Verwendung berufen. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Original durch deine Inhalte kein neuer Ausdruck bzw. keine neue Bedeutung oder Botschaft verliehen wird. Genau wie bei allen hier genannten Beispielen berücksichtigen Gerichte alle vier Faktoren der fairen Verwendung, wie auch den Umfang des verwendeten Originalinhalts.